Deutsche Jugendfeuerwehr e. V.

Deutsche Jugendfeuerwehr e. V.

Die Deutsche Jugendfeuerwehr (Abkürzung: DJF) ist die Jugendabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr. Sie entspricht der Feuerwehrjugend bei den österreichischen Feuerwehren.

Logo der deutschen Jugendfeuerwehr

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Von Jugendfeuerwehrleuten vorgenommene Löschangriffsübung

Die Jugendfeuerwehr hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zu einem bestimmten Alter nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.

Ein meist speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart betreut im Auftrage der Führung der Freiwilligen Feuerwehr die Jugendfeuerwehr und fungiert als Übungsleiter.

Geschichte

1882 wurde die erste Jugendfeuerwehr Deutschlands in Oevenum auf der Insel Föhr gegründet. Damit ist die Oevenumer Jugendfeuerwehr vermutlich die älteste in Europa. Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) wurde 1964 in Berlin gegründet.

In Deutschland sollte man bei Eintritt in eine Jugendfeuerwehr zehn Jahre alt sein.[1] Doch es gibt Bundesländer in denen ein Beitritt zu einer Jugendfeuerwehr erst mit 12 Jahren möglich ist (z.B. Bayern). Es gibt jedoch in einigen Orten Kindergruppen, so dass bereits Kinder ab sechs oder acht Jahren die Feuerwehr kennenlernen können. Diese sind jedoch nicht Teil der offiziellen Jugendfeuerwehren. Mit 18 Jahren (Baden-Württemberg[2], NRW), in anderen Bundesländern schon früher (z.B. in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit 16 Jahren), kann ein Jugendfeuerwehrmitglied in den aktiven Dienst der Feuerwehr übernommen werden. Zu Beginn durchläuft der neue Feuerwehrmann (SB, Truppmannanwärter) die so genannte „Truppmannausbildung“ (auch Grundlehrgang oder Grundausbildung genannt), in der die in der Jugendfeuerwehr erlernten grundlegende Tätigkeiten vertieft und geprüft werden (beispielsweise Brandlehre, Feuerwehrfahrzeuge, Brandbekämpfung). Entsprechende Regelungen sind in den Landesgesetzen verankert. In Schleswig-Holstein kann diese Truppmannausbildung auch schon vor der Übernahme in den aktiven Dienst der Feuerwehr erfolgen.

„Junge Brandschutzhelfer“ in der DDR

Durch das „Jugendgesetz der DDR“ vom 4. Mai 1964 wurden in der DDR die Arbeitsgemeinschaften „Junge Brandschutzhelfer“ gegründet. Sie sollten den Kindern außerhalb der Schule Grundlagen des Brandschutzes und organisierende Tätigkeiten des Brandschutzes beibringen. Diese Arbeitsgemeinschaften wurden im Allgemeinen durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr geleitet. Ab der 5. Klasse wurde im Schulunterricht beispielsweise Vorbeugender Brandschutz, Brandbekämpfung und Erste Hilfe gelehrt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung gingen die Arbeitsgemeinschaften in „Jugendfeuerwehren“ über.

Kinderfeuerwehr

In so genannten Minifeuerwehren – oftmals auch Bambinifeuerwehren oder Kinderfeuerwehren genannt – wird Kindern ab sechs Jahre neben Spiel und Spaß das richtige Verhalten in Gefahrensituationen vermittelt. 1992 wurde im Frankfurter Stadtteil Praunheim die erste Minifeuerwehr gegründet. Dieses Konzept haben mittlerweile zahlreiche weitere Feuerwehren in Deutschland übernommen.

In Rheinland-Pfalz und in Hessen (ab 11/2007) ist gesetzlich der Eintritt in eine solche Kinder-, Mini- oder Bambinifeuerwehr (auf öffentlich-rechtlicher Basis) ab 6 Jahren möglich.

Ziel Nachwuchsförderung

Ein wichtiges Anliegen der Jugendfeuerwehr besteht in dem Heranführen von Jugendlichen an die Aufgaben der Feuerwehr. Auf Grund der geänderten demographischen Entwicklung der westlichen Gesellschaft (weniger Kinder) ist diese Förderung sehr wichtig, da gerade kleinere Freiwillige Feuerwehren schon jetzt Personalsorgen haben. Leider ist die Zahl der Quereinsteiger in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren rückläufig, so dass vielerorts die Jugendfeuerwehr die größte Nachwuchsquelle an Einsatzkräften ist.

Beispiel Ostdeutschland

Gerade in Ostdeutschland gibt es das Problem, dass ein Großteil der ausgebildeten Jugendlichen, bereit für den aktiven Dienst in der Feuerwehr, aus ihrer Heimat nach Westdeutschland wegziehen. Begründet ist dies meist durch schlechtere Ausbildungs- und Einstellungschancen für die Jugendlichen in ostdeutschen Regionen.

