- Agglomerationsvorteil
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Als Agglomerationseffekte werden in der Regionalökonomie die Effekte von Verdichtungsgebieten oder Agglomerationen bezeichnet. Diese können Agglomerationsvorteile oder Agglomerationsnachteile sein.
In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Agglomeration die Ansammlung verschiedener Unternehmen, typischerweise an einem Standort (sog. Standortagglomeration). Auch diese Agglomeration führt zu Agglomerationseffekten.
In der Handelsbetriebslehre befasst sich insbesondere die Standortlehre mit Agglomerationseffekten des stationären Einzelhandels. Aus überbetrieblicher Sicht wird die Attraktivitätssteigerung, die Aufwertung eines (Mikro-)Standorts, die sich durch die räumliche Ballung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben an einem Standort ergibt, als Agglomerationsvorteil verstanden. Aus einzelbetrieblicher Sicht wird die Umsatzsteigerung eines Handelsbetriebs bzw. Geschäfts als Agglomerationsvorteil bezeichnet, der sich durch die Nachbarschaft zu Geschäften mit ähnlichem Sortiment ergibt. (Näheres zum sog. Agglomerationsgesetz s. unten)
Inhaltsverzeichnis
Regionalökonomie
Agglomerationsvorteile
Vorteile entstehen durch die räumliche Ballung von Sachkapital, von Unternehmen, Konsumenten und Arbeitskräften.
Konkret führt diese Ballung zu
- Niedrigen Transportkosten
- Einem großen (lokalen) Markt
- Einem großen Arbeitskräfteangebot und damit der erhöhten Chance, Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere nach Spezialisten, schnell auszugleichen (Matching, geringere Suchkosten).
- Die Ballung von Wissen und Humankapital führt zu Wissens-Spillover zwischen den Unternehmen.
Agglomerationsnachteile
Als Nachteile von Agglomerationen sind zu nennen
- starke Umweltbelastungen
- hohe Bodenpreise
- Engpässe bei öffentlichen Gütern (z.B. schlechte/überlastete Infrastruktur)
- Korruption
- ein niedriges Arbeitskräftepotential
- eine niedrige Kaufkraft/ein kleiner Absatzmarkt
- hoher Wettbewerbsdruck
- fehlende Reserveflächen
Betriebswirtschaftslehre
Räumliche Ballungen von Unternehmen führen in der Regel zu einer Attraktivitätssteigerung des Standorts. Insbesondere können sie zu Agglomerationsvorteilen in Form von Ersparnissen führen. Drei Arten von Ersparnissen sind zu unterscheiden:
- Economies of scale
- (Betriebs-) interne Ersparnisse (sinkende Stückkosten)
- Localization Economies aufgeteilt in „forward linkages” und „backward linkages”
- (Betriebs-) externe Ersparnisse durch räumliche Konzentration gleichartiger Betriebe
- Urbanization Economies
- Externe Ersparnisse durch räumliche Konzentration verschiedenartiger Betriebe
Handelsbetriebslehre
Für Handelsbetriebe bzw. für ihre Kunden bedeutet die räumliche Ballung von branchengleichen und branchenfremden Betrieben in der Regel ebenfalls eine Attraktivitätssteigerung des Standorts. Das wird besonders deutlich beim One-Stop-Shopping im Einzelhandel. Da die Agglomerationswirkungen von der Branche und den Kunden abhängig sind, können sie unterschiedlich akzentuiert sein: Während die Standortagglomeration mehrerer gleichartiger Lebensmitteldiscounter eher einen harten Preiskampf (sog. Limit Pricing) begünstigt, fördert die Standortagglomeration von Schuhgeschäften die Standortattraktivität ihres vergrößerten "Marktplatzes". Die Ursache liegt – zumindest im Einzelhandel – im produktbezogenen Kaufverhalten: Bei so genannten Shopping Goods möchte der Kunde aus einer großen Auswahl vergleichen können, während die Waren des täglichen Bedarfs (Convenience Goods) schnell und ohne besonderen Suchaufwand beschafft werden.
Aus der empirischen Beobachtung, dass die unmittelbare Nachbarschaft von zwei branchengleichen Einzelhandelsbetrieben für beide Betriebe nicht nachteilig sein muss, vielmehr beiden Betrieben einen Mehrumsatz verschafft, der durch das Hinzutreten weiterer branchengleicher Betriebe sogar nochmals gesteigert werden kann, weil ihr gemeinsamer "Marktplatz" für Konsumenten an Attraktivität und Transparenz gewinnt, wurde in der Handelsbetriebslehre eine Gesetzmäßigkeit postuliert: das sog. Agglomerationsgesetz. K. Chr. Behrens nannte diese Gesetzmäßigkeit "Gesetz der Agglomeration im Einzelhandel bei verbundenen Bedarfen" und Richard L. Nelson "Rule of Retail Location". Für zunächst zwei benachbarte branchengleiche Einzelhandelsbetriebe wurde der gemeinsam erzielte Mehrumsatz als anhand einer Formel berechenbar dargestellt. Demnach hängt der auf dem Standortverbund beruhende Mehrumsatz (Agglomerationseffekt) von drei Faktoren ab, die durch Messung (1./3.) und Kundenbefragung (2.) festzustellen sind: Er nimmt zu
1. direkt proportional zum Grad des Kundenaustauschs (Umsatzanteile der in beiden Geschäften kaufenden Kunden),
2. direkt proportional zum Verhältnis der Plankäufe zu den Gesamteinkäufen in beiden Geschäften und
3. indirekt proportional zum Verhältnis des Umsatzes des größeren zum Umsatz des kleineren Geschäfts.
Eine Allgemeingültigkeit dieser "Gesetzmäßigkeit" ist jedoch umstritten. Insbesondere wird kritisiert, dass der lokale Umsatzerfolg benachbarter branchengleicher Betriebe auch von anderen Faktoren abhängt und durch branchenfremde Dritte oder neue Betriebsformen begünstigt werden kann. Auch ist die Frage nicht zu beantworten, ob neu hinzutretende branchengleiche Betriebe - und wie viele - in jedem Fall einen Mehrumsatz für jeden einzelnen Anbieter generieren. Dennoch hat das Agglomerationsgesetz des Einzelhandels sowohl die Standorttheorie als auch die städteplanerische und händlerische Praxis der Standortwahl und -optimierung angeregt (Passagen, Shopping Center, Einkaufszentren, Gemeinschaftswarenhäuser, Ladengemeinschaften, Quartiergemeinschaften).
Literatur
- Karl Christian Behrens: Der Standort der Handelsbetriebe, Köln und Opladen 1965.
- Richard L. Nelson: The Selection of Retail Locations, New York 1958.
- Hans-Otto Schenk: Die “Gesetze” des Handels, in: Betriebswirtschaftliche Gesetze, Effekte und Prinzipien, München 1979, S. 28-37.
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