Correktionsanstalt

Correktionsanstalt

Besserungsanstalten oder Korrektionsanstalten waren öffentliche oder auch Privatanstalten, welche zur Aufnahme von Verbrechern und verwahrlosten Personen bestimmt waren und zwar in der Weise, dass ihr Hauptzweck nicht Bestrafung, sondern Besserung derselben war. Dergleichen Anstalten waren entweder polizeiliche Besserungsstrafanstalten, welche neben der Bestrafung zugleich die sittliche Besserung der Sträflinge erzielen sollten (vgl. Arbeitshaus), oder Wohltätigkeitsanstalten für sittlich gesunkene Individuen.

Überhaupt, wie Vagabunden, Trunkenbolde, Arbeitsscheue, liederliche Dirnen etc., sowie für entlassene Sträflinge, die darin zur Arbeit angehalten wurden und an eine geordnete Lebensführung gewöhnt werden sollten, oder Besserungs- und Erziehungshäuser für verwahrloste jugendliche Individuen. Die erste Klasse dieser Besserungsanstalten gründete sich auf die sogenannte Besserungstheorie, nach welcher dem Staat obliegt, nicht allein für Strafvollstreckung, sondern auch für Besserung des Verbrechers und Bewahrung desselben vor völligem sittlichen Untergang zu sorgen.

Bei weitem die größte Wichtigkeit hatten die meistenteils von Privatpersonen oder Vereinen begründeten Magdalenenstifte für gefallene Mädchen sowie die Besserungsanstalten für jugendliche Verbrecher und verwahrloste Kinder. Das deutsche Strafgesetzbuch bestimmte (§ 56), dass Unerwachsene im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die von der Anschuldigung einer Straftat wegen mangelnder Geistesreife freigesprochen wurden, durch richterliches Urteil entweder ihrer Familie oder einer Erziehungs- und Besserungsanstalt überwiesen werden konnten, um dort so lange zu verbleiben, als es die der Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörde für erforderlich erachtete (jedoch nicht über das vollendete 20. Lebensjahr).

Ähnliche Bestimmungen kannte auch die englische und französische Gesetzgebung. Deutschland besaß eine Musteranstalt am Rauhen Haus bei Hamburg, das von Wichern im Sinn der innern Mission begründet ward, Frankreich eine nach andern Prinzipien geleitete Anstalt zu Mettray. Am weitesten ausgedehnt und verallgemeinert waren die englischen, vom Staat unterstützten und beaufsichtigten Besserungsanstalten, unter denen man industrial schools (Arbeitsschulen im engeren Sinn) und reformatory schools (Besserungsschulen) unterschied. Preußen erließ 13. Februar 1878 ein besonderes Gesetz, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, das 1. Oktober d. J. in Wirksamkeit trat.

Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.

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