- Domkapitular
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Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Früher war jedoch der Domherr nicht automatisch ein Kapitular, es gab z. B. auch weltliche Domherren, die erst nach Aufnahme in den Klerikerstand auch in das Domkapitel aufgenommen werden konnten. Das Domkapitel besitzt in Deutschland (außer in Bayern) und der Schweiz sowie einigen weiteren Diözesen (u.a. im Erzbistum Salzburg) unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls der Diözese, jedenfalls aber ein Wahlrecht für den Diözesanadministrator (früher Kapitelsvikar bzw. Kapitularvikar), der bei Vakanz des Bischofsstuhles die Diözese interimistisch leitet, sofern kein Apostolischer Administrator bestellt ist.
An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beide zusammen. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist unterschiedlich: in Köln sind es zwölf Residierende und vier Nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur sechs Residierende Domherren, in Erfurt fünf Residierende und drei Nichtresidierende Kapitulare.
Die Assistenten oder Vertreter der Domkapitulare nennen sich Domvikare.
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