Dr. iur. et rer. pol.

Dr. iur. et rer. pol.
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Der Doktor (v. lat.: docere „lehren“ oder doctus „gelehrt“; Abk. Dr., Pl. Doctores, abgekürzt Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Eine abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung für eine Habilitation.

In anderen Ländern gibt es auch Doktorgrade, die ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden (sog. „Berufsdoktorate“). Diese dürfen in Deutschland nicht mit Dr. abgekürzt werden, sondern mit der jeweiligen Originalabkürzung.

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Magister- oder Diplomabschluss einer Universität oder einen Masterabschluss einer Hochschule voraus. Im Ausnahmefall können auch besonders qualifizierte Diplomabsolventen einer Fachhochschule oder Bachelorabsolventen von Hochschulen im Rahmen einer Eignungsprüfung zugelassen werden, dies setzt jedoch in der Regel zusätzlich zu erbringende Studienleistungen voraus, die mehrere Semester umfassen können.[1]

Da in den Fächern Rechtswissenschaft und Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten im Haupt- und den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte einzügige Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion.

Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler, im Allgemeinen einem Professor, (Doktorvater) betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, sowohl Habilitierte (Privatdozenten) als auch Professoren (unabhängig davon, ob sie habilitiert sind) wie auch Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren.

In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden.

Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus mehreren aus den drei Prüfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.

Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.

Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der Aushändigung der Doktorurkunde den Grad eines „Dr. des.“ (Doktor designatus) zu führen. Zum Teil wird dieser Titel auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines Titels.

Häufigkeit

Im Jahr 2005 wurden an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in Deutschland insgesamt 25.700 Doktortitel verliehen.[2] Pro Jahr wird pro Professor ungefähr ein Doktortitel vergeben. In Deutschland tragen ca. 1,3 % der Bevölkerung einen Doktortitel, in den USA etwa 1,5 %.[3]

2004 konnten 2,7 Prozent eines durchschnittlichen Altersjahrgangs in Baden-Württemberg den Doktortitel erwerben, in Hamburg 3,4 Prozent und Berlin 3,1 Prozent, in Deutschland 2,1 Prozent. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 Prozent eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten Plätze im OECD-Vergleich sind: Schweden 3,1 Prozent, Schweiz 2,7 Prozent, Portugal 2,5 Prozent, Deutschland 2,1 Prozent.[4]

Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.[5]

Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. Während in den Ingenieur- und Rechtswissenschaften die Promotionsrate bei etwa 10% liegt, liegt sie in der Medizin bei etwa 80% und in der Chemie stellt die Promotion praktisch den eigentlichen Studienabschluss dar (Promotionsrate 95%).

Geschichtliches

Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach Bestätigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; der erste Doktorgrad an einer deutschen Universität wurde am 12. Juli 1359 in Prag verliehen.[6]

In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden in der so genannten „Artistenfakultät“ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Titel ab). Die Abkürzung lautete üblicherweise „D.“, woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktortitel entsprach also eher der heutigen Habilitation. Die Kosten für einen Doktorgrad und die damit verbundenen Feiern waren sehr hoch, so dass manche Studenten den Grad trotz der nötigen Qualifikation nicht erwerben konnten.

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Rechtliches

Deutschland

In Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen bislang kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden. [7]

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' folgendes:

  1. Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen[8], in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, jedoch gibt es auch die Auffassung, dass „akademische Titel“ zum Namen gehören oder sie seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den „Titel“ aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt)/Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktortitel“ kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktortitels“ umfassen müsse.

Im Gegensatz zu den akademischen Graden wie Diplom oder Magister kann der verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Universitäten entzogen werden, wenn der Titelträger straffällig geworden ist. Dazu ist im Regelfall ein Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich.

Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist.

Österreich

Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.

In der Studienrichtung Humanmedizin wird der akademische Grad „Dr. med. univ.“ und für Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben. Diese Grade werden durch Abschluss von Diplomstudien erworben (§ 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002) und sind daher trotz der Bezeichnung Diplomgrade.

Schweiz

Das Führen eines falschen Doktortitels ist in der Schweiz in einigen Kantonen verboten. Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechts.

