- Doktorarbeit
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Eine Dissertation (offiziell auch „Inauguraldissertation“, Antritts- oder Einführungsdissertation) oder Doktorarbeit, selten auch Doktorschrift, ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Hochschule (meist Universität).
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Das Wort „Dissertation“ stammt vom lateinischen Wort „dissertatio“ ab, welches „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“ bedeutet.
Die Dissertation ist der wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, zu dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung gehört, die oft Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird. Weiterer Leistungsbestandteil kann - je nach Land und Fakultät - ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein.
Erst wenn der Kandidat allen Anforderungen des Promotionsverfahrens genügt hat (in Deutschland heißt dies vor allem: die Publikation der Arbeit muss nachgewiesen werden), kann dieses erfolgreich abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden. Das eigentliche Verfahren auf fachlicher Seite ist aber schon mit der positiven Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen abgeschlossen, was mit einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert wird.
Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die unter Anleitung von Hochschullehrern entsteht und im Regelfall den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist die Dissertation bzw. Dissertationsschrift eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit. Sie wird meistens unter Betreuung eines Professors oder Dozenten (traditionell Doktorvater, manchmal auch Doktormutter, eher „Mentor(in)“ bzw. „Betreuer(in)“) an einem Institut durchgeführt, kann aber auch „außerhalb“ der Universität angefertigt und extern eingereicht werden.
In manchen Ländern (nicht aber in Deutschland/Österreich) spricht man auch bei einer Diplom- oder Magisterarbeit von einer Dissertation.
Inhalt und Form von Dissertationen
Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation entweder theoretisch mit einem Thema oder beschreibt und interpretiert empirisch/experimentell gewonnene Erkenntnisse.
Eine Dissertation soll belegen, dass der Kandidat wissenschaftlich selbständig zu arbeiten versteht. Sie muss im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Wichtig zum Nachweis des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens sind auch die Kenntnis der relevanten Fachliteratur, der üblichen Arbeitsweise des Fachgebiets, das Ziehen belastbarer Rückschlüsse sowie die Einbettung der eigenen Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext. Zur Textmenge einer Dissertation gibt es üblicherweise keine Vorschriften.
Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich bzw. in der Promotionsordnung der Fakultät vorgeschrieben. Betrug, ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch noch im Nachhinein zur Aberkennung des Doktorgrades führen.
Im Gegensatz zu einer im deutschsprachigen Raum üblichen Monografie als Promotionsleistung werden auch zunehmend die aus anderen Ländern bekannten kumulativen Dissertationen zugelassen. Hierbei reicht der Doktorand statt der Monografie eine Anzahl von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ein.
Doktorand
Ein Doktorand oder Dissertant (in Österreich übliche Bezeichnung) oder Promovend ist ein Akademiker, der den höchsten akademischen Grad des Doktors anstrebt. Meistens geschieht dies nach dem Diplom-, Master- oder Magisterstudium bzw. dem Staatsexamen. Doktoranden, die nicht als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule beschäftigt sind, können sich zur Finanzierung Ihrer Arbeit bei einem Begabtenförderungswerk oder einem thematisch passenden Graduiertenkolleg bewerben.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute, bis auf wenige Ausnahmen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen). Näheres regelt die Promotionsordnung des das Forschungsgebiet betreffenden Fachbereichs an der jeweiligen Universität. Grundsätzlich ist auch ein Forschungsvorhaben in einem anderen als dem studierten Fachgebiet möglich. Es gibt jedoch Promotionsordnungen, die ein abgeschlossenes Studium im selben Fachgebiet oder auch eine Mindestnote für die Zulassung als Doktorand vorsehen. Im Regelfall beantragt der Interessent nach Abschluss des Studiums beim Dekanat die Zulassung als Doktorand und benennt sein Forschungsthema. Falls er vorab bereits einen potentiellen Betreuer für das gewünschte Forschungsthema gefunden bzw. mit einem potentiellen Betreuer zusammen ein Thema festgelegt hat, kann er diesen in seinem Antrag vorschlagen. Ansonsten kann das Dekanat in der Regel helfen einen Betreuer zu suchen, der mit dem Themengebiet vertraut ist. Aber auch eine unbetreute Promotion ist durchaus möglich.
