- Einsatzgruppen
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Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (abgekürzt EGr) waren deutsche „Sondereinheiten“ (Spezialeinheiten), die das Regime des Nationalsozialismus im Polenfeldzug 1939 und im Russlandfeldzug 1941–1945 für Massenmorde an Zivilisten der Feindländer aufstellte und einsetzte. Ihre Opfer waren vor allem politische Intelligenz, Kommunisten, Partisanen und als „rassisch minderwertig“ geltende Juden, „Zigeuner“ und „Asoziale“. Die Haupttäter waren Angehörige der Sicherheitspolizei (bestehend aus Gestapo und Kriminalpolizei) des Sicherheitsdienstes (SD), der Ordnungspolizei (OrPo) und der Waffen-SS.
Vorläufer und Anfänge
Bereits beim „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich und dem Anschluss des Sudetenlandes 1938 sowie der Besetzung der „Rest-Tschechei“ 1939 wurden Einsatzkommandos beziehungsweise Einsatzgruppen eingesetzt, die sicherheitspolizeiliche und nachrichtendienstliche Belange wahrzunehmen und die „Säuberung der befreiten Gebiete von marxistischen Volksverrätern und anderen Staatsfeinden“ („Völkischer Beobachter“ vom 10. Oktober 1938) durchzuführen hatten. Gemeint war das Suchen und Ermorden von möglicherweise sich oppositionell zum Nazismus verhaltenden Personen ohne Einhaltung rechtlicher Normen und Kontrollen.
Österreich (1938)
- Einsatzkommando Österreich: SS-Standartenführer Franz Six
Sudetenland (September 1938)
- Einsatzgruppe Dresden (mit fünf Einsatzkommandos): SS-Standartenführer Heinz Jost
- Einsatzgruppe Wien (mit zwei Einsatzkommandos): SS-Standartenführer Walter Stahlecker
„Rest-Tschechei“ – Protektorat Böhmen und Mähren (März 1939)
- Einsatzgruppe I Prag: ?
- Einsatzkommando Budweis
- Einsatzkommando Prag
- Einsatzkommando Kolin
- Einsatzkommando Pardubitz
- Einsatzgruppe II Brünn
- Einsatzkommando Olmütz
- Einsatzkommando Brünn
- Einsatzkommando Zlin
- Einsatzkommando 9 Mies (Stribo): SS-Hauptsturmführer Gustav vom Felde
- Sonderkommando Pilsen
Sonstige Einsatzgruppen und Teilkommandos
Einsatzgruppe E (Kroatien)
- SS-Obersturmbannführer Ludwig Teichmann (2. August 1941–24. April 1943)
- SS-Standartenführer Günther Herrmann (24. April 1943–1944)
- SS-Oberführer und Oberst der Polizei Wilhelm Fuchs (Oktober/November 1944)
- Einsatzkommando 10b (Vin Kovici bzw. später Esseg)
- SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Joachim Deumling (15. März 1943–27. Januar 1945)
- SS-Sturmbannführer Franz Sprinz (27. Januar 1945–8. Mai 1945)
- Einsatzkommando 11a (Sarajewo)
- SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer (15. Mai 1943–9. September 1943)
- SS-Obersturmbannführer Anton Fest (9. September 1943–1945)
- Einsatzkommando 15 (Banja Luka)
- SS-Hauptsturmführer Willi Wolter (12. Juni 1943–September 1944)
- Einsatzkommando 16 (Knin)
- SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Johannes Thümmler (3. Juli 1943–11. September 1943)
- SS-Obersturmbannführer Joachim Freitag (11. September 1943–28. Oktober 1944)
- Einsatzkommando Agram
- SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer (ab 9. September 1943)
Einsatzgruppe G (HSSPF Schwarzes Meer)
- SS-Standartenführer Josef Kreuzer
Einsatzgruppe H (Slowakei, 1944, SS-Obersturmbannführer Josef Witiska)
- Einsatzkommando 13: SS-Sturmbannführer Hans Jaskulsky
Einsatzgruppe L (Cochem)
- SS-Standartenführer Ludwig Hahn
Einsatzgruppe Serbien
- SS-Oberführer und Oberst der Polizei Wilhelm Fuchs (April 1941–Januar 1942)
- SS-Oberführer Emanuel Schäfer (Januar 1942)
In Serbien gab es zwei Einsatzkommandos der Einsatzgruppe Jugoslawien, deren Aufgaben und Unterstellung zwischen dem Oberkommando des Heeres und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD geregelt worden waren: danach sollten sie „Emigranten, Saboteure, Terroristen“, vor allem aber „Kommunisten und Juden“ bekämpfen. Im Januar 1942 wurde die Einsatzgruppe aufgelöst und diese polizeilichen Aufgaben an den HSSPF SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei August von Meyszner übertragen.
