- Delcredere
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Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es handelt sich um ein Einstehen für fremde Schuld, das der Bürgschaft nahesteht.
Anwendungen
Die Möglichkeit der Übernahme einer Delkrederehaftung sieht das Gesetz vor im Handelsvertreterrecht und beim Kommissionär (§ 394 HGB).
Der Delkrederegeber erhält für die Abdeckung des Risikos eine entsprechende Vergütung, die Delkredereprovision (§ 86b HGB). Diese ist abhängig vom eigentlichen Ausfallrisiko und kann demzufolge erheblich in der Höhe schwanken.
Beim echten Factoring fungiert der so genannte Factor als Delkrederegeber. Dieser kauft beispielsweise dem Lieferanten einer Ware dessen Forderung gegen den Käufer (gegen Zahlung eines Teilbetrags der Forderung) ab und trägt das Risiko der Insolvenz des Käufers.
Das Delkredere spielt auch bei den Privatliquidationen der Ärzte eine Rolle. Der Delkrederegeber steht gegenüber einem Arzt dafür ein, dass der Privatpatient seinen Verbindlichkeiten aus den in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen nachkommt.
Bilanzierung
Das Konto Delkredere ist ein Bestandskonto und wird in der Bilanz nach den Debitoren aufgeführt. Es ist das Wertberichtigungskonto der Debitoren und beinhaltet die mutmaßlichen Debitorenverluste. Das Minus-Aktivkonto Delkredere wird als ruhendes Konto geführt, d.h. es wird nur am Ende des Geschäftsjahres bebucht. Meist werden uneinbringliche Forderungen pauschal um einen Prozentsatz abgeschrieben. Das Delkredere-Konto wird als Wertberichtigungskonto am Jahresende mit dem Forderungsbestand verrechnet.
Weblinks
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