- Eilkredit
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Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen Betrag in Geld an Privatpersonen, der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zurückgezahlt wird.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit oder als Anschaffungsdarlehen bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie beispielsweise Autokredit angeboten. In Österreich werden auch die Bezeichnungen Schalterkredit und Abstattungskredit verwendet.
Geschichte
Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.
Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz.
Abwicklung
Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Ratenkredite zählen zu den gebräuchlichsten Kreditarten, bewegen sich in einer Höhe von rund 1.000 bis ca. 100.000 Euro und haben eine Laufzeit von maximal 96 Monaten [1].
Sie werden meist als Blankodarlehen, d. h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Einige Kreditinstitute verzichten jedoch mittlerweile – im Sinne einer standardisierten und effektiven Bearbeitung – auch bei derartigen Finanzierungen auf die Sicherungsübereignung der Kraftfahrzeuge.
Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert.
Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht.
Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Inzwischen ist das Kreditvergabeverfahren auch bei vielen Filialbanken soweit standardisiert und vereinfacht, dass sich ein Vergleich der Konditionen zur Direktbank auf jeden fall lohnt, zumal bei den Filialbanken die weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe, wie z. B. der Abschluss einer Restkreditversicherung, nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben sind. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.
Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen.
Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als Kreditvermittler Ratenkredite von Banken an.
Kündigung
Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen.
Kündigung durch die Bank
Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und
- es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits > drei Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und
- die Bank muss zwei mal gemahnt haben und dabei die Kreditkündigung angedroht haben.
Zinsen
Bei einem Ratenkredit enthält eine monatliche Kreditrate den Zinsanteil für 30 Zinstage. Liegt zwischen der Kreditauszahlung und dem Termin für die erste Rate mehr als ein Monat, werden die anteiligen Zinsen ermittelt und kommen zur ersten Rate hinzu. Diese anteiligen Zinsen nennt man Anlaufzinsen.
Umschuldung
Wird ein Ratenkredit aufgestockt oder umgeschuldet, so ergeben sich weitere Aspekte, die beachtet werden müssen. Hauptartikel hierzu: Kettenkreditvertrag
Rechtliches
Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde hat hierdurch u. a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem Kreditvertrag widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen). Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses u. a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur Kündigung von Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt, detaillierte Regelungen zum Widerspruch in § 495 BGB.
Siehe auch
Einzelnachweise
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