- Deutsches Fernsehen
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Das Erste ist seit 1996 die offizielle Bezeichnung für das deutschlandweite Fernseh-Gemeinschaftsprogramm der ARD-Landesrundfunkanstalten.
Umgangssprachlich wird dieses Programm auch als „ARD“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Das Erste, vertreten durch die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen, ist ein gemeinschaftliches Programmangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender mit Sitz beim Bayerischen Rundfunk in München. Programmdirektor ist seit 2008 Volker Herres. Rechtsgrundlage ist der ARD-Staatsvertrag.
Das Programm wird entsprechend der jeweiligen Größe von den einzelnen Landesrundfunkanstalten bestritten. 2008 liefern zum Gemeinschaftsprogramm zu der WDR 21,30 %, der SWR 18,00 %, der NDR 17,50 %, der BR 15,60 %, der MDR 11,05 %, der HR 7,40 %, der RBB 6,85 %, der SR 1,30 % sowie RB 1,00 % [1]
Seit der Novellierung des Fernsehvertrages auf der ARD-Hauptversammlung am 10. Februar 1956 beobachtet der „Programmbeirat für das Erste Deutsche Fernsehen“ das Programm im Ersten. Der Programmbeirat trat zu seiner ersten Sitzung am 26. März 1956 zusammen. Er setzt sich aus je einem Vertreter aus den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten zusammen und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Die Aufgaben des ARD-Programmbeirats wurden durch Änderung des Fernsehvertrages zuletzt im September 2006 modifiziert: „Beratung und Beobachtung durch den Programmbeirat umfassen Fragen der Programmgestaltung und -struktur insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der 'Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen und anderen Gemeinschaftsprogrammen [Anmerkung: ARTE, PHOENIX, 3sat, KiKa] und -angeboten' einschließlich der jugendschutzkonformen Gestaltung des Programms.“
Geschichte
Das Programm nahm am 25. Dezember 1952 in Hamburg als Deutsches Fernsehen den Sendebetrieb auf, zunächst zusammengestellt vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk. Ab dem 1. November 1954 wurde es von den damals existierenden Rundfunkanstalten gemeinsam für die ganze Bundesrepublik Deutschland veranstaltet. Der später der ARD beigetretene Saarländische Rundfunk beteiligte sich ebenfalls am Gemeinschaftsprogramm.
Am 1. Oktober 1984 wurde das Programm zeitgleich mit der Einführung eines neuen Corporate Design (markantestes Merkmal das noch heute verwendete „1“-Logo statt des bisherigen stilisierten Auges) in Erstes Deutsches Fernsehen umbenannt, seit 1996 als offizielle Kurzform einfach nur Das Erste. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Name des Senders „Deutsches Fernsehen“.
Erklärte Zielgruppe der Sendungen waren von Anfang auch die Menschen in der damaligen DDR, sodass das Programm von vielen starken Sendeanlagen wie zum Beispiel auf dem Ochsenkopf oder in Torfhaus auch jenseits des Eisernen Vorhanges zu empfangen war. Seit 14. Dezember 1990 wird das Programm auch über die ehemaligen Sender des 1. DDR-Fernsehprogramms (DFF 1) ausgestrahlt.
1995 wurde die sogenannte Nachtlücke geschlossen, seitdem sendet Das Erste rund um die Uhr.
Nach der Gründung der beiden Rundfunkanstalten MDR und ORB auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Jahre 1992 traten diese beiden Sender ebenfalls der ARD bei und beteiligten sich am Gemeinschaftsprogramm, das seit der Fusion von SDR und SWF zum SWR (1998) bzw. ORB und SFB zum RBB (2002) nunmehr von neun Rundfunkanstalten gemeinsam getragen wird.
Technische Umsetzung
Das Programm von Das Erste wird technisch im Sendezentrum der ARD im ARD-Stern in Frankfurt am Main (auf dem Gelände des Hessischen Rundfunks) zusammengeführt. Über das eigene Glasfasernetz HYBNET werden diese Signale an die einzelnen Rundfunkanstalten verteilt.
Seit Februar 2005 wird Das Erste von der Zentralen Sendeabwicklung (ZSAW) im ARD-Sendezentrum ausgespielt. Zuvor schaltete jeweils die ARD-Anstalt, die eine Sendung ins Gemeinschaftsprogramm einbrachte (egal ob live oder aufgezeichnet), eine Leitung zum ARD-Stern, von wo aus das Signal an alle anderen ARD-Sender zur terrestrischen Verteilung weitergegeben wurde. Mit der Inbetriebnahme der ZSAW wurden erstmals alle Sendungen, die nicht live sind (Filme, Soaps, Dokumentationen etc.) direkt von den Servern in Frankfurt ausgespielt. Da jeder ARD-Sender weiterhin im Vorabendprogramm regionale Werbung ausstrahlen können soll, ist das System auf die gleichzeitige Ausspielung von bis zu neun Programmen (entsprechend neun Werbefenstern) ausgelegt. Via Satellit wird nur das Regionalfenster des WDR abgestrahlt. Die Uplink-Antenne für die Astra-Ausstrahlung befindet sich in direkter Nähe zum ARD-Stern ebenfalls auf dem Gelände des HR.
