- DIN EN 471
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DIN EN 471 Bereich Warnkleidung Regelt Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen Kurzbeschreibung Letzte Ausgabe 12.2003, Änderung A1 = 01.2006 ISO Eine Warnweste ist eine gelb, orange oder rot reflektierende Weste oder ein Überwurf mit retroreflektierenden Streifen, was zur besseren Sichtbarkeit von Personen im Straßenverkehr dienen soll und zählt in einigen Ländern zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen im Kraftfahrzeug. In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, wird aber auch für Privatleute empfohlen.
Warnwesten werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßenbau oder von LKW-Fahrern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schon aus großer Entfernung gesehen zu werden. In europäischen Ländern müssen die Warnwesten dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 entsprechen, die unter anderem eine bestimmte Fläche von reflektierendem Material vorschreibt.
Inhaltsverzeichnis
Warnwestenpflicht in Europa
- Deutschland: Pflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, außer geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.[1]
- Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.[2]
- Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.[3]
- Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads).[4] Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen [5]
- Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist.[6]
- Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[7]
- Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
- Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[8]
- Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[9]
- Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.[10]
- Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[11]
- Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[12]
- Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.[13]
Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles besteht.
In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, sondern durch eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelt. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer mitgeführt werden. Die Weste ist bei jedem Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen zu tragen. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sonstige Verwendung
Als Funktionskennzeichnung
Gelegentlich werden Warnwesten in unterschiedlichen Farben auch als Kennzeichnungswesten verwendet, um Führungskräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Einsatz weithin sichtbar zu kennzeichnen.
Bei der Jagd
Bei Veranstaltung einer Gemeinschaftsjagd sind Warnwesten Pflicht (siehe UVV Jagd §4 Abs.12). Nicht nur für Jäger und Treiber, sondern auch für Hunde gibt es inzwischen Warnwesten für den jagdlichen Einsatz. Bei Drück- oder Treibjagden dienen diese der besseren Unterscheidung zwischen Wild und Hund.
Aufbewahrung
Oft sieht man, dass die Warnweste in Kraftfahrzeugen aus verschiedensten Gründen nur über einen der Sitze gehängt wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass die reflektierenden Fasern, wenn sie dauernder Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden, ihre Reflexionsfähigkeit in kurzer Zeit verlieren und die Warnweste ihre Schutzwirkung verliert. Außerdem können solcherart aufbewahrte Warnwesten bei einem Verkehrsunfall die Wirkung des in Sitzlehnen angebrachten Airbags beeinträchtigen. Sinnvoller ist es daher, die Weste im Handschuhfach oder im Seitenfach einer Tür aufzubewahren, wo sie besser vor starker Sonneneinstrahlung geschützt ist.
Importschwierigkeiten in Anfangszeit
Hinsichtlich der Tarifierung von Warnwesten bestand im Zeitraum der Einführung der Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten in Kraftfahrzeugen in Deutschland seitens des Handels Unsicherheit, ob die Warnwesten als Waren aus Kunststoff oder als Textilien zu deklarieren seien. Letztere sind bei der Einfuhr aus China genehmigungspflichtig.
In der Folgezeit wurden gegen jene Importeure, die falsch deklariert hatten, zum Teil empfindliche Geldbußen in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe verhängt. Die erhofften Gewinne aus dem Geschäft mit den Warnwesten wurde somit in vielen Fällen nicht erzielt.
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr
Einzelnachweise
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften_deutschland/Warnweste_Deutschland/
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-172687
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-172690
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-222774
- ↑ http://www.korsika.fr/blog/2008/10/warnwestenpflicht-fr-radfahrer-in.html
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-100076
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-166436
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-174116
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-100078
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-107251
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-166437
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-174117
- ↑ http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_Ausland/Default.asp?TL=2#atcm:8-166435
Weblinks
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