- E 142
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Strukturformel Allgemeines Name Grün S Andere Namen - Brillantsäuregrün BS
- C.I. 44090
- C.I. Acid Green 50
- Acid Brilliant Green BS
- E 142
Summenformel C27H25N2NaO7S2 CAS-Nummer 3087-16-9 PubChem 91525 Kurzbeschreibung dunkelbraunes bis schwarzes Pulver[1] Eigenschaften Molare Masse 576,62 g/mol Aggregatzustand fest
Löslichkeit gut löslich in Wasser, mäßig löslich in Alkohol und Glycerol, unlöslich in pflanzlichen Ölen [2]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [3] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 22-36/37/38 S: 36/37/39 LD50 WGK 3 [3] Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brillantsäuregrün BS, auch Grün S, ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 142) verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Grün S ist ein mäßig lichtechtes, hitze-, wenig alkali- und gut säurebeständiges Pulver, das sich mit grüner Farbe (λmax 632 nm) in Wasser gut löst.
Verwendung
Es findet Verwendung zum Färben von Lebensmitteln (Dosenerbsen) und Süßwaren (Pfefferminzfarbe) sowie Getränken, Kosmetika und Wolle, Leder und Papier.[2]
In den USA, Kanada, Japan und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff verboten, obwohl der Körper es unverändert ausscheidet.[5]
Toxikologie
Brillantsäuregrün wird vom Darm praktisch nicht resorbiert und innerhalb von 7 h ausgeschieden. Von der EU-Kommission wurde im Jahre 2001 ein ADI-Wert von 5 mg/kg Körpergewicht festgelegt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Datenblatt Acros
- ↑ a b c Thieme Chemistry (Hrsg.): Römpp Online. Version 3.1. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2007.
- ↑ a b Datenblatt Sigma-Aldrich
- ↑ Grün S bei ChemIDplus
- ↑ Universität Potsdam
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