Verbreitung
Das Erste wurde als einziges Fernsehprogramm in Westdeutschland analog weitgehend über ARD-eigene Sendeanlagen ausgestrahlt. In Ostdeutschland wurde dagegen auf angemietete Kapazitäten des Unternehmens Media Broadcast zurückgegriffen. Im Zuge der Umstellung auf DVB-T wurden bis November 2008 fast alle analogen Sender zugunsten der neuen digitalen Verbreitung abgeschaltet. Dabei ist Das Erste deutschlandweit in den Digital-Bouquets enthalten und wird (Stand Ende November 2008) über etwa 150 Standorte abgestrahlt. Im Vergleich zur analogen Abdeckung werden einige schwierig zu versorgende Gebiete nicht mehr terrestrisch versorgt. Dies ist Folge des Verzichts auf viele Füllsender, der auch durch die bessere Empfindlichkeit von DVB-T (also eine geringere benötige Feldstärke als beim Analogempfang) mitunter nicht ausgeglichen werden kann.
Analog wird Das Erste nur noch über einige Füllsender sowie den Grundnetzsender Bad Mergentheim ausgestrahlt. Im Jahr 2009 wird auch in diesen Gebieten die analoge terrestrische Verbreitung vollständig zugunsten der digitalen Ausstrahlung eingestellt.
Über Satellit europaweit empfangbar ist Das Erste seit der IFA 1993. Die digitale Satellitenverbreitung (DVB-S) begann im Jahre 1997. Genutzt werden derzeit die Satelliten Astra 1 (19,2° Ost) und Eutelsat Hotbird (13° Ost, nur digital).
Im Kabelnetz ist Das Erste bundesweit verfügbar, auch in einigen anderen europäischen Staaten (Belgien, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Niederlande, Dänemark) wird das Programm in weiten Landesteilen ins Kabel eingespeist.
Seit 9. Mai 2007 ist Das Erste auch über den mobilen Fernsehdienst der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH im DMB-Standard zu empfangen.
Seit 1. April 2008 wird die gesamte Programmpalette der ARD auch in das Internet-TV-Programm Zattoo eingespeist.
Programm
siehe: Liste der ARD-Sendungen
Werbung
Werbung darf werktags grundsätzlich bis 20 Uhr gesendet werden. An Sonn- und bundesweit gesetzlichen Feiertagen darf keine Werbung gezeigt werden. Diese Werbezeitbeschränkung wird jedoch durch die Einführung von werbelastigen Gewinnspielen in Sendungen wie z.B. Fußballübertragungen nach 20 Uhr aufgeweicht. Von Kritikern wird diese Praxis als Schleichwerbung bezeichnet. Darüber hinaus werden Sendungen nach 20 Uhr in der ARD oftmals von bestimmten Werbeträgern präsentiert (sog. Sponsoring). Für viele Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten stellt sich daher die Frage, inwiefern der strikte Kurs einer Gebühreneintreibung durch die GEZ noch mit der schrittweise fortschreitenden Umgehung des Werbeverbotes zu rechtfertigen sei. Fritz Pleitgen, damals WDR-Intendant, trat nach dem ARD-Schleichwerbungsskandal für eine Abschaffung des Sponsorings von Nichtsportsendungen nach 20 Uhr ein, da es sich beim Sponsoring seiner Ansicht nach schlicht um Werbung handele.
Die Werbepausen dauern ca. 1-3 Minuten. Selten kommt es vor, dass die Werbung eine Sendung unterbricht. Insgesamt darf im Schnitt pro Werktag nicht mehr als 20 Minuten Werbung gesendet werden.
Quellen
- ↑ SWR: Zahlen, Daten, Fakten, Stand Juni 2008 Abgerufen am 23. November 2008
Weblinks
ARD: DW (TV) | LRAs: BR (Fs |α) | HR (Fs) | MDR (Fs) | NDR (Fs) | Radio Bremen (TV) | RBB (Fs) | SR (Fs) | SWR (Fs) | WDR (Fs)
Gemeinsame Fernsehprogramme der ARD: Das Erste | ex. Eins Plus | EinsExtra | EinsPlus | EinsFestival
Programme des ZDF: ZDF | ZDFdokukanal | ZDFinfokanal | ZDFtheaterkanal
Gemeinsame Programme von ARD und ZDF: 3sat | ARTE | KI.KA | Phoenix
Programme des Deutschlandradios: DLF | DKultur | Dok&Deb | ex. D-Plus
Gesetzliche Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in DeutschlandArtikel 5 GG | Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Landesrundfunkgesetze
Rundfunkurteile: 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. | 11. | 12. | 13.
Gesetzlich festgelegte Verwaltungseinheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in DeutschlandRundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt
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