Diedenhofener Kapitulare

Diedenhofener Kapitulare

Das Diedenhofener Kapitular ist ein Kapitular (königliche Anordnung) von Karl dem Großen, das am 24. Dezember 805 in Diedenhofen (heute Thionville/Frankreich) erlassen wurde. In dem Dokument werden unter anderem die Städte Magdeburg und Forchheim erstmals urkundlich erwähnt.

Im Wesentlichen handelt es sich beim Diedenhofer Kapitular um eine Art „Waffenembargo“ der Franken gegenüber den Slawen. In der Urkunde wurde den namentlich aufgeführten Städten verboten, mit den Slawen Waffenhandel zu betreiben. Dies sind entlang der damaligen Slawengrenze: Bardowick, „Skaesla“, Magdeburg, Erfurt, Hallstadt (bei Bamberg), Forchheim, Premberg (heute ein Ortsteil von Teublitz bei Schwandorf), Regensburg und Lorch.

Unter Historikern ist umstritten, welcher Ort mit dem erwähnten „Skaesla“ gemeint ist. Die Aufzählung zeigt eine deutliche Reihenfolge von Nord nach Süd. Demnach müsste „Skaesla“ zwischen Bardowieck und Magdeburg liegen. Das an der Mündung der Jeetzel in die Elbe gelegene Hitzacker kann daher mit mehr Wahrscheinlichkeit in Anspruch nehmen, das gesuchte Skaesla zu sein, als das von der Slawengrenze weit entfernte Scheeßel oder aber das weiter südlich gelegene Scheßlitz bei Bamberg.

Das Diedenhofer Kapitular ist im Original nicht mehr erhalten, sondern nur in Abschriften des Hochmittelalters.

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