Letztlich wurden zwar Jugendliche zu Feuerwehrleuten „angelernt“, das Ziel der betroffenen Wehren (neue Feuerwehreinsatzkräfte an ihren Ort zu binden) wurde verfehlt. Somit gibt es nur noch sehr wenige junge Einsatzkräfte in wirtschaftsschwachen Regionen.

Ausbildung und Gemeinschaft

Betreut wird eine Jugendfeuerwehr von Jugendfeuerwehrwarten, oftmals unterstützt von Jugendgruppenleitern und weiteren Betreuern. Alle sollten im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleiterkarte sein. Die Zahl der Landkreise in Deutschland -speziell in Rheinland-Pfalz- die auf diese Qualifikation Wert legen nimmt stetig zu. Eine solche Gruppe trifft sich meist wöchentlich zur gemeinsamen Ausbildung. Die Ausbildung enthält das Erlernen von Grundtätigkeiten im Feuerwehrdienst, sowie die Übung von Geschicklichkeit, Beweglichkeit und Allgemeinwissen. Auch gemeinsame Unternehmungen außerhalb des Feuerwehrrahmens stehen in vielen Jugendfeuerwehren auf dem Programm. So können zum Beispiel Zeltlager, Kinobesuche oder sportliche Tätigkeiten wie Fußball durchgeführt werden. Diese fördern ganz besonders den Aufbau eines Zusammengehörigkeitsgefühls (siehe auch Kameradschaft, Kameradschaft in der Feuerwehr) innerhalb der Jugendfeuerwehr, welche später auf die Gemeinschaft in der Feuerwehr vorbereiten soll. Die Arbeit in der Jugendfeuerwehr umfasst demnach sowohl den Bereich der feuerwehrtechnischen Ausbildung, wie auch die allgemeine Jugendarbeit. Mittlerweile wird auch in der Jugendfeuerwehr auf soziale Aspekte vermehrt Wert gelegt. Beispielsweise kann die sogenannte „Jugendflamme“ in drei Stufen, deren Anforderungen auf das jeweilige Lebensalter abgestimmt sind, erwerben. Diese Auszeichnung erhalten nur Jugendfeuerwehrleute die ein gezieltes wenn möglich soziales Projekt durchgeführt haben (ab der Stufe II). Es können Theaterstücke eingeübt werden, Spielplatzpatenschaften übernommen oder sonstige Projekte durchgeführt werden, die der Gesellschaft zugute kommen sollen. Sei es zur Unterhaltung oder zur Unterstützung.

Besonders fortschrittlich geführte Jugendfeuerwehren suchen bereits frühzeitig den intensiven Kontakt zu ihren „großen“ Partnern der „Aktiven Wehr“. In gemeinsamen Übungen mit diesen wird den Jugendlichen deutlich, dass auch sie schon „dazugehören“ und ein wichtiger Teil der Wehr sind.

Im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit nehmen einige Jugendfeuerwehren an dem internationalen Jugendprojekt Young Helpers on the Air – YHOTA teil, bei dem es darum geht, mit anderen Jugendfeuerwehren sowie Jugendgruppen anderer Hilfsorganisationen und Schulsanitätsdiensten während einer weltweiten „Funkparty“ Kontakt miteinander aufzunehmen, die Kommunikation und Freundschaften untereinander zu fördern. Am 15. September 2007 fand in Rheinland-Pfalz das Projekt „Wasserwand für Ruanda“ statt. Ziel war es die längste Wasserwand der Welt aufzubauen und so Gelder für den Aufbau einer Gehörlosenschule in Ruanda zu sammeln.

Uniformen

Jugendfeuerwehr München

Die Uniform der Jugendfeuerwehr in Deutschland besteht aus Stiefel, Jugendfeuerwehrhose, Jugendfeuerwehrblouson, Helm und Lederhandschuhen (Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr). Viele Jugendfeuerwehren beschaffen auf eigene Kosten zusätzlich wetterfeste Jugendfeuerwehrparkas, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsstiefel und/oder Öl-Regenjacken. Die Jacken sind in der Grundfarbe Blau und an den Schultern Orange. Am Rücken sind sie mit einem Reflektorstreifen versehen. Die Hose ist in Blau mit Reflektorstreifen. Die Allwetterjacke ist Blau und ab Brusthöhe Orange. Auf dem Rücken befindet sich ein – mit Klett befestigtes – Rückenschild. Dieser ist oftmals mit dem Namen der jeweiligen Jugendfeuerwehr bedruckt. Die Öl-Regenjacke ist nur Orange.

