- Dimission
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Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Er bezeichnet auch die Entlassung eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde. Der Begriff gilt als veraltet, ist aber noch in der Studentensprache der Korporierten gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen verwendet werden.
- Dimission auf bestimmte Zeit (ad tempus), auch als "Schwarzwald" bezeichnet
- Dimission b.a.w., d.h. bis auf weiteres
- Dimission i.p. (in perpetuum), d.h. auf Dauer
- Dimission c.i. cum infamia, d.h. auf Dauer mit Schande
Kategorie:- Studentisches Brauchtum und Ritual
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