Dipl.-Psych.

Dipl.-Psych.

Ein Psychologe befasst sich mit der Psychologie, definiert als Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen. Weltweit ist die Ausbildung zum Psychologen an ein wissenschaftliches Universitätsstudium gebunden, die Bezeichnung des Studienabschlusses (Deutschland: „BSc“ und „MSc“; „Dipl.-Psych.“, Schweiz: „lic. phil.“) ist gesetzlich geschützt. An den Universitäten ist die Psychologie den Geisteswissenschaften oder den Naturwissenschaften zugeordnet oder in anderen Kombinationen mit Fächern pragmatisch verbunden.

Inhaltsverzeichnis

Wissenschaftliche Basis

Universitär ausgebildete Psychologen arbeiten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden und forschen über psychische Strukturen und Prozesse wie z. B. Verhalten, Denken, Lernen, Gedächtnis, Wahrnehmung, Emotionen, Intelligenz, soziale Interaktionen, (psychosoziale) Entwicklung, Persönlichkeit etc. Die Ausbildung beinhaltet mathematisch-naturwissenschaftliche Methodenlehre, Elemente der empirischen Sozialwissenschaften, sowie philosophisch-geisteswissenschaftliche Grundlagen. Ziel des Psychologen ist, aus Theorien und Modellen abgeleitete Hypothesen und Vorhersagen durch objektive Beobachtungen und Experimente oder Quasi-Experimente zu überprüfen, wissenschaftlich weiter zu entwickeln und anwendungsorientiert umzusetzen.

Berufliche Praxis

Psychologische Arbeitsfelder sind breit gefächert: im Zentrum steht die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Diagnostik- und Interventionsverfahren, v. a. psychologischer Beratung und Trainings, sowohl in klinischen als auch z. B. arbeits-, betriebs-, markt- und organisationspsychologischen, sowie zahlreichen weiteren (und derzeit weiter expandierenden) Arbeitsfeldern (z. B. Verkehrspsychologie, Rechtspsychologie, Schulpsychologie, Medienpsychologie, Sportpsychologie u. v. m.). Grundlage der psychologischen Tätigkeiten sollten wissenschaftlich begründete Erkenntnisse und eine ethisch saubere, vertrauenswürdige Arbeitsgestaltung und Behandlung der Klienten sein. Alle Arbeitsbereiche werden sowohl von Selbständigen als auch von Angestellten angeboten.

Der Berufs-Chancen-Check gibt 206 Berufe an, die wissenschaftlich ausgebildete Psychologen ausüben können.[1] Es zeigt sich eine Fortsetzung des Trends, dass sowohl in der Ausbildung im Bachelor-Master-System wie auch in der Berufspraxis (zumindest für die jüngeren und kommenden Absolventenjahrgänge), psychosoziale und klinische Bereiche und Tätigkeiten stark rückläufig sind, zugunsten wirtschaftsnaher und auch neuer Arbeitsfelder, in denen allerdings noch stärker die wissenschaftlich-methodischen Kompetenzen von Psychologen nachgefragt werden, als dies bisher schon der Fall war. Dabei gibt es weiterhin einen starken Trend weg vom klassischen Angestelltenverhältnis hin zur Selbständigkeit, wie er auch bei Geistes- und Sozialwissenschaftlern zu beobachten ist.

Universitäre Ausbildung

Gesetzliche Regelung der Ausbildung in Deutschland

Das Studium der Psychologie mit dem Abschluss Diplom, ist in Deutschland seit 1941 gesetzlich geregelt und wurde seit Neugründung der universitären Lehre nach dem Ende des Nationalsozialismus regelmäßig durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und die Kultusministerkonferenz (KMK) überarbeitet. Ziel der Ausbildungsorganisation war die Professionalisierung der Absolventen, also die Standardisierung und qualitative Sicherung der berufsmäßigen Ausübung der Psychologie. Für die neuen Studiengänge mit Abschlüssen als Bachelor und Master gibt es nur noch Empfehlungen der DGPs, welche sich am bisherigen Diplomstudiengang orientieren. Eine gesetzliche Regelung und damit Bindung von Hochschulen an bestimmte wissenschaftliche Standards und (bestimmte) Inhalte eines Studiums mit der Bezeichnung Psychologie existieren für die neuen Studiengänge nicht mehr.