Durchführung der Arbeit
Die Zeitdauer von der Themenwahl bis zum Einreichen der Arbeit ist sehr unterschiedlich. Sie hängt vom Fachgebiet und seinen Usancen, vom Thema und von der Epoche ab. Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Dissertationen oft innerhalb eines Jahres angefertigt wurden, verlängerte sich der Zeitraum in der zweiten Hälfte auf etwa zwei bis vier Jahre. In den allermeisten Fächern ist heute ein abgeschlossenes Hochschulstudium die Voraussetzung, um eine Dissertation zu beginnen. Bei den Humanmedizinern ist es meist durch die Promotionsordnung erlaubt, Forschung schon während des Studiums zu betreiben, wenn das Forschungsvorhaben durch einen Doktorvater betreut wird. Dann ist der Dr. med. schon mit Ende des Studiums erreichbar. Allerdings entspricht die medizinische Dissertation vom Umfang her eher Diplom- oder Masterarbeiten. Aus diesem Grund wird der deutsche Dr.med. im angelsächsischen Raum nicht als Forschungsdoktorat anerkannt, sondern mit einer Masterthesis gleichgestellt. In einigen Staaten wird der Titel an Absolventen auch ohne zusätzliche Dissertation vergeben. In den anderen naturwissenschaftlichen Fächern wird meistens (in der Medizin manchmal) die Arbeit an der Dissertation aufgrund des Umfanges der Themen innerhalb eines begrenzten Zeitraums von 3 bis 4 Jahren im Rahmen einer bezahlten Doktorandenstelle durchgeführt. Viele Fächer der Geisteswissenschaften kennen nach wie vor keine zeitlichen Vorgaben: Wegen der erforderlichen umfassenden Recherchen sowie des Umfangs der Dissertation kann es hier durchaus fünf Jahre bis zur Fertigstellung dauern. Seit einigen Jahren schreiben einige Universitäten des deutschen Sprachraums für manche Fächer ein spezielles Doktoratsstudium von zwei bis vier Semestern vor. Im Ausland sind diese Doktorstudien mit sogenannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoraten und dem Abschluss Ph.D. üblich.
In den meisten Fällen sind Doktoranden in den Forschungsbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden. Auch Akademien oder technische Versuchsanstalten kommen in Frage, während rein externe Dissertationen in vielen nicht-geisteswissenschaftlichen Fächern selten sind. Die Finanzierung der naturwissenschaftlichen Doktorandenstellen erfolgt aus Budgetmitteln, aus Projektgeldern (Drittmittel) oder durch ein Stipendium. Das Gehalt entspricht meist einer halben Stelle (TV-L EG 13 ehemals BAT IIa). Da die Inhaber regulärer Doktorandenstellen zumeist auch in Verwaltung und Lehre ihres Instituts eingebunden sind, kann sich die Fertigstellung der Dissertation mitunter sehr verzögern. In den Geisteswissenschaften sind Doktorandenstellen allerdings eher selten: In vielen Fächern steht höchstens eine pro Universität zur Verfügung. Deshalb herrscht dort die Finanzierung über Stipendien oder Nebenjobs vor, wobei letzteres natürlich oft dazu beiträgt, dass sich die Promotion längere Zeit hinzieht.
Die Dissertationsschrift muss oft eine eidesstattliche Erklärung darüber enthalten, dass sie auf selbständiger Arbeit beruht. Es ist dennoch vorgekommen, dass die Leistung gegen Erbringung eines Honorars ganz oder teilweise von einem „Ghostwriter“ erbracht wurde. Neben dem Zurückweisen der Arbeit oder dem nachträglichen Aberkennen der Doktorwürde sind bei Bekanntwerden solchen Vorgehens auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Promotionsverfahren
Die fertige Dissertation wird bei der fachlich zuständigen Fakultät eingereicht, die das Promotionsverfahren eröffnet und einen Promotionsausschuss bestellt. Die formale Vorgehensweise des Verfahrens ist in der Promotionsordnung der Fakultät festgelegt.
Der Ausschuss prüft die formalen Kriterien und entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden zwei Hochschulprofessoren oder habilitierte Hochschuldozenten um eine schriftliche Begutachtung der Dissertation ersucht. Weichen die beiden Gutachten in ihrer Bewertung deutlich voneinander ab, kann ein drittes Gutachten angefordert werden. Einige Fakultäten verlangen ein drittes Gutachten auch dann, wenn die beiden ersten die Note summa cum laude vorgeschlagen haben. Gutachten und Dissertation können danach eine bestimmte Zeit (meistens zwei Wochen) in der Fakultätsverwaltung „fakultätsöffentlich“ eingesehen und mögliche Einsprüche angemeldet werden.
