- Darul-Islam
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Der islamische Rechtsbegriff Dār al-Islām (arabisch دار الإسلام, DMG dār al-islām, „Haus des Islam“) bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist Dār al-Harb. Der Begriff geht auf keine Textstelle im Koran oder in der Sunna zurück. Sie ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten. Gebiete, die nicht von der Umma kontrolliert werden, gelten als Dar al-Harb (Land des Krieges).
Aus politischen und ideologischen Gründen wird der Dār al-Islām auch als Dār as-Salām ("Haus des Friedens") bezeichnet. Die Bewohner des Dār al-Islām sind entweder Muslime oder aber so genannte Dhimmis, Schutzbefohlene minderen Rechts. Nicht-Muslime aus dem Dār al-Harb müssen einen zeitweiligen Schutzvertrag (Aman) abschließen, wenn sie den Dār al-Islām betreten wollen, da sie als so genannte Harbis sonst keinerlei Rechte haben, auch nicht das Recht auf Leben. Nach klassischer Lehre dürfen Polytheisten im Dār al-Islām dazu gezwungen werden, den Islam anzunehmen.
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