Änderung der Ausbildung: Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge

Ursprünglich stellte die DGPs die Forderung, dass eigentlich nicht der Bachelor, sondern der Master der Regelabschluss sein müsste. „Psychologie ist ein komplexes Studium, so komplex wie sein Gegenstand, das menschliche Verhalten und Erleben. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung nimmt mehr als drei Jahre in Anspruch“, sagt Hannelore Weber, Professorin an der Uni Greifswald und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. (zit. nach [1].) Diese Forderung ließ sich aber gegen die bildungspolitischen Forderungen der Politik nicht umsetzen.

Auch bei der Umstellung des Studiums vom Diplom auf Bachelor und Master stoßen die Fachbereiche auf bildungs- und hochschulpolitische Hürden bei der Umsetzung der DGPs Empfehlungen. Zum einen wird zu wenig Zeit für das Studium eingeräumt, was in ersten Erfahrungen nur durch Reduktion der Anforderungen (Niveau) und den zu erbringenden Prüfungsleistungen kompensiert werden konnte (mitgeteilt auf dem Symposium „Neue Studiengänge“ auf dem DGPs-Kongress 2006 in Nürnberg). Zum anderen wurde der Curricularnormwert von 4,0 (Diplom-Psychologie) auf Werte zwischen 2,2 und 3,4 (Bachelor of Science) bzw. zwischen 1,1 und 1,7 (Master of Science) deutlich reduziert (ebd.). Verluste sollen durch Einrichtung von postgradualen Studiengängen (Graduiertenkollegs) kompensiert werden. Damit scheint der Weg, der auch bei vergleichbaren Studiensystemen im Ausland beschritten wird, auch in Deutschland zur Notwendigkeit werden. Dort ist im Bereich Psychologie längst das Doktorat (in der Regel der Ph.D.) Voraussetzung, um als Psychologe arbeiten zu dürfen.

Ziele der Ausbildung zum Diplom-Psychologen

Die erwähnte richtlinienorientierte universitäre Diplom-Ausbildung des Psychologen in Deutschland, die real, unabhängig von der Regelstudienzeit, ca. sechs bis sieben Jahre benötigt, orientiert sich im Kern an der erwähnten Professionalisierung. Diese zeigt sich vor allem im Ideal, dass ein Psychologe auch in seiner täglichen praktischen Arbeit (außerhalb des Wissenschaftsbetriebes) der Forschung, wissenschaftlichem Vorgehen und wissenschaftlichen Methoden verhaftet bleibt. Ziel ist es, dass ein berufspraktisch arbeitender Psychologe bei praktischen Entscheidungen auf wissenschaftliche Methodologie und empirische Befunde zurückgreift, im Rahmen seiner Tätigkeit nur wissenschaftlich valide Methoden, Instrumente und Techniken einsetzt, dass er, soweit möglich, seine Kunden, Klienten, Patienten usw., sowie Mitglieder anderer Berufsgruppen über empirische Befunde und wissenschaftlich begründete Analyse-, Klärungs- und Lösungsmöglichkeiten ihrer Probleme und Fragestellungen informiert und, soweit möglich und sinnvoll, Fragen selbst mittels angewandter Forschung und Entwicklung bearbeitet und die Befunde für sich und andere anwendungsorientiert umsetzt. Weitere Ziele sind, neben dem allgemeinen berufsethischen und verantwortlichen Handeln, der Gebrauch des Fachwissens zu Aufbau und Aufrechterhaltung von effektiver Zusammenarbeit und Teamarbeit mit Angehörigen anderer Berufsgruppen und zur Verfügung stellen des durch das Training in wissenschaftlichen Methoden und in der Durchführung von empirischer Forschung erworbenen Know-Hows für andere Berufsgruppen, die nicht über eine solche Ausbildung verfügen, um z. B. Team- und andere Entscheidungen wissenschaftlich abzusichern, die Qualität der Arbeit zu verbessern usw. Weiterhin soll ein Psychologe eigenes Handeln für andere transparent gestalten, es selbst kritisch reflektieren und vor allem wissenschaftlich evaluieren, sowie sich kontinuierlich fortbilden.