Einsatzgruppe Norwegen (SS-Oberführer, Oberst der Polizei und Regierungsrat Heinrich Fehlis)
- Einsatzkommando 1, Oslo: SS-Oberführer, Oberst der Polizei und Regierungsrat Heinrich Fehlis
- Einsatzkommando 2, Kristiansund
- Einsatzkommando 3, Stavanger
- Einsatzkommando 4, Bergen
- Einsatzkommando 5, Drontheim
- Einsatzkommando 6, Tromsö
Einsatzgruppe Iltis (Kärnten)
- SS-Standartenführer Paul Blobel
Einsatzkommando Frankreich: Helmut Knochen
Einsatzkommando Belgien: Erwin Weinmann
Einsatzkommando Niederlande
- SS-Standartenführer Josef Kreuzer
- SS-Standartenführer Hans Nockemann
- SS-Sturmbannführer Knolle
Einsatzkommando Luxemburg (1944/45)
- SS-Obersturmbannführer Wilhelm Nölle
- SS-Obersturmbannführer Erich Hartmann
Einsatzkommando Tunis (1942/43)
- SS-Obersturmbannführer Walter Rauff
Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei in Polen
Für den so genannten Polenfeldzug wurden sechs Einsatzgruppen (I–VI) gebildet, die als „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei“ bezeichnet wurden. Hinzu kamen eine Einsatzgruppe z.B.V. für das oberschlesische Industriegebiet sowie ein weiteres selbständiges Einsatzkommando 16.
Die Einsatzgruppen setzten sich aus zwei bis vier Einsatzkommandos in einer Stärke von je 120 bis 150 Mann zusammen. Die insgesamt 16 Einsatzkommandos wiesen eine Gesamtstärke von ca. 2.700 bis 3.000 Mann auf.
Gliederung und Führer der Einsatzgruppen
- Einsatzgruppe I: SS-Standartenführer Bruno Streckenbach
- Einsatzkommando 1/I: SS-Sturmbannführer Ludwig Hahn
- Einsatzkommando 2/I: SS-Sturmbannführer Bruno Müller
- Einsatzkommando 3/I: SS-Sturmbannführer Alfred Hasselberg
- Einsatzkommando 4/I: SS-Sturmbannführer Karl Brunner
- Einsatzgruppe II: SS-Standartenführer Emanuel Schäfer
- Einsatzkommando 1/II: SS-Obersturmbannführer Otto Sens
- Einsatzkommando 2/II: SS-Sturmbannführer Karl-Heinz Rux
- Einsatzgruppe III: SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Hans Fischer
- Einsatzkommando 1/III: SS-Sturmbannführer Wilhelm Scharpwinkel
- Einsatzkommando 2/III: SS-Sturmbannführer Fritz Liphardt
- Einsatzgruppe IV: SS-Brigadeführer Lothar Beutel (ab. 23. Oktober 1939 SS-Obersturmbannführer Josef Meisinger)
- Einsatzkommando 1/IV: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Helmut Bischoff
- Einsatzkommando 2/IV: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Walter Hammer
- Einsatzgruppe V: Ernst Damzog
- Einsatzkommando 1/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Heinz Gräfe
- Einsatzkommando 2/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Robert Schefe
- Einsatzkommando 3/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Walter Albath
- Einsatzgruppe VI: SS-Oberführer Erich Naumann
- Einsatzkommando 1/VI: SS-Sturmbannführer Franz Sommer
- Einsatzkommando 2/VI: SS-Sturmbannführer Gerhard Flesch
- Einsatzgruppe z. b. V.: SS-Obergruppenführer Udo von Woyrsch und SS-Oberführer Otto Rasch
- Einsatzkommando 16: SS-Sturmbannführer Rudolf Tröger
Einsatz in Polen
Die Einsatzgruppen wurden dem Heer unterstellt, erhielten ihre fachlichen Weisungen jedoch vom Reichsführer-SS und wurden in den Bereichen der fünf Armeen im Polenkrieg eingesetzt. Die sechste Einsatzgruppe konzentrierte sich ausschließlich auf den Raum Posen. Ihre Aufgaben bestanden in der „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente rückwärts der fechtenden Truppe“ sowie einer weitgehenden „Vernichtung der polnischen Intelligenz“. Zwischen September 1939 und Frühjahr 1940 liquidierten die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei 60.000 bis 80.000 Menschen in Polen.
