DAKfCBNF

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Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) ist nach eigener Darstellung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 9/2274, Punkt 7) im Jahre 1982 gegründet worden. Zunächst wurde eine Geschäftsordnung benutzt, welche später durch eine Satzung ersetzt wurde.

Der Arbeitskreis vertritt Satzungsgemäß die Interessen von CB-Funkern gegenüber den zuständigen Verwaltungen und Behörden. Darüber hinaus verwaltet der Verein die Rufzeichen für das im CB-Funk betriebene Packetradio, welche von der Behörde in der Reihe DAA200 bis DRZ999 zugeteilt wurden.

Die Mitglieder im DAKfCBNF sind keine Einzelpersonen, sondern Mitgliedsvereinigungen, die zu den jeweiligen Tagungen ihre Delegierten schicken, welche jeweils einen Regierungsbezirk vertreten.

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