Tätigkeitsfelder

  • Psychotherapie (selbständige oder in Kliniken angestellte Psychotherapeuten): Durch eine mindestens dreijährige, selbst zu finanzierende Vollzeit-Zusatzausbildung/Aufbaustudium (analog zu einer Facharztausbildung) kann ein akademisch ausgebildeter Diplom-Psychologe den gesetzlich geschützten Titel des Psychotherapeuten erwerben, indem er nach bestandener Staatsprüfung die Approbation als „Psychologischer Psychotherapeut“ erhält, mit der er dann im Rahmen der bedarfsabhängigen gesetzlichen Bestimmungen eine Kassenzulassung beantragen kann. Hier besteht eine sehr starke Überschneidung (und Konkurrenz) zu verschiedenen Fachärzten, insbesondere zu solchen für Psychiatrie und für Psychotherapeutische, bzw. Psychosomatische Medizin. Im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten darf der Psychologische Psychotherapeut keine somatischen Untersuchungen vornehmen und auch z. B. keine Medikamente, insbesondere keine Psychopharmaka verordnen.
  • Unternehmensberatung Personal- und Organisationsentwicklung, gelegentlich auch strategisches Consulting (in Konkurrenz zu und dann im Team mit Angehörigen anderer Disziplinen, wie Wirtschaftswissenschaftlern, Juristen, Pädagogen, Ingenieur-, Natur- und anderen Sozial- und Geisteswissenschaftlern)
  • Personalmanagement: Personalauswahl (Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Evaluation spezifischer Instrumente, wie z. B. Assessment-Center) und Personalentwicklung
  • Entwicklung von (Eignungs-)Tests
  • im psychologischen Dienst der Arbeitsagentur (Testung und Beratung)
  • Marktforschung
  • bei Polizei und Bundeswehr in der Entwicklung von Personalauswahlverfahren, der Evaluation von Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen und der Ausbildung.
  • Psychologen im Strafvollzug sind zuständig für Diagnostik (Einschätzung der Suizidgefährdung, Flucht- und Gewaltrisikoeinschätzung, gutachtliche Stellungnahmen bei Lockerungsentscheidungen), Krisenintervention bei Gefangenen, Mitarbeit bei der Vollzugsplanung und Betreuung bis hin zu Therapie von Straftätern (letzteres nur durch psychologische Psychotherapeuten). Gelegentlich wirken sie bei der Personalauswahl und der Ausbildung der Justizvollzugsbeamten mit. Eine Zusatzausbildung als psychologischer Psychotherapeut ist sinnvoll, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Für eine rechtspsychologische Zusatzausbildung gilt das gleiche.
  • zusammen mit/in Konkurrenz zu Ingenieuren und Informatikern, teilw. auch Betriebswirten als Arbeitspsychologen z. B. in der Arbeits- und Bedienungssicherheit (Mensch-Maschine-Interaktion), in der Produktentwicklung (z. B. ergonomischen Gestaltung), in der Qualitätssicherung und Evaluation, im Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagement u. a. bei der Analyse von Entscheidungsprozessen
  • Gutachterliche Tätigkeit:
    • nach Zusatzausbildung („Fachpsychologe für Verkehrspsychologie“) als niedergelassener Verkehrspsychologe oder in einer verkehrspsychologischen Einrichtung (etwa einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
    • als Sachverständiger bei Gericht z. B. bei Sorgerechtsentscheidungen, zu Glaubwürdigkeitsfragen von Zeugenaussagen, zur Begutachtung der Einschätzung der Rückfallsgefährdung bei Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und zur Diagnostik der Persönlichkeitsstrukturen in Schuldfähigkeitsbegutachtungen als Ergänzung zum psychiatrischen Gutachten. Diese Tätigkeiten erfordern nicht notwendig, aber sinnvoller Weise eine Zusatzausbildung als Rechtspsychologe, wesentlich ist aber forensische Erfahrung und die Einhaltung gängiger Qualitätsstandards.
    • als Klinische Neuropsychologen bei der Begutachtung von versicherungsrechtlichen Fragen der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit (z. B. nach einer Hirnoperation, einem Schlaganfall usw.); Diagnostik, insbes. Leistungs- u. Funktionsdiagnostik im Auftrag von Medizinern und zur Klärung von Interventionen, Rehabilitationspotenzial usw.
  • natürlich als (reine) Wissenschaftler an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, also meistens langfristig in Form einer akademischen Karriere, d. h. in der Regel über Promotion, dann Assistenzzeit und Habilitation oder Juniorprofessur, dann befristeten Lehraufträgen bis zum Ruf auf eine Professur

