- Achtelmeter
-
Das Baurichtmaß ist ein Rastermaß, durch das im Hochbau Bauteile dimensioniert werden. Es entspricht dem achten Teil eines Meters, also 12,5 cm; daher die Abkürzung am. Es ist in der DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) geregelt. Baurichtmaße werden für Höhen, Breiten und Stärken verwendet.
Weitere Benennungen
Das Baunennmaß erhält man durch Abzug oder Hinzufügen der Fuge. So werden normale Ziegel immer in diesem Baunennmaß oder einem Vielfachen davon hergestellt. Wird nun jedem Bauteil, zum Beispiel einem Ziegel von 24 cm Breite (25 cm - 1 cm), eine Mörtelfuge von 1 cm hinzugegeben, erhält die Kombination aus Stein und Fuge wieder das Rastermaß, das nun beliebig aneinander gereiht werden kann.
- Beim Anlegen von Öffnungen wie bei Fenstern oder Türen, wird dem Baurichtmaß ein Zentimeter hinzugerechnet, woraus sich das sogenannte Öffnungsmaß ergibt.
- Das Vorsprungsmaß ist im 12,5-cm-Raster, da es auf der anschließenden Seite eine Fuge hat, auf der freien Seite aber nicht.
- Das Pfeilermaß ist, da beidseitig die Mörtelfugen fehlen, um einen cm kürzer.
Einbauten (z. B. Fenster und Türen) werden oft für das Baunennmaß gefertigt (siehe Fensterlichte).
Bei modernen Stahl- und Betonskelettbauten kommt das Baunennmaß nur noch selten zu Anwendung.
Anwendung
Baustoffe, die im Baurichtmaß hergestellt werden:
- Mauerwerk
- Tonziegel, mit Löchern oder aus geblähtem Ton
- Kalksandstein
Wikimedia Foundation.