Für den Einsatz in den eroberten und besetzten europäischen Ländern wurden wiederum in Einsatzkommandos unterteilte Einsatzgruppen aufgestellt, die in ihrer Gliederung dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Staatspolizei (Stapo), Kriminalpolizei (Kripo) und Sicherheitsdienst (SD) entsprachen. Nach Etablierung einer Besatzungsverwaltung wurden die mobilen Einsatzgruppen und -kommandos in stationäre Einheiten umgewandelt. In jedem besetzten Land bzw. Gebiet wurde ein Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) eingesetzt, dem wiederum Kommandeure der Sicherheitspolizei (KdS) unterstellt waren. Prinzipiell verlief der Befehlsweg vom RSHA über den BdS zu den KdS. Dieses Grundschema wurde nur durch direkte Weisungen der Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) durchbrochen, wenn diese sich für die Erfüllung von besonderen Aufgaben dieser SS- und Polizeiorgane bedienen wollten. Eine weitere aber seltene Ausnahme stellte die durch Himmler fallweise angeordnete, bedingte Unterstellung der Sicherheitspolizei unter die jeweilige örtliche Zivilverwaltung dar.
Siehe auch: Fordon
Zum Kriegsverlauf vergleiche die Chronologie zum Hauptartikel Zweiter Weltkrieg.Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in der UdSSR
Aufgaben
Für den am 22. Juni 1941 begonnenen Russlandfeldzug wurden im Mai 1941 vier Einsatzgruppen in einer Gesamtstärke von etwa 3000 Mann mit der Buchstabenbezeichnung A–D aufgebaut und – nach Schaffung des RSHA am 27. September 1939 – als „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD“ bezeichnet. Die einzelnen Einsatzgruppen hatten etwa Bataillonsstärke. Der Personalstand schwankte zwischen 500 (EGr D) und 990 (EGr A) Mann. Die Einsatzgruppen waren in Einsatzkommandos (EK) und Sonderkommandos (SK) unterteilt, die etwa 70 bis 120 Mann stark waren und wiederum in ca. 20 bis 30 Mann starke Teilkommandos gegliedert waren. Den Einsatzkommandos wurde als Operationsgebiet das rückwärtige Heeresgebiet zugewiesen, während die Sonderkommandos unmittelbar hinter der kämpfenden Truppe eingesetzt wurden.
Abweichend von der Regelung im Polenfeldzug waren die Einsatzgruppen dem Heer nur noch hinsichtlich Marsch, Verpflegung und Unterbringung unterstellt. Die fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis sowie die gerichtliche Gewalt für seine Truppen hatte der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Heydrich.
