- Drempel (Wasserbau)
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Der Ausdruck Drempel (altmittelhochdt.: drempel Türschwelle) bezeichnet in einer Schleuse den Mauervorsprung, der als Anschlag für das geschlossene bergseitige Schleusentor (Definition nach DIN 4054) und der bei Schleusen mit Schützen in den Toren zusätzlich der Energieumwandlung dient.
Beim Befahren der Schleuse ist die Drempeltiefe zu beachten, da dieses Maß den maximalen Tiefgang der Schiffe bestimmt. Damit beim Ablassen des Wassers aus der Schleusenkammer das Schiff nicht auf dem Drempel aufsitzt und beschädigt wird, ist die Lage des Drempels an der Schleusenkammerwand farblich markiert (gelber vertikaler Strich) und bei Talfahrt zu beachten: das Wasserfahrzeug darf sich nicht näher am oberen Schleusentor befinden, als der Markierungsstrich anzeigt. Bei Bergfahrt sieht man den Drempel als Mauer unterhalb des bergseitigen Schleusentores (s. Bild).
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