Duovirn

Duovirn

Ein Duumvir oder Duovir war Bestandteil eines, wie der Name es schon nahelegt, Zweimänneramtes. Verschiedene Formen dieser Ämter sind im Verlauf der römischen Geschichte überliefert.

Am bekanntesten und verbreitetsten war das Duumvirat als Spitzenamt einer colonia oder eines municipium nach römischem Recht. Wenn nicht ein vorgesetzter Präfekt, Staatskommissar oder ähnlicher Beamter an der Spitze standen, bildeten die Duumviri die Stadtregierung. Das Amt ist als Kopie des römischen Consulates zu verstehen. Als duumviri iure dicundo üben sie auch die Rechtsprechung auf unterer Ebene aus und fungierten als Beurkundungsbehörde. Sie berufen Volksversammlungen ein und überwachen und organisieren die Wahlen zu anderen öffentlichen Ämtern. Gegenüber dem Kaiser oder Behörden vertreten sie die Stadt auch rechtlich. Vor dem 1. Jahrhundert v. Chr. sind nur wenige Einzelheiten über das Amt überliefert. Es ist bis ins 5. Jahrhundert bezeugt.


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  • Duovirn —   [lateinisch »Zweimänner«], Duumvirn, lateinisch Duọviri oder Duụmviri, außerordentlicher altrömischer Beamte, Mitglieder von aus je zwei Männern bestehenden Behörden (Duumvirate) mit unterschiedlichen Aufgaben; seit dem 4. Jahrhundert v. Chr …   Universal-Lexikon

  • Duumvirat — Du|um|vi|rat 〈[ vi ] n. 11〉 Amt, Würde der Duumvirn [<lat. duumviratus <duo „zwei“ + vir „Mann“] * * * Du|umvirat   [lateinisch] das, (e)s/ e, altrömische Behörde aus zwei Männern, Duovirn. * * * Du|um|vi|rat, d …   Universal-Lexikon

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