Im Hinblick auf die geplante Endlösung der Judenfrage erteilte Hitler im März 1941 dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ Heinrich Himmler Sondervollmachten. Hierzu hieß es in den „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr. 21 (Fall Barbarossa)“ des Oberkommandos der Wehrmacht vom 13. März 1941 wie folgt:
- „Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrage des Führers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer SS selbständig und in eigener Verantwortung. Im übrigen wird die dem Ob. d. H. (Oberbefehlshaber des Heeres d.V.) und den von ihm beauftragen Dienststellen übertragene vollziehende Gewalt hierdurch nicht berührt. Der Reichsführer SS sorgt dafür, daß bei Durchführung seiner Aufgaben die Operationen nicht gestört werden. Näheres regelt das OKH (Oberkommando des Heeres d.V.) mit dem Reichsführer SS unmittelbar.“
Das Nähere wurde in einem OKH-Befehl vom 28. April 1941 des Generalfeldmarschalls von Brauchitsch geregelt (Faksimile in „Verbrechen der Wehrmacht“, S. 58 ff.). Darin heißt es u.a.:
- „Die Durchführung besonderer sicherheitspolizeilicher Aufgaben außerhalb der Truppe macht den Einsatz von Sonderkommandos der Sicherheitspolizei (SD) im Operationsgebiet erforderlich. […]
- 1.) Aufgaben:
- a) Im rückwärtigen Armeegebiet:
- Sicherstellung vor Beginn von Operationen festgelegter Objekte (Material, Archive, Karteien von reichs- oder staatsfeindlichen Organisationen, Verbänden, Gruppen usw.) sowie besonders wichtiger Einzelpersonen (Führende Emigranten, Saboteure, Terroristen usw.) […]
- b) Im rückwärtigen Heeresgebiet:
- Erforschung und Bekämpfung der staats- und reichsfeindlichen Bestrebungen, soweit sie nicht der feindlichen Wehrmacht eingegliedert sind, sowie allgemeine Unterrichtung der Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete über die politische Lage. […]
- Die Sonderkommandos sind berechtigt, im Rahmen ihrer Aufgabe in eigener Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen. […]“
Die im letzten Satz getroffene Befugnis stellt die aus historischer Sicht dominierende Aufgabe dar, die als „Geheime Reichssache“ laufende „Sonderbehandlung der potentiellen Gegner“. Diese von Heydrich nur den Chefs und dem Führungspersonal der Einsatzgruppen am 17. Juni 1941 mündlich eröffnete Weisung beinhaltete die Ermordung aller kommunistischen Funktionäre und weitgehende Ermordung zumindest der männlichen Juden und aller sonstigen „rassisch Minderwertigen“.
Dies bestätigt ein erhaltenes Schreiben Heydrichs vom 2. Juli 1941 an die Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF). Es informierte diese in gedrängter Form über die Weisungen an die Einsatzgruppen, um eine reibungslose Zusammenarbeit von Sipo, Orpo und Zivilverwaltung sicherzustellen. Der Kernsatz lautet:[1]
- Wenn auch alle zu treffenden Maßnahmen schließlich auf das Endziel, [sc. die wirtschaftliche Befriedung des eroberten Ostraumes] auf welchem das Schwergewicht zu liegen hat, abzustellen sind, so sind sie doch im Hinblick auf die jahrzehntelange anhaltende bolschewistische Gestaltung des Landes mit rücksichtsloser Schärfe auf umfassendstem Gebiet durchzuführen.
Es folgten konkrete Anweisungen:
- Zu exekutieren sind alle Funktionäre der Komintern (wie überhaupt die kommunistischen Berufspolitiker schlechthin), die höheren, mittleren und radikalen unteren Funktionäre der Partei, der Zentralkomitees, der Gau- und Gebietskomitees, Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen, sonstigen radikalen Elemente (Saboteure, Propagandeure, Heckenschützen, Attentäter, Hetzer usw.).
Die „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ des Oberkommandos der Wehrmacht vom 6. Juni 1941 („Kommissarbefehl“) verpflichtete die Wehrmacht, Kommissare, die im rückwärtigen Heeresgebiet aufgegriffen wurden, an die Einsatzgruppen bzw. Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD abzugeben.
Außerdem wurden der Leitung der Kriegsgefangenlager Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD zur Verfügung gestellt, die die Aussonderung von „politisch untragbaren Elementen“ unter den Zivilpersonen in den Gefangenenlagern und der Personen, die „besonders vertrauenswürdig erscheinen und daher für den Einsatz zum Wiederaufbau der besetzten Gebiete verwendungsfähig sind“, vorzunehmen und über deren weiteres Schicksal zu entscheiden hatten („Richtlinien für die Aussonderung von Zivilpersonen und verdächtigen Kriegsgefangenen des Ostfeldzuges in den Kriegsgefangenenlagern im besetzten Gebiet, im Operationsgebiet, im Generalgouvernement und in der Lagern im Reichsgebiet“ des Chefs der Sipo und des SD vom 17. Juli 1941).
