Doppelresidenzmodell

Doppelresidenzmodell

Als Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell, auch Pendelmodell, Paritätmodell oder paritätisches Wechselmodell, in Belgien und bei Übertragungen aus dem Niederländischen und Französischen auch Co-Elternschaft, bezeichnet man die anteilig gleichwertige Betreuung von Kindern durch deren getrennt lebende Eltern. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. Im Gegensatz zum häufiger praktizierten Residenzmodell, bei dem das Kind sich überwiegend bei einem Elternteil aufhält, sind beim Doppelresidenzmodell die Betreuungszeiten beider Elternteile (nahezu) gleich.

So verbringen die Kinder typischerweise jede zweite Woche sowie die Hälfte der Ferien beim jeweils anderen Elternteil. Bei kleineren Kindern sind auch kürzere Intervalle üblich, da diese einen Wochenzeitraum noch schwer überblicken können. Umgekehrt können bei größeren Kindern die Intervalle auch ausgedehnt werden.

Das Doppelresidenzmodell ist nicht die einzige Form des Wechselmodells, es gibt daneben auch eine weitere, als Nestmodell bezeichnete Form, bei der das Kind dauerhaft in einer Wohnung lebt und die Elternteile das Kind dort abwechselnd betreuen. Da die überwiegende Zahl der praktizierten Wechselmodelle jedoch Doppelresidenzmodelle sind, werden diese Begriffe auch synonym gebraucht.

Zum Doppelresidenzmodell gibt es keine gesetzliche Regelung. So darf beispielsweise das Kind melderechtlich nur einen Hauptwohnsitz eintragen lassen, obwohl es zwei hat. Das Kindergeld ist ebenfalls unteilbar an einen Elternteil auszuzahlen, einen Anspruch auf anteiliges Kindergeld für beide Elternteile wie im Unterhaltsrecht zum Residenzmodell gibt es beim Doppelresidenzmodell nicht. Auch die Fragen nach dem Bestehen und der Höhe von Kindesunterhalt sind durch kein Gesetz geregelt.

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