- E 141
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Die Kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline sind grün gefärbt. Durch die Anreicherung der pflanzlichen Pigmente Chlorophyll und Chlorophylline entstehen stabile, farbintensive und wachsähnliche Verbindungen. Diese Farbstoffe erscheinen olivgrün bis dunkelgrün, je nach dem wie hoch der Kupfer- und/oder Magnesiumanteil ist. Sie sind lichtecht und beständig gegen Fruchtsäuren, jedoch mäßig stabil gegen Hitze und können in pflanzlichen Ölen gelöst werden.
Herstellung
Die Chlorophylle und Chlorophylline werden aus Luzernen und Nesseln extrahiert und anschließend mit Kupfer und Magnesium künstlich angereichert.
Verwendung
Sie werden vor allem als Lebensmittelfarbstoff für die Färbung von grünem Gemüse verwendet, welche in Essig oder Salzlake konserviert sind.
Unter anderem finden sich die Farbstoffe in:
- Marmeladen & Konfitüren
- Süßwaren, Geleewaren, Speiseeis, Kaugummi
- Limonaden, Liköre, Alkopops, Biermischgetränke
- Kosmetika und Pharmazeutika (zum Färben von Ölen, Seifen, Salben)
Sie sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 141 für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Nahrungsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen.
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