Wann die Mordbefehle auf alle Juden sowjetischer Gebiete, auch Frauen, Kinder und Alte, ausgedehnt wurden, ist unklar. Einige Forscher sehen Heydrichs mündliche Befehle vom 17. Juni 1941 als Ermächtigung zum möglichst schrankenlosen Judenmord an, da die dort genannten Zielgruppen nur vage definiert waren und die Gleichsetzung von kommunistischen Funktionären mit Juden nahelegten.[2] Andere datieren die Ausweitung der Befehle auf den 15. August 1941: Damals besuchte Himmler eine Massenerschießung in Minsk und ermutigte die Täter, ihre notwendige Aufgabe zu erledigen. Fortan wurden die unterschiedslosen Judenmorde die Regel. Heydrich wies die Einsatzgruppenleiter damals zur sofortigen Verbrennung ihrer schriftlichen Befehle an; vier von ihnen traten in der Folge von ihrem Amt zurück.[3]
Otto Ohlendorf, Leiter der Einsatzgruppe D, sagte jedoch in seinem NS-Prozess nach 1945 aus, Himmler habe ihn schon bei seiner Amtseinsetzung am 6. Juni wie folgt instruiert:
- Himmler erklärte, dass ein wichtiger Teil unserer Aufgabe in der Beseitigung von Juden, Frauen, Maennern und Kindern, und kommunistischen Funktionären bestuende. Ich wurde etwa vier Wochen vorher ueber den Angriff auf Russland benachrichtigt.[4]
Aufstellung und Ausbildung
Die Aufstellung der Einsatzgruppen geschah in der Grenzpolizeischule Pretzsch und den umliegenden Orten Bad Düben und Bad Schmiedeberg ab Mai 1941. Zuständig hierfür war der Amtsvorstand I (Personal) des RSHA, SS-Brigadeführer Bruno Streckenbach, der den Leiter der Schule Tummler, mit der Ausbildung beauftragte. Die Führer der Einsatzgruppen rekrutierten sich im Wesentlichen aus dem Führungspersonal des RSHA. So waren allein zwei der Einsatzgruppenführer Amtsvorstände des RSHA (Otto Ohlendorf, Amt III – SD Inland, und Arthur Nebe, Amt V – Kripo). Die meisten Offiziere der Einsatzgruppen waren Akademiker im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, etliche hatten promoviert. Während das Personal für die leitenden Posten von Himmler und Heydrich ausgewählt oder zumindest bestätigt wurde, erfolgte die Auffüllung der Einheiten vorzugsweise mit Personal aus den Reihen der Sipo, Orpo, Kripo und SD, das schon zu ähnlichen Zwecken eingesetzt worden war, ohne dass für die Auswahl besondere Richtlinien existierten. Vielmehr hatten die Fachamtschefs des RSHA von ihren Mitarbeitern eine vorgegebene Zahl abzustellen. So wurde zum Beispiel der komplette Lehrgang der Führerschule der Sipo in Berlin zum Einsatz in den Einsatzgruppen abkommandiert. Eine besondere Auslese nach politischer Zuverlässigkeit habe nach Aussage von Bruno Streckenbach nicht stattgefunden. Diese wurde bei den Angehörigen der Sipo und des SD aufgrund der Einstellungsvoraussetzungen für diese Organisationen bereits unterstellt. Das erforderliche Hilfspersonal wie Kraftfahrer, Funker, Dolmetscher, Schreibkräfte usw. bestand teilweise aus Notdienstverpflichteten, die nicht der SS angehörten. Den Einsatzgruppen A–C wurden noch je eine Kompanie des Polizei-Reserve-Bataillons Nr. 9, später des Polizei-Reserve-Bataillons Nr. 3 zur Verstärkung zugewiesen.
Auch die in den eroberten sowjetischen Gebieten eingesetzten Höheren SS-und Polizeiführer Nord (Riga), Gruppenführer Hans Prützmann, Mitte (Minsk), Gruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski und Süd (Kiew), Obergruppenführer Friedrich Jeckeln, unterstützten die Einsatzgruppen mit je einem Regiment Ordnungspolizei sowie Einheiten der Waffen-SS. Mitte 1942 kam noch Brigadeführer Gerret Korsemann als HSSPF Kaukasus dazu.
