- Debellation
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Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „Besiegung“; bellum: Krieg) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges.
Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, d. h. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im modernen Völkerrecht und demzufolge auch des Annexionsverbots beschränkt die Bedeutung der Debellation.
Das deutlichste Beispiel einer Debellation ist die Unterwerfung Karthagos durch die Römer. Nach langen verlustreichen Schlachten wurde die Stadt völlig zerstört.Von manchen wird die Situation des Deutschen Reichs am Ende des Zweiten Weltkriegs als Debellation gesehen, was aus militärischer Sicht zutrifft. Eine debellatio hat aber eine vollständige Auflösung und Eingliederung des besiegten Staates in das eigene Staatsgebiet zur Folge, was im Falle des Deutschen Reiches nach ganz herrschender Meinung aber nicht geschehen ist. Die deutschen Ostgebiete fielen indessen der Abtrennung und letztendlich faktisch der Annexion zum Opfer. Es ist aber fraglich, ob die Staatsgewalt im Deutschen Reich ersetzt worden war. [1]
Siehe auch: Bedingungslose Kapitulation, Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Quellbeleg
- ↑ Frotscher/Pieroth: Verfassungsgeschichte, Rn 648.
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