- Diagnosis ex iuvantibus
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Diagnosis ex juvantibus ist ein selten gebrauchter, lateinischer Ausdruck für deutsch: „Diagnose vom Heilerfolg her“. Damit ist gemeint, dass durch die Wahl der Therapie und durch den eventuell auftretenden Heilerfolg auf die Krankheitsursache geschlossen wird.
In der Diskussion um die Alternativmedizin (wie Handauflegen, Homöopathie) ist die „Diagnosis ex juvantibus“ durchaus von Belang, da Befürworter mit der Begründung „Wer heilt, hat recht“ oft auf (angebliche) Behandlungserfolge verweisen.
Beispiele
- Die Gabe einer Zuckerlösung bei Verdacht auf eine Unterzuckerung bei Diabetikern.
- Ein Patient mit Lungenentzündung (Pneumonie) wird mit Penicillin behandelt und geheilt. Da Pneumokokken als einzige in Frage kommende Krankheitserreger sensibel auf Penicillin sind, darf eine Pneumokokkenpneumonie diagnostiziert werden.
- Die häufigste Form von Blutarmut ist die Eisenmangelanämie. Seltenere Ursachen sind zum Beispiel Vitamin B12-Mangel oder Probleme mit dem Knochenmark (Leukämien, knochenmarkverdrängende Tumore). Eine Diagnose der Eisenmangelanämie kann erfolgen, indem der Patient zusätzliches Eisen zu sich nimmt und dann feststellt, ob die Anämie verschwindet oder nicht.
- Die Diagnose eines durch Alkoholentzug bedingten Delirium tremens kann durch die Gabe von Alkohol erfolgen, da dann die Symptome verschwinden (wobei durch die Alkoholgabe es selbstverständlich zu keiner Heilung der Alkoholproblematik kommt).
- Die Diagnose von Intoxikationen (Benzodiazepine, Opiate) kann gestellt werden, indem man die entsprechenden Gegenmittel verabreicht (bei Opiaten z.B. Naloxon).
- Beim Normaldruckhydrocephalus oder Pseudotumor cerebri durch Lumbalpunktion und Ablassen von ca. 40 ml Liquor.
- Eine Steroidstoßtherapie bei Verdacht auf Erkrankungen die auf Cortisongabe ansprechen
- Gabe von Schmerzmitteln bei unruhigen Demenz-Patienten, die keine Angaben machen können.
- Probetherapie bei Symptomen, die eine Refluxkrankheit vermuten lassen.
- Toxoplasmosebehandlung bei immungeschwächten Patienten
- Die probatorische Lokalanästhesie bei unklaren Schmerzzuständen
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