- Beispiel der Personalstärke einer Einsatzgruppe (hier EGr A)
- Waffen-SS: 340 (34 %)
- Kradfahrer: 172
- Verwaltung: 18
- Sicherheitsdienst: 35 (3,5 %)
- Kripo: 41 (4,1 %)
- Geheime Staatspolizei: 89 (9,0 %)
- Hilfspolizei: 87 (8,8 %)
- Ordnungspolizei: 133 (13,4 %)
- Weibl. Beschäftigte: 13
- Dolmetscher: 51
- Fernschreibkräfte: 3
- Funker: 8
- Insgesamt: 990
Gliederung und Führer der Einsatzgruppen
Es wurden vier Einsatzgruppen gebildet und entsprechend der Bezeichnung der Heeresgruppe, in deren Gebiet sie eingesetzt werden sollten, mit den Buchstaben A bis D (von Nord nach Süd laufend) benannt. Jede Einsatzgruppe bestand aus mehreren Teilkommandos, die als Sonderkommandos (SK) bzw. Einsatzkommandos (EK) mit einer durchlaufenden Nummer versehen wurden. Dabei sollten die Sonderkommandos im Armeeoperationsraum und die Einsatzkommandos im rückwärtigen Armeegebiet eingesetzt werden. Diese vorgesehene Aufteilung der Tätigkeitsbereiche wurde jedoch in der Praxis mehr und mehr aufgegeben.
Die Einsatzgruppen hatten etwa die Stärke eines Bataillons, die Sonder- bzw. Einsatzkommandos wiesen Kompaniestärke auf. Insgesamt dürfte die Stärke der Einsatzgruppen etwa 3000 Mann betragen haben.
Einsatzgruppe A
- 1. Stärke und Einsatzgebiete
- ca. 990 Mann
- Bereich der Heeresgruppe A bzw. Nord im Baltikum
- 2. Standorte des Stabes
- Pleskau (ab 18. Juli 1941)
- Nowoselje (ab 23. Juli 1941)
- Pesje (ab 24. August 1941)
- Kikerino (ab 2. September 1941)
- Meshno und Riga (Ende September 1941)
- Krasnogwardeisk (ab 7. Oktober 1941)
- Nataljewka (ab November 1942)
- 3. Führer
- SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Walter Stahlecker (Juni 1941 – † 23. März 1942)
- SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Heinz Jost (24. März 1942 – September 1942)
- SS-Oberführer und Oberst der Polizei Humbert Achamer-Pifrader (10. September 1942 – 4. September 1943)
- SS-Oberführer Friedrich Panzinger (4. September 1943 – Mai 1944)
- SS-Oberführer und Oberst der Polizei Wilhelm Fuchs (Mai 1944 – Oktober 1944)
- 4. Teilkommandos (vor der Neugliederung)
Sonderkommando 1a
- SS-Standartenführer Martin Sandberger (Juni 1941 – Herbst 1943)
- SS-Obersturmbannführer Bernhard Baatz (30. Oktober 1943 – 15. Oktober 1944)
Sonderkommando 1b
- SS-Obersturmbannführer Erich Ehrlinger (Juni 1941 – 3. Dezember 1941)
- SS-Obersturmbannführer Eduard Strauch (3. Dezember 1941 – Juni 1943)
- SS-Standartenführer Erich Isselhorst (30. Juni 1943 – Oktober 1943)
Einsatzkommando 2
- SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Batz (Juni 1941 – November 1941)
- SS-Obersturmbannführer Eduard Strauch (4. November 1941 – 3. Dezember 1941)
- SS-Sturmbannführer Rudolf Lange (3. Dezember 1941 – ?)
Einsatzkommando 3
- SS-Standartenführer Karl Jäger (Juni 1941 – Herbst 1943)
- SS-Oberführer Wilhelm Fuchs (15. September 1943 – 6. Mai 1944)
- SS-Standartenführer Hans-Joachim Böhme (11. Mai 1944 – 1. Januar 1945)
- 5. Teilkommandos nach der Neugliederung 1942/43
Einsatzkommando 1a
- SS-Standartenführer Martin Sandberger (Mitte 1942 – Herbst 1942)
Einsatzkommando 1b
- SS-Sturmbannführer Hermann Hubig (Mitte 1942 – Oktober 1942)
- SS-Sturmbannführer Manfred Pechau (ab Oktober 1942)
Einsatzkommando 1c
- SS-Sturmbannführer Kurt Graaf (August 1942 – November 1942)
Einsatzkommando 1
- SS-Obersturmbannführer Karl Tschierschky (1942 für kurze Zeit)
- SS-Standartenführer Erich Isselhorst (November 1942 – Juni 1943)
- SS-Obersturmbannführer Bernhard Baatz (ab 1. August 1943 – 15. Oktober 1944)
Einsatzkommando 2
- SS-Sturmbannführer Manfred Pechau (März 1943)
- SS-Sturmbannführer Reinhard Breder (26. März 1943 – Juli/August 1943)
- SS-Obersturmbannführer Oswald Poche (ab Juli/August 1943)
Einsatzkommando 3
- SS-Obersturmbannführer Karl Traut (November 1942 – Mai (?) 1943)
Einsatzgruppe B
- 1. Stärke und Einsatzgebiete
- ca. 655 Mann
- Bereich der Heeresgruppe B bzw. Mitte in Weißrussland
- 2. Standorte des Stabes
- Wolkowysk (ab 3. Juli 1941)
- Slonim (ab 5. Juli 1941)
- Minsk (ab 6. Juli 1941)
- Smolensk (ab 5. August 1941)
- 3. Führer
- SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Arthur Nebe (Juni 1941 – Oktober 1941)
- SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Erich Naumann (November 1941 – Februar/März 1943)
- SS-Oberführer Horst Böhme (12. März 1943 – 28. August 1943)
- SS-Standartenführer Erich Ehrlinger (28. August 1943 – April 1944)
- SS-Standartenführer Heinrich Seetzen (28. April 1944 – August 1944)
- SS-Oberführer Horst Böhme (12. August 1944 – ?)
