Deutscher König

Deutscher König

Mit dem Begriff römisch-deutscher König werden in der neueren historischen Fachliteratur die Herrscher des Heiligen Römischen Reiches für die Zeit zwischen ihrer Wahl zum König und ihrer Krönung zum Kaiser bezeichnet. Ihr eigentlicher Titel lautete seit der späten Salierzeit Römischer König oder König der Römer (lat.: Rex Romanorum). Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit verhindern, ebenso wie der analog gebildete Begriff römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung zwischen den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrschern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und den Deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Reiches dient.

Der Titel Rex Romanorum tritt während der späten Ottonenzeit auf, verstärkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II. Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv, um ihren Anspruch auf die römische Kaiserwürde zu verdeutlichen. Dies geschah im Gegensatz zu dem von den Päpsten teils in herabsetzender Absicht verwendeten Titel Rex Teutonicorum (König der Deutschen), der im Mittelalter keinen offiziellen Gebrauch fand. Da mit dem Königtum auch ein sakraler Anspruch verbunden war, wurde der Titel Rex Romanorum während des Investiturstreits mit dem Papst zur gängigen Titulatur.

Im Spätmittelalter wurde er zum üblichen Titel für die gewählten Könige, die noch nicht zum Kaiser gekrönt waren. In der Frühen Neuzeit, seit Maximilian I., wurde es üblich, dass die Herrscher bereits nach dem Wahlakt den Titel Erwählter Römischer Kaiser annahmen. Die Bezeichnung Römischer König wurde danach zu einer Art Kronprinzentitel. Er wurde dem designierten Nachfolger des Kaisers verliehen, wenn er zu dessen Lebzeiten gewählt und zum König gekrönt worden war.

In Anlehnung an diese Tradition verlieh der französische Kaiser Napoléon I. seinem Sohn Napoleon Franz Bonaparte den Titel Roi de Rome (König von Rom).

Siehe auch

Literatur


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