- Communauté Française
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Die Communauté française (dt. Französische Gemeinschaft, offiziell: la Communauté) war eine durch die französische Verfassung vom 4. Oktober 1958 geschaffene Staaten- und Völkergemeinschaft der ehemaligen Französischen Union. Am 4. August 1995 wurde sie offiziell aufgelöst.
Geschichte
Am 4. Oktober 1958 wurde die Gemeinschaft der Französischen Republik mit Überseegebieten und ursprünglich 12 Mitgliedstaaten gegründet. Sie entwickelte sich seit ihrer Gründung 1958 von einer verhältnismäßig engen Gemeinschaft mit fest umrissenen Organen zu einem losen Bund. Anerkannt war lediglich der Präsident der Französischen Republik als Haupt der Gemeinschaft. Der Exekutivrat (d. h. die Regierung) wurde bald durch eine regelmäßig stattfindende Konferenz der Staats- und Regierungschefs ersetzt. Der Senat, der im Wesentlichen ein beratendes Organ war, wurde im März 1961 aufgelöst. Der Schiedsgerichtshof stellte im Juli 1961 seine Tätigkeit ein. Der Name „la Communauté“ wird seit Juni 1961 offiziell kaum noch verwendet.
Mit dem französischen Verfassungsgesetz vom 4. August 1995 wurde die Gemeinschaft endgültig aufgehoben und die Bestimmungen hierzu aus der Verfassung der Französischen Republik von 1958 gestrichen.
ehemalige Mitgliedsstaaten
- Frankreich
- Senegal
- Zentralafrikanische Republik (als Kolonie und Gebiet bis 1958 Ubangi-Schari)
- (Mittel-) Kongo (ab 1960 auch: Kongo-Brazzaville)
- Gabun
- Tschad
- Madagaskar
- Elfenbeinküste (bis 1960/61)
- Obervolta (bis 1960/61, heute Burkina Faso)
- Niger (bis 1960/61)
- Dahome (bis 1960/61, heute Benin)
- Mauretanien (bis 1960/61)
- Mali (bis 1960, als Kolonie und Gebiet bis 1960: Franz.-Sudan)
Zuständigkeit der Gemeinschaft
Zur Zuständigkeit der Gemeinschaft nach der französischen Verfassung von 1958 gehörte die Außenpolitik, die Verteidigung, das Geldwesen, die gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die kriegswichtigen Rohstoffe und teilweise auch die Kontrolle des Justizwesens, des Hochschulunterrichts sowie die allgemeine Organisation des gemeinsamen Außenverkehrs und des Fernmeldewesens. In der Gemeinschaft gab es nur eine Staatsangehörigkeit.
Der Exekutivrat der Gemeinschaft bestand bis 1960 aus dem Präsidenten Frankreichs, dem Premierminister Frankreichs, den Regierungschefs der Mitgliedstaaten und den französischen Ministern, denen die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten unterstand.
Der Senat der Gemeinschaft bestand bis März 1961 aus 300 Delegierten der französischen Nationalversammlung, des französischen Senats und der parlamentarischen Versammlungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.
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