- 4. Teilkommandos
Sonderkommando 7a
- SS-Standartenführer Walter Blume (Juni 1941 – September 1941)
- SS-Standartenführer Eugen Steimle (September 1941 – Dezember 1941)
- SS-Hauptsturmführer Kurt Matschke Dezember 1941 – Februar 1942)
- SS-Obersturmbannführer Albert Rapp (Februar 1942 – 28. Januar 1943)
- SS-Obersturmbannführer Helmut Looß (Juni 1943 – Juni 1944)
- SS-Sturmbannführer Gerhard Bast (Juni 1944 – Oktober/November 1944)
Sonderkommando 7b
- SS-Sturmbannführer Günther Rausch (Juni 1941 – Januar/Februar 1942)
- SS-Obersturmbannführer Adolf Ott (Februar 1942 – Januar 1943 evtl. von Juli 1942 – Oktober 1942 vertreten durch SS-Sturmbannführer Josef Auinger)
- SS-Obersturmbannführer Georg Raabe (Januar/Februar 1943 – Oktober 1944)
Sonderkommando 7c / Vorkommando Moskau
- SS-Standartenführer Franz Six (Juni 1941 – 20. August 1941)
- SS-Sturmbannführer Waldemar Klingelhöfer (August 1941 – Dezember 1941 ab Oktober 1941 „Vorkommando Gruppenstab“)
- SS-Sturmbannführer Erich Körting (September 1941 – Dezember 1941)
- SS-Sturmbannführer Wilhelm Bock (Dezember 1941 – Juni 1942)
- SS-Hauptsturmführer Rudolf Schmücker (Juni 1942 – Spätherbst 1942)
- SS-Sturmbannführer Wilhelm Bluhm (Spätherbst 1942 – Juli 1943)
- SS-Sturmbannführer Hans Eckhardt (Juli 1943 – Dezember 1943), danach Verschmelzung mit SK 7a
Einsatzkommando 8
- SS-Sturmbannführer Otto Bradfisch (Juni 1941 – 1. April 1941)
- SS-Sturmbannführer Heinz Richter (1. April 1941 – September 1942)
- SS-Obersturmbannführer Erich Isselhorst (September 1942 – November 1942)
- SS-Sturmbannführer Hans Schindhelm (13. November 1942 – Oktober 1943 bzw. 1944)
- SS-Sturmbannführer Alfred Renndorfer (April 1944 – ?)
Einsatzkommando 9
- SS-Obersturmbannführer Albert Filbert (Juni 1941 – 20. Oktober 1941)
- SS-Sturmbannführer Oswald Schäfer (Oktober 1941 – Februar 1942)
- SS-Obersturmbannführer Wilhelm Wiebens (Februar 1942 – Januar 1943)
- SS-Sturmbannführer Friedrich Buchardt (Januar 1943 – Oktober 1943)
- SS-Sturmbannführer Werner Kämpf (Oktober 1943 – ?)
