Achtörtige Eidgenossenschaft

Achtörtige Eidgenossenschaft
Die politische Struktur der achtörtigen Eidgenossenschaft vor den Burgunderkriegen 1474
Die Territoriale Entwicklung der Eidgenossenschaft 1291–1797

Die Acht Alten Orte waren diejenigen Kantone der Schweiz, die zwischen 1353 (Beitritt der Stadt Bern) und 1481 (Beitritt der Städte Freiburg und Solothurn) die Alte Eidgenossenschaft bildeten.

Die acht Orte waren (in Klammer Jahr des Beitritts):

Die Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte entstand durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Dabei handelte es sich um einen äusserst heterogenen Staatenbund, der auf einer Reihe von Verträgen bestand, an denen teilweise nicht sämtliche Orte beteiligt waren. Dennoch bildete sich aus diesem Bund allmählich die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Heiligen Römischen Reiches heraus.

Am Ende dieser Epoche stand das Stanser Verkommnis, das den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg zwischen den Länderorten und den Städteorten entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.


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