Ehegattenzuschlag

Ehegattenzuschlag

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung in Deutschland. Er wird in Abhängigkeit vom Familienstand verheiratet und der Kinderanzahl gewährt. Er wird bei Besoldungserhöhungen ebenfalls berücksichtigt. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Bremen, Berlin,Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird der Familienzuschlag auch Lebenspartnern gewährt.

Der kinderbezogene Anteil wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und erlischt mit dem Anspruch auf Kindergeldbezug.

Stufe Familienzuschlag(West/Ost) Bemerkung
Stufe I - Verheiratet, Witwer, Unterhaltspflichtiger 103,26€ / 92,72€ BesGr ab A8 zzgl. 5,24 €
Stufe II - 1. Kind 196,01€ / 181,02€ BesGr. A2-A5: zzgl. 5,11€ / 4,73€)
Stufe III - 2. Kind 288,76€ / 269,32€ besgr. a2- a5, zzgl. 15,34
Stufe IV - 3. Kind 577,76€ / 482,61€
Stufe IV - 4. Kind 866,76€ / 695,90€ jedes weitere Kind + 234,58€/213,29€

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