- Dahner Soldatenfriedhof
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Der Dahner Ehrenfriedhof ist ein Soldatenfriedhof in Dahn in Rheinland-Pfalz. Er wurde am 14. September 1952 mit der dazugehörigen renovierten St. Michaels-Kapelle nach etwa zweijähriger Bauzeit eingeweiht.
Die Entscheidung für diese Anlage fiel, nachdem 1952 das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)[1] vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Damit wurden die inländischen Kriegsgräberstätten in die Obhut der jeweiligen Gemeinden gestellt.
Es sind insgesamt 2412 Tote auf dem Friedhof beerdigt, die den Kämpfen in der Pfalz und in den Vogesen zwischen Oktober 1944 und dem Kriegsende 1945 gefallen waren. Die meisten Toten waren Angehörige der Wehrmacht, die aus Deutschland sowie den zuvor besetzen Gebieten in Österreich, der Tschechoslowakei, Polen und Rumänien stammten. Viele gehörten der überwiegend aus Österreich stammenden und nach dem Wiener Stephansdom „Steffel-Division“ benannten 262. Infanteriedivision an. Deren Hinterbliebene halten bis heute regelmäßige Gedenkfeiern ab. Hiervon zeugt ein Stein des Stephansdoms, der in der Kapelle eingemauert wurde.
Nach der Entscheidung, in Dahn eine Kriegsgräberstätte zu errichten, wurden aus über 300 Gemeinden der ganzen Südwestpfalz gefallene Soldaten auf den Dahner Ehrenfriedhof umgebettet. An jedem Grab gibt eine Tafel Auskunft über Name, Geburts- und Todesdatum sowie die Nummer des Grabes. Allerdings konnte der Suchdienst lediglich 150 der umgebetteten Toten noch identifizieren, 300 weitere Gefallene blieben unidentifiziert.
Auf dem Ehrenfriedhof ist auch Hans Graf von Sponeck begraben.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bekanntmachung der Neufassung des Gräbergesetzes vom 29. Januar 1993 (PDF, 568 KB), [28. Oktober 2007].
Weblinks
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