Ist die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) positiv beurteilt, folgt der mündliche Leistungsbestandteil - das Rigorosum („strenge Prüfung“ im Promotionsfach) oder die Disputation, die auch Defensio (öffentliche Verteidigung der Arbeit) genannt wird.
Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung und erstreckt sich auch über benachbarte Fachgebiete, die meistens durch zwei Nebenfachprüfungen abgedeckt werden. Die Prüfer sind drei bis fünf Hochschulprofessoren bzw. -Dozenten, darunter die Gutachter der Dissertation, von denen nur einer der Fakultät oder Universität angehören muss, an der sie eingereicht wurde.
Die Disputation besteht aus einem (hochschul-)öffentlichen Vortrag (meistens 20 bis 30 Min.) und einer anschließenden etwa einstündigen Diskussion/Befragung (= eigentliche Verteidigung). Der Vortrag wird heute meistens über das Thema der Dissertation gehalten, es gibt aber auch Fakultäten (z.B. die philosophischen Fakultäten in Tübingen und Kiel), an denen der Kandidat über ein Thema vortragen muss, das in keiner Verbindung zur Dissertation steht.
Weil die Art des Promotionsverfahrens von Fach zu Fach und von einer Hochschule zur anderen stark variiert, ist ein direkter Vergleich kaum möglich, sondern allenfalls indirekt über das Renommee der Hochschule oder des Mentors.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ist die Dissertation zu veröffentlichen. Dies kann bei einem Verlag geschehen, in einer Fachzeitschrift, im Selbstverlag, als Mikrofilm oder neuerdings auch digital (Netzpublikation) - siehe unten.
Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation sind alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht. Der Doktorgrad wird verliehen und der Doktortitel darf vom Kandidaten geführt werden. Der Doktorgrad belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Verleihung des Doktorgrades und anderer akademischer Grade ist das vornehmste Recht der Fakultäten.
Bewertungsstufen einer Dissertation
Für die Promotion können in Deutschland und der Schweiz je nach Promotionsordnung für den jeweiligen Doktorgrad einer Universität folgende Bewertungsstufen gelten:
Deutschland Schweiz summa cum laude („mit höchstem Lob“, "mit Auszeichnung"); D-Notenskala: 0,5 bis 0,7 opus eximium („herausragendes Werk“) summa cum laude („mit höchstem Lob“); CH-Notenskala: 6 magna cum laude („mit großem Lob“, "sehr gut"); D-Notenskala: 1,0 opus valde laudabile („sehr lobenswertes Werk“) magna cum laude („mit großem Lob“); CH-Notenskala: 5 oder insigni cum laude; CH-Notenskala: 5,5 cum laude („mit Lob, "gut"); D-Notenskala: 2,0 opus laudabile („lobenswertes Werk“) cum laude („mit Lob“); CH-Notenskala: 4,5 rite („regelgemäß“, "befriedigend", "genügend"); D-Notenskala: 3,0 opus idoneum („geeignetes Werk“) rite („regelgemäß“); CH-Notenskala: 4 insufficienter/non sufficit/non rite („ungenügend“) bzw. sub omni canone („unterhalb jeden Maßstabs“); D-Notenskala: > 3 insufficienter/non rite („ungenügend“) non sufficient; CH-Notenskala: < 4 Die Bewertungsstufen können auch alle auf Deutsch erfolgen und um „bestanden“ ergänzt sein. Viele Verlage nehmen nur Arbeiten zur Publikation an, die mindestens mit magna cum laude bewertet worden sind. In Österreich erfolgt die Beurteilung von Dissertationen nach dem normalen Notenschema von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend), ohne Zwischennoten.
Veröffentlichung der Dissertation
In vielen Staaten, insbesondere in Deutschland (nicht aber im angelsächsischen Bereich), ist die Veröffentlichung der Dissertation integraler Bestandteil des Verfahrens. Die Einzelheiten regelt die jeweils gültige Promotionsordnung. Unter anderem muss der Doktorand der Universität eine bestimmte Anzahl von Belegexemplaren überlassen. Verdienen können die Doktoranden nur sehr selten an der Dissertation, da die Themen normalerweise nur ein Spezialpublikum interessieren und die Bücher daher meist vorwiegend von Bibliotheken angeschafft werden. Die Auflagen sind in der Regel klein: Mehr als hundert Exemplare werden selten verkauft, mehr als 300 bis 400 selten gedruckt. Doch mitunter übernimmt das Institut oder die Universitätsbibliothek im Rahmen des wissenschaftlich üblichen Schriftenaustausches den Versand einer größeren Anzahl, wenn das Thema der Ausrichtung seiner Forschung entspricht.