Entsprechungen in anderen Ländern

Nordamerika

In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen Studiengängen nach Abschluss ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.) der dem Staatsexamen in Medizin entspricht,
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie
    • Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, zum Beispiel „Doctor of Philosophy in Chemistry“ (Abk.: Ph.D. in Chemistry bzw. Ph.D.). Einige Universitäten vergeben diesen Grad auch in der Schreibweise „DPhil“.
    • Doktorgrade für bestimmte Studiengänge, die nicht zum Ph.D. führen, zum Beispiel „Doctor of Business Administration“ (Abk.: D.B.A.).
    • In Theologie als gehobener, meist nur ehrenhalber auf Grund besonderer Leistungen verliehener Doctor (of) Divinity (DD)

Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D.

Australien

Ähnlich wie in den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen Studiengängen nach Abschluss ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.) der dem Staatsexamen in Medizin entspricht,
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, zum Beispiel „Doctor of Philosophy in Computer Science“ (Abk.: Ph.D. in Computer Science bzw. Ph.D.).

Der australische Doktorgrad wird häufig auch hinter dem Namen getragen, etwa Heinz Schmidt, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D., also Dr. Heinz Schmidt.

Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „einen signifikanten und einzigartigen Beitrag zur aktuellen Forschung zu leisten“. Dieser Beitrag wird in Form einer Dissertationsschrift demonstriert. Die Doktorand ist unabhängig von Betreuern, kann aber wählen ob sie/er jene häufig frequentiert.

Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit und dauert durchschnittlich drei bis acht Jahre. Sie gliedert sich in zwei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ eines Forschungsvorhabens ist, und die zweite Phase die „Durchführung“ eines Programms die als „Niederschrift“. Die Niederschrift beinhaltet die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Die Betreuer sind auch nicht, wie in Deutschland, gleichzeitig die Gutachter. Das heißt, der Doktorand beschließt eigenständig wann er seine/ihre Dissertation für fertig erklärt und dann einreicht. Es werden dann Gutachter angesprochen, die dann immer von anderen Universitäten/Instituten sein müssen, und in den meisten Fällen aus dem Ausland sind (häufig auch angloamerikanische Länder).

Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei bis drei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.

Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.

Westeuropa

Italien

In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: laurea, laurea magistrale und dottorato di ricerca. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren schließen mit der laurea ab. Nach etwa zwei weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur laurea magistrale abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel dottore (laurea) bzw. dottore magistrale (laurea magistrale) zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der dottore di ricerca (Forschungsdoktor), der nach laurea magistrale und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird.

Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen dottore als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Die Übersetzung von dottore in Doktor ist eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit.

Niederlande

Im Niederländischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irreführen kann: Es handelt sich um den gängigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete. Im Englischen wird er mit Masters of Arts wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss für die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitär ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).

Bei einer Promotion verleiht die jeweilige Fakultät den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen geführt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa „phil.“ oder „rer. nat.“) gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden.

Im Niederländischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in so einem Fall dokter geschrieben.

Belgien

In Belgien ist der Grad doctor

  • beim Arzt ein gesetzlicher Titel – die Ausbildung beträgt sieben Jahre und man erhält ihn nach einer Prüfung;
  • bei den Rechten, den Humanwissenschaften und der Philosophie ein gesetzlicher Titel, den man durch eine Promotion mit einer Dissertation erlangt;
  • in der Theologie und im Kirchenrecht sowie in anderen Wissenschaften (z. B. Politikwissenschaft, Pädagogik) ein wissenschaftlicher Titel, ebenfalls mit Dissertation.[9]

Skandinavien (Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden)

In Skandinavien ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Habilitation existiert auch in Dänemark, wo sie als "doctor" bezeichnet wird, wohingegen der deutsche Doktor einem dänischen PhD entspricht. Die dänische Habilitation (doctor) ist aber nicht notwendig für die Berufung zum Professor, hierfür reicht ein Doktorgrad wie auch in anderen skandinavischen Staaten aus. Vielmehr wird sie oft erst nach der Berufung zum Professor verfasst. Zwischen der Dauer und Qualität der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. Während in Schweden ein Doktorand vier bis fünf Jahre neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeitet, sind hierfür in Norwegen seit 2003 typischerweise drei Jahre vorgesehen (davor in der Regel vier Jahre).

