- Daimyo
-
Daimyō (jap. 大名) waren lokale Herrscher im feudalen Japan.
Das Wort war ursprünglich eine Kurzform von Daimyōshu (大名主) und verwies auf ihren Großgrundbesitz. Ab dem 12. Jahrhundert wurde das Wort nach und nach eine Bezeichnung für eine Position innerhalb der Samurai. Während der Muromachi-Zeit erschienen Shugo-Daimyō (守護大名) als Beamte des Ashikaga-Shogunates und während der Sengoku-Zeit Sengoku-Daimyō (戦国大名), die auf die Vereinheitlichung Japans zielten.
Die Daimyō waren Teil des Schwertadels (buke) und unterstanden formal dem Shōgunat. Sie hatten ihrerseits Samurai als Vasallen, die sie aus dem Einkommen ihres Lehens (han) zu bezahlen hatten. Da die Zentralmacht über weite Strecken der Muromachi-Zeit ihre Gewalt nicht durchsetzen konnte, konnten viele Daimyō ihre Lehen de facto völlig unabhängig regieren.
In der Edo-Zeit wurde das Wort eine Bezeichnung für einen Samurai, der Lehnsmann des Shōgun mit einem Reiseinkommen von mehr als 10.000 Koku war. Feudalherren mit geringerem Einkommen wurden Shōmyō (小名) genannt. Durch die Auferlegung zahlreicher Pflichten konnte das Tokugawa-Shōgunat eine größere Kontrolle über die Daimyō erlangen. So mussten diese Familienmitglieder als Geiseln stellen und selbst im Rahmen des sankin kōtai die Hälfte der Zeit in ihren Lehen und die Hälfte der Zeit in Edo verbringen.
Daimyō in der Edo-Zeit wurden nach den folgenden Faktoren klassifiziert.
- Kakaku (家格): Klasse der Familie
- Kan’i (官位): Amtsrang im Kaiserhof
- Kokudaka (石高): Reiseinkommen
- Yakushoku (役職): Stelle im Edo-Shogunat
Samurai in Zusammenhang mit der Familie Tokugawa wurden folgendermaßen klassifiziert.
- Shimpan-Daimyō (親藩大名): Verwandte
- Fudai-Daimyō (譜代大名): Diejenigen, die vor der Schlacht von Sekigahara Vasallen wurden.
- Tozama-Daimyō (外様大名): Diejenigen, die nach der Schlacht von Sekigahara Vasallen wurden.
Die meisten einflussreichen Positionen im bakufu wurden dabei an die zahlreichen Fudai-Daimyō vergeben, deren Lehen meist verhältnismäßig klein waren und in Zentral-Japan lagen. Die Tozama-Daimyō hingegen wurden wegen ihrer früheren Gegnerschaft gegen die Tokugawa weitgehend von wichtigen Ämtern ausgeschlossen und hatten meist größere Lehen - teilweise mit einem Einkommen über 1 Millionen koku -, die eher in der Peripherie wie z.B. auf Kyūshū lagen.
Die Daimyō wurden durch strenge Gesetze des Edo-Shogunats kontrolliert. In der Edo-Zeit gab es etwa 300 Daimyō und damit 300 Han.
Nach dem Ende des Shogunats forderte die Regierung in der frühen Meiji-Zeit 1869 die Daimyō auf, ihr Regierungsrecht über Land und Leute dem Hof zurückzugeben. Alle Daimyō folgten dieser Empfehlung und wurden danach Chihanji (Gouverneur des Hans). 1871 entschied sich die Regierung, die Han abzuschaffen und stattdessen Präfekturen zu gründen. Die ehemaligen Daimyō erhob die Regierung in den neuen Adelsstand Kazoku. Ihr Status richtete sich dabei nach der Größe ihres früheren Lehens.
Wikimedia Foundation.