Drohen

Drohen

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.

Inhaltsverzeichnis

Soziologie

Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.

Siehe auch Imponierverhalten, Drohwirkung.

Recht

In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.

Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 BGB).

Siehe auch Bedrohung (§ 241 StGB), Widerrechtliche Drohung.

Spieltheorie

Drohung im spieltheoretischen Kontext, ist eine Handlung innerhalb der strategischen Züge. Dabei wird durch die vorherige Ankündigung einer negativen Reaktion, entsprechend der damit verbundenen Bedingungen, Einfluss auf die Handlungsfreiheit der Mitspieler und damit auch die Variantenvielfalt des Spielverlaufs genommen.

Beispiele

  1. Gesellschaftsspiele: (engere Betrachtung) insbesondere Brettspiele - enthält ein Spielzug eine Drohung, wenn er zumindest bei Nichtbeachtung eine zwingende Zugfolge ermöglicht, die für den Gegenspieler Nachteile bringt. Die Position im Spielverlauf, eine Drohung setzen zu können, ist die Vorhand. Eine Drohung vereinfacht z. B. beim Schach oft stark die Berechnung des Variantenbaums, denn wenn die angedrohten Nachteile schwerwiegend sind, dann kommen nur noch Gegenzüge in Betracht, die die Drohung entkräften oder die ihrerseits noch schwerer wiegende Nachteile androhen.
  2. Beim Brettspiel Go werden häufig sogenannte Ko-Drohungen benötigt. Das Ko ist dabei eine Situation, bei welcher das Schlagen und Zurückschlagen eines jeweils einzelnen Steines einen großen Einfluss auf den Spielverlauf haben kann. Der Abtausch darf aber wegen des Verbots der Positionswiederholung nicht unmittelbar erfolgen, sondern ein anderer Zug muss dazwischengeschoben werden. Dieser Zug sollte eine Drohung enthalten, welche größer ist als der Wert des Kos, um den Gegner zu einer Antwort zu zwingen. Der erste Spieler, welcher eine solche Drohung ignoriert, gewinnt das Ko.

Siehe auch Spieltheorie, Tit for tat

Zitate

Die Drohung ist mächtiger als die Ausführung. Savielly Tartakower

Weblinks

Siehe auch


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