- Eigenkünste
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Als artes mechanicae oder praktische Künste wurden in Altertum, Mittelalter und Renaissance Fertigkeiten bezeichnet, die dem unmittelbaren Broterwerb dienten.
Die von den Klöstern erstmals propagierte Wertschätzung der Handarbeit fand im 12. Jh. „offizielle“ Bestätigung, indem den Sieben Freien Künsten analog Sieben Mechanische Künste gegenübergestellt wurden. In den Schriften des Hugo von St. Viktor, seit 1133 Leiter einer Klosterschule in Paris, sind die einzelnen Handwerkszweige auf etwas überraschende Weise zur Zahl 7 hinkonstruiert: Webekunst, Waffenschmiedekunst, Bauhandwerk als Steinmetz und Maurer, Schifffahrt, Jagd, Heilkunst, Schauspielkunst.
Dazu zählten als armatura Berufe des Handwerks und ab dem Mittelalter auch die der Bildenden Künste und der Baukunst (Arbeiten in Stein, Holz, Metall, Waffenkunst, Bildhauerei, Malerei, Architektur), die agricultura (Landwirtschaft) und das lanificium (Bekleidungshandwerk). Zu den letztgenannten Künsten zählten u.a. die Schneider, Gerber und Schuster.
Im weiteren Sinne lassen sich die praktischen Künste unter dem Sammelbegriff Technik (altgriechisch τεχνη [téchne] = „Fähigkeit, Kunstfertigkeit, Handwerk“) zusammenfassen.
Die artes mechanicae wurden gegenüber den septem artes liberales (sieben freien Künsten) als niedrigerstehend angesehen. Während es für die Ausübung oder das Studium der freien Künste notwendig war, ein "freier Mann" zu sein, konnten auch Unfreie die praktischen Künste ausüben. Die Tätigkeit von Sklaven wurde daher auch Artes illiberales genannt.
Siehe auch: Studia humanitatis, Artes liberales
Literatur
Jutta Bacher: Artes mechanicae in: Hans Holländer (Hg.): Erkenntnis, Erfindung, Konstruktion, Berlin 2000, S. 35-49.
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