- Disaggregation
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Disaggregation oder Desaggregation (abgeleitet aus lat. aggregare = beigesellen) bezeichnet die Aufschlüsselung von statistischen Daten nach bestimmten Merkmalen.
Anwendung
Der Begriff wird unter anderem im Zusammenhang mit der systematischen Messung von Menschenrechten verwendet („monitoring“). Dabei werden quantitative Informationen nach menschenrechtlich relevanten Gesichtspunkten gegliedert. Würde man nämlich insoweit nicht gliedern und nur Durchschnittswerte verwenden, so könnten De-facto-Diskriminierungen unerkannt bleiben. Die Gliederungsgesichtspunkte ergeben sich daher aus den Diskriminierungsverboten. Menschenrechtliche Indikatoren sollten demnach unter anderem nach Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Wohnort und Ethnie aufgelöst vorliegen. Aus praktischen Gründen ist dies allerdings nicht immer möglich, wenn nämlich die erforderlichen Daten fehlen.
Literatur
- Eibe Riedel: New Bearings to the State Reporting Procedure, in: Sabine von Schorlemer Praxishandbuch UNO - Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen, Heidelberg 2003, S. 345 - 358
- Michael Duchstein: Das internationale Benchmarkingverfahren und seine Bedeutung für den gewerblichen Rechtsschutz, Heidelberg 2010, S. 148 - 154
Weblinks
Kategorien:- Wirtschafts- und Sozialstatistik
- Diskriminierung
- Menschenrechte
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