Die Publikation kann erfolgen:
- bei einem Verlag: Hierfür gibt es auf Dissertationen spezialisierte Verlage sowie Fachverlage.
- Druck im Selbstverlag.
- als Mikrofilm.
- als elektronische Veröffentlichung.
Der Nachweis der Veröffentlichung erfolgt durch Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl gedruckter Exemplare an die Fakultät oder die Universitätsbibliothek, die grundsätzlich ein Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek weiterleitet.
Zu 1: Speziell in den Geisteswissenschaften gilt die Aufnahme der Arbeit in ein reguläres Verlagsprogramm, am besten in eine Publikationsreihe, als besonders ehrenvoll. Oft muss dem Verlag ein Zuschuss - in der Regel um die 2000 Euro, teils aber deutlich mehr - gezahlt werden, was einen beträchtlichen Kostenfaktor in der „Gesamtrechnung“ für die Mühen des Doktor-Werdens bedeutet. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich um spezielle Druckkostenstipendien zu bewerben. Zu 2: Einige Universitätsinstitute führen eigene Publikationsreihen für die Veröffentlichung von Dissertationen (z.B. „Schriftenreihe des Instituts für ...“). Zu 4: Immer öfter werden von den Hochschulen auch digitale Netzpublikationen anerkannt. Sie sollten meist im PDF-Format vorliegen.
Alle vier Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Wesentliche Faktoren sind dabei:
- Kosten: Am günstigsten ist die elektronische Veröffentlichung, die oft von der Universität übernommen wird. Danach kommt der Selbstverlag, dann die Veröffentlichung durch einen Fachverlag (auch hier können erhebliche Kosten für den Autor entstehen).
- Verfügbarkeit: Für den Leser ist es heute am erfreulichsten, wenn das Buch im Internet kostenlos zur Verfügung steht. Wie lange die Publikation dann tatsächlich im Internet erscheint, ist jedoch oft fraglich, weshalb eine Veröffentlichung in Buchform nach wie vor ihre Vorteile hat. Zumal in geisteswissenschaftlichen Disziplinen gilt es als sehr erstrebenswert, dass publizierte Arbeiten von der Fachwelt - etwa durch Rezensionen - rezipiert werden.
- Prestige: Die Publikation bei einem renommierten Fachverlag verspricht das meiste Prestige; in nicht wenigen Fächern ist sie heute quasi eine Voraussetzung für eine weitere universitäre Laufbahn. Danach kommen mit deutlichem Abstand die verschiedenen Formen des Selbstverlages und Book-on-demand.
Siehe auch
Die häufigsten Doktorgrade in deutschsprachigen Ländern sind im Artikel Doktor zu finden. Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Dissertation werden auch die Begriffe Promotion, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief und Doktorprüfung festgestellt.
Zugang zu Dissertationen in Bibliotheken
Nach der Begutachtung und Abnahme wird gemäß der jeweiligen Promotionsordnung der Verfasser der Universitätsbibliothek kostenlose Exemplare zur Bestandsaufnahme überlassen. Entweder überlässt er der Bibliothek Druckexemplare oder elektronische Dateien. Die Bibliothek fertigt eine Titelaufnahme an und stellt sie online. Jede Online-Dissertation bekommt eine individuelle URL-Adresse. Die Nationalbibliothek vergibt ebenfalls eine so genannte URN. Verlagshäuser überlassen die bei ihnen erschienenen Werke üblicherweise auch der Nationalbibliothek. Dissertationen, die im Selbstverlag erschienen sind, übergibt die Universitätsbibliothek der Nationalbibliothek. Digitale Dissertationen sind bei den e-Ressourcen im Opus zu finden und dort nach Fachbereichen sortiert. Druckausgaben von Dissertationen sind im Bibliotheksverzeichnis aufgeführt wobei ein Exemplar immer am Archivstandort verbleibt. Wie viele der vorhandenen Exemplare eingestellt werden, entscheidet der zuständige Fachreferent.
Literatur
- Kai U. Jürgens: Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit? Der sichere Weg zum eigenen Buch, Reihe Praxis + Erfolg, Band 4, Verlag Ludwig, Kiel 2007, ISBN 978-3-937719-28-3
- Trapp, Sebastian (2007): Wie man tatsächlich eine wissenschaftliche Arbeit schreibt. Books on Demand. Broschiert. 140 Seiten. ISBN 978-3-9810381-4-9
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