- Druckprobe
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Die Druckprüfung, auch Druckprobe wird an druckführenden Bauteilen durchgeführt, die bestimmt sind für die Speicherung und Fortleitung von Fluiden, um den Nachweis einer ausreichenden Festigkeit und den Nachweis der Dichtheit zu erbringen.
Druckprüfungen sind Teil der Abnahmeprüfung und werden meist als hydrostatische Druckprüfung durchgeführt. Dazu werden die Druckrohrleitung, der Druckbehälter oder andere Gehäuseteile mit Wasser, Luft oder Betriebsgas (z. B. Erdgas, Stickstoff) gefüllt. Anschließend wird der Druck langsam bis zur Höhe des Prüfdruckes erhöht. Der Prüfdruck wirkt dann eine gewisse Zeit, während deren Ablauf der Druck nur innerhalb der vorgegebenen Toleranz fallen darf und der zu prüfende Gegenstand kein Wasser/Gas/Luft verlieren darf. Die Höhe des Prüfdruckes bei der Druckprüfung wird nach den entsprechenden Regelwerken bestimmt und liegt meist über dem zulässigen Betriebsdruck.
- Die Druckprüfung kann auch als Gasdruckprüfung oder als Kombination Wasser-/Gasdruckprüfung durchgeführt werden. Bei der Gasdruckprüfung sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
- Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung an überwachungsbedürftigen Anlagen wird die geforderte Festigkeitsprüfung in der Regel als hydrostatische Druckprüfung durchgeführt.
Visuell wird geprüft, ob unzulässige plastische Verformungen entstanden sind oder Undichtheiten insbesondere an Schweißnähten, Verschlüssen oder an Verbindungen (Flansche, Gewinde, Verschraubungen usw.) vorhanden sind.
Vorschriften zur Druckprüfung sind in den jeweiligen anwendbaren Regelwerken enthalten wie
- Höhe des Prüfdruckes
- zu verwendendes Fluid
- Angaben zur Druckerhöhung und Haltezeit des Prüfdruckes
- Beurteilungskriterien
- Dokumentation
Bei Rohrleitungen werden unter anderem Sichtdruckprüfungen, Druckdifferenzprüfungen und Stressdruckprüfungen durchgeführt. Die Druckprobe hat 3 Aufgaben: Festigkeitstest, Dichtheitstest, Spannungsabbau.
Regelwerke und Vorschriften, die Angaben über die Druckprüfung enthalten:
- Druckgeräterichtlinie Anhang I Nr. 3.2.2 und Nr. 7.4
- EN 13445-5 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 5: Inspektion und Prüfung
- AD 2000 Merkblatt HP 30
- EN 13480-5 Industrielle Rohrleitung - Teil 5: Prüfung
- EN 12952-6 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 6: Prüfung während der Herstellung
- EN 12953-5 Großwasserraumkessel - Teil 5: Prüfung
Für Deutschland: Die Druckprüfung ist ein Teil der wiederkehrenden Prüfungen gem. Betriebssicherheitsverordnung an überwachungsbedürftigen Anlagen.
- Für Druckbehälter, industrielle Rohrleitungen und andere druckhaltende Ausrüstungsteile wird nach den Angaben gemäß Druckgeräterichtlinie Anhang I Nr. 7.4 bestimmt.
- Druckprüfungen von Rohrleitungen für Gas-/Wasserversorgung werden nach DVGW 469 mit dem 1,1- / 1,3- / 1,43- oder dem 1,5fachem Betriebsdruck durchgeführt.
Siehe auch
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