Doc Morris

Doc Morris
Versandapotheke DocMorris N.V.
Doc-Morris-Logo
Unternehmensform AG
Gründung 2000
Unternehmenssitz Heerlen, Niederlande
Unternehmensleitung

Ralf Däinghaus, Vorstandsvorsitzender

Mitarbeiter ca. 300
Umsatz 127 Mio. Euro (2006)
Website

www.docmorris.de

Die Versandapotheke DocMorris N.V. (vormals 0800DocMorris) ist eine niederländische Versandapotheke, die nach einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung über das Internet Arzneimittel an Kunden vorwiegend in Deutschland liefert. Das Unternehmen wurde im Jahre 2000 von dem niederländischen Apotheker Jacques Waterval und dem Deutschen Ralf Däinghaus gegründet.

Inhaltsverzeichnis

Sitz

Seinen Standort hat DocMorris seit seiner Gründung in den Niederlanden. Der Firmensitz befindet sich seit 2004 in Heerlen unweit der deutschen Grenze, rund 15 km von Aachen entfernt. Der Grund für die Wahl des Sitzes im Ausland war die Umgehung des bis 2003 in Deutschland geltenden Verbots des Arzneimittelversandhandels und der Wegfall der in Deutschland herrschenden Preisbindung auf rezeptfreie Medikamente.

Unternehmensfakten

Doc Morris ist eine Aktiengesellschaft. Dem Vorstand gehören neben dem Mitbegründer Ralf Däinghaus auch Michael Veigel, Olaf Heinrich und Patrick Hansel an. Verantwortlicher Apotheker ist Prof. Dr. Christian Franken. Der Mitbegründer Jacques Waterval verließ 2004 das Unternehmen. Für das Unternehmen arbeiten etwa 300 Mitarbeiter in den Niederlanden und in Deutschland,[1] davon sollen – nach Angaben von DocMorris – 90 ausgebildete Apotheker und "hochqualifiziertes pharmazeutisches Personal" zählen. [2]

Am 26. April 2007 hat die Celesio AG, ein bedeutender Pharmagroßhändler, rund 90 % der Anteile an Doc Morris übernommen.

Kunden

Obwohl sich der Geschäftssitz in den Niederlanden befindet, bedient das Unternehmen überwiegend den deutschen Markt. Nach Unternehmensangaben belieferte man im Dezember 2007 den einmillionsten Kunden.[3] Bei rezeptpflichtigen Medikamenten gibt es zur schriftlichen Bestellung keine Alternative, da das Rezept dem Versender vorgelegt werden muss.

Geschichte

Das Anbieten und Bewerben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Internet war gemäß Heilmittelwerbegesetz verboten und der Versand von Arzneimitteln nach dem deutschen Arzneimittelgesetz untersagt. Man berief sich auf die garantierte wirtschaftliche Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt, um seine Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Der Versandhändler trat dabei bewusst in einen Konflikt mit Gesetzen, Aufsichtsbehörden und deutschen Apothekern, die das Fremdbesitzverbot für Apotheken gefährdet sahen. Daher war das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und führte schließlich auch zu Änderungen des deutschen Apotheken- und Arzneimittelrechts.

Gerichtsverfahren über den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland (2003)

Der Versand von Arzneimitteln aus den Niederlanden an deutsche Kunden war Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagt war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2003 wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch das damals in Deutschland bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an.[4] Damit wurde das Kerngeschäft, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für illegal erklärt. Dieses Urteil hatte jedoch für den Versandhändler kaum praktische Bedeutung, da bereits zuvor eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand zum 1. Januar 2004 beschlossen wurde. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich erklärte das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig (AZ: 3-11 O 64/01, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).[5]

Eröffnung einer Filialapotheke in Deutschland (2006)

DocMorris-Apotheke in Saarbrücken, unter den Arkaden der Kaiserstraße

Um das Geschäft in Deutschland noch weiter auszubauen, eröffnete das Unternehmen am 3. Juli 2006 in Saarbrücken ein Filialgeschäft. Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das saarländische Gesundheitsministerium überraschte, da nach dem deutschen Apothekengesetz nur Apotheker als Einzelperson oder in einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offenen Handelsgesellschaft), nicht aber eine Aktiengesellschaft, zur Eröffnung und zum Betrieb einer Apotheke berechtigt sind. Der Gesundheitsminister Josef Hecken begründete die dennoch erfolgte Zulassung damit, dass die Einschränkung im deutschen Apothekenrecht nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar sei.

Gegen die durch das saarländische Gesundheitsministerium erlassene Betriebserlaubnis dieser Apotheke wurde seitens einer niedergelassenen Apothekerin, einer Apothekerkammer und eines Apothekervereins mit der Begründung geklagt, dass man hiermit gegen das in Deutschland geltende Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken verstoße. Dem Gesundheitsminister Josef Hecken wurde Rechtsbeugung vorgeworfen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass dieser Eilantrag nicht der Eile bedürfe und hat ihn daher abgewiesen. Die Klage gegen die Betriebserlaubnis bleibt hiervon unberührt.[6]

Am 13. September 2006 gewährte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis drei Saarbrücker Apothekern vorläufigen Rechtsschutz und ordnete eine Schließung der Filiale an. Durch die Betriebserlaubnis sei die Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt. Am 22. Januar 2007 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) aufgehoben, so dass die Filialapotheke zunächst weiter betrieben werden kann. Anders als das VG bewertete das OVG in seiner Urteilsbegründung die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften innerhalb der europäischen Union vorrangig vor deutschem Recht[7]. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.[8][9]

Franchiseapotheken

DocMorris-Franchise-Apotheke in Bottrop

Am 8. Januar 2007 wandelte das Unternehmen in St. Wendel im Saarland ebenfalls eine bestehende − und nach wie vor von einer deutschen Inhaberin eigenverantwortlich betriebene − Apotheke in eine Franchise-Filiale um, die gegen eine Lizenzgebühr das DocMorris-Logo führt. Bereits öffnete eine zweite Franchiseapotheke in Flensburg. Mittlerweile gibt es über 100 Apotheken in Deutschland, die mit DocMorris einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben.

Einzelnachweise

  1. Selbstdarstellung auf docmorris.de
  2. DocMorris: Team DocMorris-Webseite
  3. DocMorris - Die Geschichte von DocMorris
  4. EuGH Urteil 11. Dezember 2003 C-322/01
  5. Rezepte in Internetapotheken erlaubt. SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2006.
  6. DocMorris-Filiale darf bleiben. Reuters, 9. August 2006
  7. OVG hebt Schließung auf Pharmazeutische Zeitung 23. Januar 2007
  8. DocMorris muss Filiale in Deutschland schließen. SPIEGEL ONLINE, 13. September 2006.
  9. Doc Morris muss deutsche Filiale schließen. Die Welt, 13. September 2006.

Weblinks


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