- Duftsäckli
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Als Duftsäckli wurden kleine Beutel und Duftkissen bezeichnet, in denen in der Schweiz Cannabis-Produkte durch die Ausnutzung einer Gesetzeslücke legal verkauft wurden. In der Schweiz durften Cannabis-Produkte hergestellt und verkauft werden, solange sie nicht zum Konsum bestimmt waren. So wurde Cannabis zweckendfremdet zum Rauchen vermarktet. Klagen gegen den Duftkissenverkauf führten zu unterschiedlichen Ergebnissen, die auf die mangelhafte Formulierung des Gesetzes zurückzuführen war.
Früher wurde Marihuana in der Schweiz in Plastiktütchen (ähnlich wie in den niederländischen Coffeeshops) verkauft. Unabhängig von der Verpackung befanden sich die Hanfläden rechtlich auf dünnem Eis. So kam es vor, dass Hanfläden mit strafrechtlichem Nachspiel geschlossen wurden, wobei der Umgang mit der unklaren Rechtslage regional sehr unterschiedlich war. So wurde der Verkauf in der Romandie lange kaum geduldet, während er in den großen Städten der deutschsprachigen Kantone meist toleriert wurde. Im Tessin wurde nach jahrelanger Duldung auf Druck der italienischen Regierung gegen die Hanfläden vorgegangen. Auch in Basel wurden jahrelang die "Coffeshops" wegen der Nähe zu Deutschland präventiv bekämpft.
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