- Duty-Free
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Duty-free (engl.), zu deutsch abgabenfrei. In sogenannten „Duty-free-Shops“, Warenhäusern zwischen zwei Zollstellen (z. B. nach der Passkontrolle an Flughäfen oder auf Fähren), in denen Waren zu günstigen Preisen angeboten werden, da auf diese kein Zoll sowie keine Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuern erhoben werden. Insbesondere bei Tabakprodukten, alkoholischen Getränken, Parfüm und sonstigen Kosmetikprodukten sind die Preise dadurch oftmals deutlich niedriger, als wenn diese besteuert werden müssten. Bei der Einreise (Rückreise) in die EG (Europäische Gemeinschaft, derzeit 27 Mitgliedstaaten), gelten trotzdem die Mengenbegrenzungen gegenüber verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z. B. Zigaretten, Alkohol), sowie die für die Abgabenfreiheit geltende Warenwertgrenze in Höhe von 430,00 EUR pro Person. (siehe unten: Link "Zoll"). D. h. verbrauchsteuerpflichtige Waren über der Einfuhrmengenbegrenzung und sonstige Waren mir einem Warenwert über insgesamt 430,00 EUR unterliegen ggf. einem Zollsatz (je nach Ware) und der landesüblichen Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland derzeit 19 %).
Bei Reisen innerhalb der EU darf seit dem 1. Juli 1999 nicht mehr steuerfrei eingekauft werden; die entsprechenden Läden heißen seit diesem Zeitpunkt Travel Value. Dort werden die Waren zum gleichen Preis wie im Duty-Free Shop verkauft, die Steuerlast trägt der Händler. Allerdings dürfen bei innereuropäischen Reisen keine unverzollten Tabakprodukte erworben werden.
Weiterhin steuerfrei einkaufen kann man jedoch beispielsweise auf Fahrten nach Helgoland (Deutschland) oder zu den Kanalinseln.
In dem kleinen Dorf Samnaun am östlichen Zipfel der Schweiz kann zollfrei eingekauft und getankt werden. Das Dorf ist neben den Winterattraktionen auch deshalb sehr bekannt und zu einer Touristenattraktion geworden. Ähnliches gilt für das italienische Zollfreigebiet Livigno.
Davon zu unterscheiden ist die zollfreie Einfuhr, die sich je nach Transportmittel unterscheidet.[1]
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