Direktoratsverweis

Direktoratsverweis
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Bayern dar. Bitte hilf mit, die Situation in anderen Bundesländern zu schildern!

Ein Verschärfter Verweis, auch Direktoratsverweis genannt, ist im bayerischen Schulrecht (geregelt im Artikel 86 des BayEUG) ein vom Schulleiter oder dessen Stellvertreter ausgestellter Verweis. Er kann einem Schüler beziehungsweise einer Schülerin erteilt werden, wenn gegen Paragraphen der Hausordnung in besonders hohem Maße verstoßen wurde. Vorgeschrieben ist außerdem eine Unterrichtung der Erziehungsberechtigten, welche gegebenenfalls zu einem Gespräch mit der Schulleitung einberufen werden können.

Bei einer bestimmten Anzahl kann der entsprechende Schüler von der Schule verwiesen werden. Ein Schulverweis ist dabei mit einem Hausverbot gleichzusetzen.

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