Vereinigtes Königreich und Irland

Für das Vereinigte Königreich und Irland gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (siehe oben). Allerdings ist der M.D. (Medicinae Doctor) kein professioneller, sondern ein Forschungs-Doktorgrad, ähnlich wie in Deutschland.

Ost-Mitteleuropa und Osteuropa

Polen

In Polen ist ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen), zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt:Wirtschaftswissenschaften).

Tschechien und Slowakei

Die Doktorgrade sind in beiden Ländern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:

  • Doktorgrade medizinischer Studienrichtungen, sog. „Berufsdoktorate“ (ähnlich wie in den USA oder Österreich), die mit dem Abschluss des Studiums ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden. Dazu zählen die Grade: MUDr. – Doktor der Humanmedizin (doktor medicíny), MDDr. – Doktor der Zahnmedizin (cs: doktor zubní medicíny, sk: doktor zubnej medicíny) und MVDr. – Doktor der Veterinärmedizin (cs: doktor veterinární medicíny, sk: doktor veterinárskej medicíny).
  • Sogenannte „kleine Doktorgrade“, die in einem i.d.R. 1 bis 2-semestrigen Verfahren nach einem Rigorosum verliehen werden. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer sog. rigorosen Arbeit und dem Ablegen einer Prüfung in bis zu zwei weiteren Fächern. Es handelt sich um folgende Doktorgrade: JUDr. – Doktor der Rechte (doktor práv), PaedDr. – Doktor der Erziehungswissenschaften (doktor pedagogiky; nicht mehr in Tschechien), PharmDr. Doktor der Pharmazie (cs: doktor farmacie, sk: doktor farmácie), PhDr. – Doktor der Philosophie (doktor filozofie), RNDr. – Doktor der Naturwissenschaften (cs: doktor přírodních věd, sk: doktor prírodných vied) und ThDr. Doktor der Theologie (cs: doktor teologie, sk: doktor teológie).
  • Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade, die nach einem 3 bis 6-jährigen Promotionsstudium, auch Doktoratsstudium genannt, erlangt werden. Diese Studiengänge umfassen u.a. regelmäßige Lehrveranstaltungen und Examina und werden mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation mit Disputation abgeschlossen. Nach einem erfolgreichen Abschluss erhält man den Doktor, abgekürzt als Ph.D., in der Slowakei als PhD., den Doktor der Theologie, abgekürzt als Th.D. bzw. als ThD. und den slowakischen Doktor der Künste ArtD. Das frühere Äquivalent, der Grad des Kandidaten der Wissenschaften (cs: kandidát věd, sk: kandidát vied) kurz CSc., wird nicht mehr verliehen.
  • Außerdem wird noch relativ selten von der jeweiligen Akademie der Wissenschaften der Grad des Doktors der Wissenschaften, abgekürzt als DSc., früher als DrSc., verliehen. Diese Doktorwürde gilt als der höchste akademischer Grad.

Ukraine

In der Ukraine ist ein drei- bis sechsjähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium. Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Kandidat nauk (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem internationalen Abschluss Ph.D.. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine zu vergebenden Grad Doktor nauk zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebiets leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.

Ungarn

In Ungarn ist seit 1993 ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn ist der Doktorgrad ein obligatorischer Bestandteil des Familiennamens.

Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate.

In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution.

Anerkennung von ausländischen Doktorgraden

Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. Die Datenbank Anabin umfasst auch eine Informationssammlung von wichtigen Dokumenten über die korrekte Führung ausländischer Doktorgrade in Deutschland und entsprechende Beschlüsse der KMK. Insbesondere die begünstigenden Regelungen der KMK vom 15. Mai 2008 vereinfachen die Verwendung bestimmter ausländischer Doktorgrade in Deutschland.

„Promotionsberatung“ und Titelhandel

Der Doktortitel bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz h.c. und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen.

Daher gibt es so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte.

Eine illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich allerdings strafbar und riskieren eine Anklage.

