- Eingetragene Kauffrau
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Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzung e. K. bzw. e. Kffr. oder auch e. Kfm..
Der Kaufmann wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen. Die Eintragung ist bei einem Istkaufmann deklaratorisch, d.h. die Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung, bei einem Kannkaufmann begründet sie dagegen erst die Kaufmannseigenschaft.
Inhaltsverzeichnis
Firma
Der Kaufmann führt eine Firma, d.h. eine Bezeichnung, unter der er im Geschäftsverkehr auftritt. Diese wird im Handelsregister eingetragen. Bei der Auswahl der Firma sind die Firmengrundsätze des § 18 HGB zu beachten.
Bedeutung
Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland. Der eingetragene Kaufmann trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die das Unternehmen treffen.
Vorteile
- schnelle Entscheidungen (keine Abstimmungen)
- keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung
- keine Gewinnteilung
- bessere Außendarstellung im Rahmen des Marketings, da Fantasienamen möglich sind
Nachteile
- alleiniges Risiko, da alleinige Haftung
- Kapitalbeschaffungsmöglichkeit begrenzt
- Bilanzierungspflicht (geändert ab April 2008, Befreiung bis zu gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen)[1]
- keine Haftungsbeschränkung
Haftung
Der Einzelkaufmann haftet für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb persönlich. Auf die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns findet das Handelsgesetzbuch Anwendung.
Einzelnachweise
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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