Rechtliche Situation

Neben dem akademischen Grad MSc und Diplom-Psychologe, ist in Deutschland seit 1986 auch generell die Bezeichnung Psychologe geschützt, eine unrechtmäßige Bezeichnung als Psychologe strafbar gem. § 132a Abs. 2 StGB. Seit 1995 sind Psychologen, unabhängig vom konkreten Tätigkeitsbereich, in Deutschland als Freier Beruf (Katalogberuf gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG) anerkannt. Ein Bachelorabschluss qualifiziert nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologe, da die in den Rechtskommentaren geforderte Mindestqualifikation nicht erreicht wird.[2]

In Österreich sind Ausbildung, Zugang, Berufsbezeichnung und -ausübung durch ein Psychologengesetz geregelt.[3]

Auf europäischer Ebene wird eine Einigung vorbereitet. Vorgesehen ist eine Mindestqualifikation in Form eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Universitätsstudiums von mindestens fünf Jahren Dauer, in dem ein naturwissenschaftlich orientiertes Mindestcurriculum absolviert wurde (das z. B. dem Kerncurriculum in der Rahmenordnung zum deutschen Diplom entspricht). Zusätzlich muss ein in Vollzeit absolviertes, einjähriges, von einem Psychologen supervidiertes und positiv evaluiertes Praxisjahr (Internship) abgeleistet werden.[4]

In einigen Staaten, wie z. B. in den USA, ist Psychologe ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung, die aber darüber hinaus einer besonderen staatlichen Zulassung zusätzlich zu einem absolvierten Studium bedarf. Da staatliche Regelungen für die Ausbildung von Psychologen fehlen (wie künftig auch in Deutschland durch Wegfall der staatlichen Regelung für die Ausbildung zum Dipl.-Psych.), wird jeder Antragsteller in Bezug auf seine erworbenen Kompetenzen überprüft, ob und inwieweit er über eine ausreichende Qualifikation verfügt, als Psychologe (unabhängig vom Berufsfeld) verantwortungsvoll tätig sein zu können; dieses Vorgehen dient als Vorbild für die europäische Regelung. Darauf aufbauend gibt es auch dort, wie in Deutschland, weitere staatliche Zulassungen, wie z. B. für den Bereich der Psychotherapie.

Referenzen

  1. Berufs-Chancen-Check, Psychologe / Psychologin. BW Bildung und Wissen 1999. ISBN 3821482443
  2. Gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung „Psychologin“ bzw. „Psychologe“ in Deutschland
  3. „Psychologengesetz“ Bundesgesetz vom 7. Juni 1990
  4. Standards for professional training in psychology higher than the Bologna declaration (Englisch)

Siehe auch

Weblinks


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