Jugendfeuerwehrleute im Einsatz

Von Bundesland zu Bundesland und teilweise innerhalb eines Landkreises unterscheiden sich die Regelungen, wie Jugendliche an Einsätzen der Feuerwehr teilnehmen können (oder dürfen). Beispielsweise nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz können Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone (Beispielsweise als Funker) an Einsätzen teilnehmen (Art.7 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)). Die Ausführung der Regelung unterliegt der jeweiligen Feuerwehr. So gibt es Feuerwehren, die ein Ausrücken der Jugendlichen gänzlich bis zum 18. Lebensjahr untersagen, andere hingegen erlauben dies ausdrücklich und statten ihre Jugendlichen mit tragbaren Funkalarmempfängern (sogenannte „Melder“) aus.

Struktur

Organisation der Deutschen Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr ist Teil der Freiwilligen Feuerwehr der jeweiligen Gemeinde. Trotzdem hat sie eine eigene Struktur und Organisationsform und Disziplin. Alle deutschen Jugendfeuerwehren sind in der Regel über ihre Stadt- bzw. Kreisjugendfeurwehren sowie Landesjugendfeurwehren in der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF), eines Bereichs ininnerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), organisiert. Mittlerweile (Stand: Mai 2009) gibt die Deutsche Jugendfeuerwehr als Dachverband die Gesamt-Mitgliederzahl mit über 260.000 an, darunter seien mehr als 57.000 Mädchen. Die Gesamtanzahl der Jugendfeuerwehren in Deutschland belaufe sich auf „fast 18.000“.

Die einzelnen Gruppen werden von den Jugendfeuerwehrwarten geleitet. Auf Stadt- oder Kreisebene finden sich die einzelnen Gruppen als Stadt- oder Kreisjugendfeuerwehr zusammen, welche durch einen Stadt- oder Kreisjugendfeuerwehrwart vertreten wird. Alle Jugendfeuerwehren sind zudem Teil der Landes- und der Bundesjungendfeuerwehr. Auch auf dieser Ebene finden Delegiertentreffen der Jugendfeuerwehren statt. So werden die Landesverbände durch den Landesjugendfeuerwehrwart und die Bundesjugendfeuerwehr durch den Bundesjugendleiter vertreten.

Wettbewerbe

Landesweit testen Jugendfeuerwehren sich untereinander in verschiedenen Wettbewerben. Zu nennen sind hier:

Ein doppelter Löschangriff wird aufgebaut und Löschwasser in Zielbehälter gespritzt.
bestehend aus einem A-Teil (Löschangriffsübung) und B-Teil (Staffellauf) mit verschiedenen Hindernissen und Aufgaben.
  • Der internationale Wettbewerb ([CTIF]) (Jugendfeuerwehr)[3]
bestehend aus einer Feuerwehrhindernisübung (Löschangriff) und einem sportlichen Teil (Staffellauf) mit verschiedenen Hindernissen und Aufgaben.
Der August-Ernst-Pokal ist ein Wettkampf zwischen Jugendfeuerwehren, der alle 2 Jahre bundesweit und jedes Jahr auf den Raum der Stadt Hamburg beschränkt stattfindet.
  • Gruppenstafette
Hier wird Geschicklichkeit und Schnelligkeit verlangt, beispielsweise durch Knotenkunde.
  • 5x80m Feuerwehrstafette
Folgende Stationen sind enthalten: Eskaladierwand, Querbalken, Laufbalken, Hindernis mit Fenster, Löschen eines kleinen Feuers mit einer Kübelspritze
  • Auch beliebt sind Seifenkistenrennen, Orientierungsläufe oder das sogenannte „Spiel ohne Grenzen“, welches aus kleineren Geschicklichkeitsübungen besteht.

Leistungsabzeichen in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Leistungsabzeichen für die Jugendfeuerwehr:

Jugendverbände anderer Rettungsorganisationen

Literatur

  • Homfeldt, Hans G; Schulze, Jörgen; Schenk, Manfred; Seyl, Stephan; Michels, Christoph; Knop, Simone: Jugendverbandsarbeit auf dem Prüfstand/ Die Jugendfeuerwehr – Perspektiven für das verbandliche Prinzip der Jugendarbeit. 1995, ISBN 3-779-90866-2
  • Richter, Helmut; Jung, Michael, Riekmann, Wibke: Jugendverbandsarbeit in der Großstadt – Perspektiven für Mitgliedschaft und Ehrenamt am Beispiel der Jugendfeuerwehr Hamburg. 2007, www.JF-Hamburg.de

Einzelnachweise

  1. Homepage der Deutschen Jugendfeuerwehr
  2. § 10 (1) 1. FwG Baden-Württemberg
  3. Homepage der Kreisjugendfeuerwehr Schaumburg

Weblinks


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