- Ehrerbietung
-
Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit (einer Person), sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs zuerkannt werden (Ehre des Weibes, des Edelmannes, des Handwerkers u. a. m.), sie kann aber auch (etwa durch die Nobilitierung oder eine Ordensverleihung) vom dazu Berechtigten zugesprochen werden (The Queen is the fountain of honour).
Gegenüber jemandem, der einem an Ehre sehr überlegen ist, gibt man sich ehrerbietig. Jemanden ehren bedeutet, ihm eine neue Ehre zuzuerkennen.
Das Gegenteil der Ehre ist die Schande. In der westlichen Welt ist hiermit oft der Verlust der Ehre oder in milderer Form eine persönliche Blamage gemeint.
Inhaltsverzeichnis
Gesellschaftliche Bedeutung
Durch Missachtung seines Kollektivs wird der Einzelne, durch Missachtung des Einzelnen wird sein Kollektiv getroffen (vgl. die Ehrverletzung) – anders als z. B. beim Ruhm. Beim „Verlust der Ehre“ ist auch von „Gesichtsverlust“ die Rede, was sich auf den Verlust von Ansehen innerhalb des Kollektivs bezieht.
„Verletzte Ehre“ wurde und wird in Gesellschaften/Kulturkreisen, in denen das Ansehen eines familiären, ethnischen oder religiösen Kollektivs über das Wertesystem des Individualismus gestellt wird, unter offener Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien (Gewaltmonopol des Staates) auf gewaltsame Weise „wiederhergestellt“ (vgl. Rache, Duell, Ehrenmord).
Das Streben einer Person nach Ruhm oder Ehre führte und führt nicht selten zu persönlichen und äußeren Konflikten.
Die Ehre war im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa auch ein Medium, um Konflikte zwischen Personen und/oder Institutionen auszutragen. Bei der Lösung und Austragung von Streitfällen wurde darauf geachtet, offene Konflikte möglichst zu vermeiden oder zu verschleiern, da ein offener Streit einen Ehrverlust des Widerparts zur Folge haben könnte. Da man sich des Eskalationspotenzials von Ehrverletzungen durchaus bewusst war, wurde es für beide Seiten erforderlich, den Konflikt dergestalt auszutragen, dass beider Ehre keinen Schaden nahm. Insofern kann man der Ehre in bestimmten Fällen durchaus eine deeskalierende Wirkung zugestehen.
Literatur
Soziologisch-historisch
- Pierre Bourdieu: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1979
- Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre, Darmstadt, 2006 (enthält eine Geschichte der Ehrkonzeptionen vom Mittelalter bis zur Gegenwart und einen Kulturvergleich, mit Abb.)
- Ralf-Peter Fuchs: Um die Ehre. Westfälische Beleidigungsprozesse vor dem Reichskammergericht (1525 - 1805), Paderborn 1999
- Simon Meier: Beleidigungen. Eine Untersuchung über Ehre und Ehrverletzung in der Alltagskommunikation, Aachen 2007 (ISBN 978-3-8322-6265-5)
- Ludgera Vogt: Zu Logik der Ehre in der Gegenwartsgesellschaft, Frankfurt am Main 1997. [enthält eine umfangreiche Bibliographie zum Thema]
- Friedrich Zunkel: „Ehre, Reputation“, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. II, 1975, S. 1-64
Philosophisch-theologisch
- Helmut Thielicke: Ehre. In: Theologische Realenzyklopädie Bd. 9, 1982, S. 362-366
Literarisch
- Hermann Sudermann: Die Ehre, 1889
- Asfa-Wossen Asserate: Manieren, Eichborn Verlag, Frankfurt am Main, 2003, 14. Auflage, 2004, ISBN 3-8218-4739-5
Siehe auch
- Ehrenamt
- Ehrengrab
- Ehrenhandel, Satisfaktion
- Ehrenmord, Rache
- Ehrenrecht
- Ehrenwort
- Unehrlicher Beruf
- Verehrung, Hommage, Soli Deo Gloria
- Symbolisches Kapital
Weblinks
Wikimedia Foundation.