Actionarius

Actionarius
Pelzhändler in seinem Lager (Kanada 1890)

Als Händler werden Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Waren aufkaufen und sie wieder verkaufen. Sie erzielen einen Gewinn, indem der Verkaufspreis höher als der Ankaufspreis ist. Viele Händler haben sich spezialisiert (z. B. Autohändler, Fahrradhändler, Gemüsehändler). Früher wurden Händler auch als Kramer (norddeutsch), Krämer, Fragner oder Greißler (österreichisch) bezeichnet. Kleinhändler, vor allem auf Märkten, werden auch als Höker oder Detaillisten bezeichnet.

Allgemein und im Handelsrecht wurden sie mitunter auch Handeltreibender, Handelsmann oder Kaufmann, genannt, es gab und gibt aber verschiedene Unterscheidungen in den Regelwerken. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch gilt ein Händler meist als Kaufmann. Gegenüber dem Verbraucher ist ein Händler oder Kaufmann meist als Unternehmer zu qualifizieren, mit der Folge, dass das Recht zum Verbraucherschutz greift – in Österreich gibt es den Kaufmann nicht mehr, hier ist auch unternehmensrechtlich jeder freiberufliche Händler Unternehmer, im anderen Falle Verkäufer (Berufsgruppe Einzelhandel). Das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert: Händler ist, wer geschäftsmäßig ein Produkt in den Verkehr bringt und nicht Hersteller [...], Bevollmächtigter [...] oder Einführer [...] ist.

Der Begriff Trader wird im deutschen im Börsenhandel verwendet. Unter einem Dealer (engl. für Händler) wird im deutschen Sprachraum meist ein Drogenhändler verstanden.

Zu einer Übersicht der Lehr- und Ausbildungsberufe und beruflichen Weiterbildung siehe Kaufmännischer Beruf.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Mittelalter

Der Begriff Kaufmann, der regelmäßig Kaufgeschäfte treibt, wird in mittelalterlichen Quellen durchaus unterschiedlich verwendet und eine klare Begriffsunterscheidung kann durchaus schwierig sein, da dem Großhändler zwar der direkte Handel, mit Gewürzen zum Beispiel, verboten war, aber Kaufleute mitunter einfach Angestellte engagierten oder Niederlassungen gründeten, die für sie den lokalen Absatz übernahmen. Neben dem Fernhandel, nahm also auch der Klein- und Kleinsthandel eine sehr wichtige Rolle im mittelalterlichen Handelssystem ein.

Gewerbetreibende, Bauern und Handwerker versorgten die Märkte mit Produkten, die sie selbst vor Ort produzierten und oft auch mit mehr.

Hausierer zogen durch das Land und boten aus ihrem Kramkorb oder Bauchläden vor allem auch lokale landwirtschaftliche Erzeugnisse an. Zusätzlich beteiligten sich Weltklerus und Klöster am Handel.

Einen höheren Rang in diesem Nahverteilernetz nahm der Krämer, nach dem lateinischen Begriff auch institor genannt, (was im alten Rom: der von dem Inhaber eines Gewerbes als Geschäftsführer im Allgemeinen oder in einem bestimmten Geschäftszweig angestellt worden war bedeutete) ein, der vor Ort einen Kramladen hatte und Märkte besuchte. Dort, sowie auf Messen und an den Stapelplätzen, deckte er sich mit Waren ein, wenn er sie nicht gleich selbst importierte und bot ein umfangreiches Sortiment feil, darunter Beutel, Kleinkram, Nähzeug und Pflegeprodukte. Hin und wieder auch Drogen und Gewürze, die auch als Namensgeber für diverse Krämerzünfte dienten, wie in Basel: zum Beispiel: „Zum Ingwer“, „Zum Pfeffer“, etc.

Die Krämer ordneten sich gerne einem Lehnsherren unter. So schützten z.B. städtische Verordnungen einheimische Krämer vor Konkurrenz aus anderen Regionen und versuchten gleiche Bedingungen für alle ortsansässigen Krämer zu schaffen.

Der Krämer pflegte freien Standes zu sein. Schließlich mussten sie sich frei bewegen können. Einige wurden in italienischen Städten zum Beispiel sogar den Rossdienst leistenden Kriegsmannen zugerechnet oder standen zu den Burgmannen einer Stadt in näherem Verhältnis. Krämer konnten zu Reichtum und Einfluss kommen, Krämerzünfte, deren Vorsteher „Krämermeister“ genannt wurde, waren mitunter den Handelszünften an politischer Bedeutung ebenbürtig. Natürlich war der Handel (alleine) nie eine Garantie für soziales Ansehen.

Bis zum Spätmittelalter bildeten sich im Kleinhandel dann jedoch spezialisierte Gewerbe heraus und der Begriff des Krams erhielt einen negativen Beigeschmack.

20. Jahrhundert

Im frühen 20. Jahrhundert wird der Beruf des Krämers wie folgt beschrieben: „Kramer (=Krämer) sind Minderkaufleute im Sinne des Handelsrechts. Der Kleinhändler heißt auch Krämer, seine Tätigkeit „Kramhandel“ …der Trödelhandel ist Kleinhandel mit gebrauchten Gegenständen.“

Literatur

  • Bibliographisches Institut: Meyers Kleines Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig und Wien 1909
  • Rudolf Kötzschke: Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters, Reprint d. Ausg. Jena 1924
  • Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Ausgabe letzter Hand. Leipzig 1885
  • Kuno Ulshöfer: Lexikon des Mittelalters, Band 4. CD-Rom Version 2000

Weblinks


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