Der „Titelhandel“ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktortitel. Dabei erhält der Kunde

  • eine Doktorurkunde von einer solchen ausländischen Universität, an der die Bestimmungen dem Titelhandel entgegen kommen,
  • eine Doktorurkunde einer Phantasieuniversität, die der Titelhändler sich ausgedacht hat, oder
  • eine gefälschte Doktorurkunde einer richtigen Universität (Tatbestand der Urkundenfälschung).

Versucht der Kunde mit einer so erlangten Urkunde zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den Doktortitel in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, da ohnehin nur solche Titel eintragbar sind, die ohne Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z. B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich weiterhin des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben, ist darüber hinaus Betrug.

Unterscheidung nach Fächern

In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Zusätze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch) oder (in Deutschland) auch deutsch, z. B. Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur).

Deutschland

Sonstige Doktorgrade

  • Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden; meistens nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel üblich.
  • Dr. h. c. mult. , multipler Ehrendoktor
  • Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Drs. (doctorandus): Bezeichnung für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt
  • Dr. des. (designatus): Doktortitel, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation oder zwischen Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden kann.
  • DDr.' (Dr. theol. et Dr.): Eine Person mit einem theologischen (Ehrendoktortitel) und einem weiteren Doktortitel.

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

DDR

  • Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
  • Dr. rer. mil. (rerum militarium): Doktor der Militärwissenschaften
  • Dr. sc. (scientiæ.. .): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
    Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland.

Österreich

  • DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich), analog für dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
  • Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
  • Dr. med. dent. (medicinae dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. dent. et scient. med. (medicinae dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. (medicinae universæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae medicae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. vet. (medicinae veterinariæ): Doktor(-in) der Veterinärmedizin.
  • Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(-in) der Handelswissenschaften.
  • Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
  • Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie („Germanistik“), Philosophie, Politikwissenschaft u. v. a. m.
  • Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
  • Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
  • Dr. rer. silv. (rerum silvestirum): Doktor(-in) der Forstwissenschaft
  • Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst unter anderem BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik.
  • Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(-in) der Gesundheitswissenschaften.
  • Dr. sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicinarum): Doktor(-in) der medizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – bis Ende 2004)
  • Dr. sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicæ): Doktor(-in) der biomedizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – seit Anfang 2005)
  • Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern „et scient. med.“ hinzugefügt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
  • Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst unter anderem Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
  • Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie
  • Dr. h.c. (honoris causa): Ehrendoktortitel.
  • PhD (philosophiæ doctor): Dieser Doktorgrad kann in allen Fächern statt des traditionellen Grades (Dr. …) verliehen werden, wenn für das Doktoratsstudium mindestens 3 Jahre Regelstudienzeit vorgesehen sind.

Schweiz

Literatur

  • Umberto Eco, Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt, Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2003, ISBN 3-8252-1512-1
  • Kai U. Jürgens, Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Verlag Ludwig, Kiel 2005, ISBN 3-937719-28-8
  • Helga Knigge-Illner, Der Weg zum Doktortitel, Campus Verlag, Frankfurt 2002, ISBN 3-593-36811-0

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. Baden-Württemberg LHG i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 3 oder Bayern BayHSchG i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1
  2. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/BildungForschungKultur/HochschulenAufEinenBlick2007__Pdf,property=file.pdf
  3. http://www.daad.de/ausland/studienmoeglichkeiten/laenderinformationen-und-studienbedingungen/Vermerk_ASt_NY-Promotionsgeb-USA.pdf
  4. Pressemitteilung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 13. September 2006
    http://bildungsklick.de/pm/32956/laendervergleich-internationale-bildungsindikatoren/
    http://ids.hof.uni-halle.de/documents/t1410.pdf Seite 34 und 35
  5. http://www.gew.de/Binaries/Binary24824/bildungsbiographie_juni_04.pdf Seite 14 bis 16
  6. Geschichte der Promotion, S. 22
  7. vgl. Baden-Württemberg LHG i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 4 Satz 3 oder Bayern BayHSchG i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1 Satz 3
  8. vgl. Dr. Wolfgang Zimmerling: Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
  9. Siehe unter anderem: http://taalunieversum.org/onderwijs/termen/term/835/

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