D/b/a

D/b/a

Doing business as (im Deutschen wörtlich „Geschäfte tätigend als“) – abgekürzt DBA oder d/b/a – ist ein juristischer Begriff im Recht der Vereinigten Staaten. Er bedeutet, dass ein Unternehmen (juristische Person) oder Unternehmer (natürliche Person) Geschäfte unter einem anderen als seinen rechtmäßigen Namen tätigt.

Dieses Konzept ist auch bekannt als fictitious business names („fiktive Geschäftsnamen“) oder assumed business names („angenommene Geschäftsnamen“). Das Formular zur Beantragung eines DBA heißt offiziell Certificate of Assumed Name und muss in jedem County beantragt werden, in welchem eine Niederlassung oder Filiale des Unternehmens gegründet wird. Die Details des Vorgangs können je nach Bundesstaat abweichen.

Normalerweise soll ein Unternehmen oder Unternehmer nur unter seinem rechtmäßigen Namen Geschäfte machen. Wird ein fiktiver oder alternativer Name benötigt, so muss dieser mit dem DBA registriert werden. Dies soll vor allem den Verbraucher schützen, der eine Möglichkeit haben muss, sich an den rechtmäßigen Eigentümer des Unternehmens zu wenden. Außerdem können ohne DBA keine Bankgeschäfte unter dem fiktiven Namen getätigt werden.

Ein Beispiel: das Unternehmen „Jane & John Doe Doughnut Bakery, Inc.“ möchte als „JJ Super Donuts“ ein Ladengeschäft eröffnen. Für letzteren (fiktiven) Namen ist dann ein DBA zu beantragen.

Das DBA entspricht in etwa der Firma im deutschen Recht, mit dem Unterschied, dass z. B. eine GmbH nur eine Firma (also einen Namen) haben darf, während die Anzahl alternativer DBAs nicht beschränkt ist.


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