Deutsch-Sowjetisches Handelsabkommen

Deutsch-Sowjetisches Handelsabkommen

Der Deutsch-Sowjetische Wirtschaftsvertrag über sowjetische Rohstofflieferungen an das Deutsche Reich wurde am 19. August 1939 als Vorstufe zum Molotow-Ribbentrop-Pakt zwischen Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow und Joachim von Ribbentrop ausgehandelt.

Inhalt

Mit 200 Millionen Reichsmark finanzierte die Golddiskontbank zu nur 5% Zins sowjetische Bestellungen für Maschinen, Güter und Devisen. Im Gegenzug lieferte die Sowjetunion große Mengen Rohstoffe, insgesamt

  • 1.000.000 t Weizen und Gemüse im Wert von 120 Millionen Reichsmark
  • 900.000 t Mineralöl, im Wert von 115 Millionen Reichsmark
  • 100.000 t Baumwolle, im Wert von 90 Millionen Reichsmark
  • 500.000 t Phosphat
  • 100.000 t Chrom
  • 500.000 t Eisenerz
  • 300.000 t Schrott
  • 2400 kg Platin, Manganerz, Metalle usw.

Auswirkung

Im Prinzip war damit für Hitler der wirtschaftliche Weg frei für einen Krieg ohne die Auswirkungen einer erneuten Seeblockade fürchten zu müssen, die im Ersten Weltkrieg zur deutschen Niederlage führte und 1919 die Zustimmung zum Friedensvertrag von Versailles erzwang.

Der Vertrag wurde von beiden Seiten erfüllt, bis zum Überfall auf die Sowjetunion 1941.

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