Einsatzgruppe C
- 1. Stärke und Einsatzgebiete
- ca. 700 Mann
- Bereich der Heeresgruppe C bzw. Süd in der nördlichen und mittleren Ukraine (Babyn Jar)
- 2. Standorte des Stabes
- Lemberg (ab 1. Juli 1941)
- Shitomir (ab 18. Juli 1941)
- Perwomaisk (ab 17. August 1941)
- Nowo-Ukrainska (ab 19. September 1941)
- Kiew (ab 25. September 1941)
- Starobelsk (ab September 1942)
- Poltawa (ab Februar 1943)
- 3. Führer
- SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Otto Rasch (Juni 1941 – September 1941)
- SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Max Thomas (Oktober 1941 – 28. August 1943)
- SS-Oberführer Horst Böhme (6. September – März 1944)
- 4. Teilkommandos
Sonderkommando 4a
- SS-Standartenführer Paul Blobel (Juni 1941 – Januar 1942)
- SS-Obersturmbannführer Erwin Weinmann (13. Januar 1942 – Juli 1942)
- SS-Standartenführer Eugen Steimle (August 1942 – 15. Januar 1943)
- SS-Sturmbannführer Theodor Christensen (Januar 1943 – Ende 1943)
Sonderkommando 4b
- SS-Standartenführer Günther Herrmann (Juni 1941 – September 1941)
- SS-Sturmbannführer Fritz Braune (Oktober 1941 – 21. März 1942)
- SS-Sturmbannführer Walter Haensch (März 1942 – Juli 1943)
- SS-Obersturmbannführer August Meier (Juli 1942 – November 1942)
- SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Suhr (November 1942 – August 1943)
- SS-Sturmbannführer Waldemar Krause (August 1943 – Januar 1944)
Einsatzkommando 5
- SS-Oberführer Erwin Schulz (Juni 1941 – September 1941)
- SS-Sturmbannführer August Meier (September 1941 – Januar 1942)
Einsatzkommando 6
- SS-Sturmbannführer Erhard Kröger (Juni 1941 – November 1941)
- SS-Sturmbannführer Robert Mohr (November 1941 – September 1942)
- SS-Sturmbannführer Ernst Biberstein (September 1942 – Mai (?) 1943)
- SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Suhr (August 1943 – November 1943)
Einsatzgruppe D
- 1. Stärke und Einsatzgebiete
- ca. 600 Mann
- Bereich der 11. Armee in der südlichen Ukraine, Bessarabien, Kischinew und der Krim
- 2. Standorte des Stabes
- Piatra Neamţ (ab 5. Juli 1941)
- Olschanka (ab August 1941)
- Nikolajew (ab September 1941)
- Simferopol (ab November 1941)
- Woroschilowsk (ab August 1942)
- 3. Führer
- SS-Standartenführer Otto Ohlendorf (Juni 1941 – Juli 1942)
- SS-Oberführer Walther Bierkamp (Juli 1942 – Juli 1943)
- 4. Teilkommandos
Einsatzkommando 10a
- SS-Obersturmbannführer Heinrich Seetzen (Juni 1941 – Juli 1942)
- SS-Sturmbannführer Kurt Christmann (1. August 1942 – Juli 1943)
Einsatzkommando 10b
- SS-Sturmbannführer Alois Persterer (Juni 1941 – Dezember 1942)
- SS-Sturmbannführer Eduard Jedamzik (Dezember 1942 – Februar 1943)
Einsatzkommando 11a
- SS-Sturmbannführer Paul Zapp (Juni 1941 – Juli 1942)
- SS-Sturmbannführer Gerhard Bast (November/Dezember 1942)
- SS-Sturmbannführer Werner Hersmann (Dezember 1942 – Mai 1943)
Einsatzkommando 11b
- SS-Sturmbannführer Hans Unglaube (Juni 1941 – Juli 1941)
- SS-Sturmbannführer Bruno Müller (Juli 1941 – Oktober 1941)
- SS-Sturmbannführer Werner Braune (Oktober 1941 – September 1942)
- SS-Obersturmbannführer Paul Schulz (September 1942 – Februar 1943)
Einsatzkommando 12
- SS-Sturmbannführer Gustav Adolf Nosske (Juni 1941 – Februar 1942)
- SS-Sturmbannführer Erich Müller (Februar 1942 – Oktober 1942)
- SS-Obersturmbannführer Günther Herrmann (Oktober 1942 – März 1943)
Sonstige Einsatzkommandos
- Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD Tilsit (Führer: SS-Standartenführer Hans-Joachim Böhme und SS-Oberführer Bernhard Fischer-Schweder), welches auf Befehl des SS-Brigadeführers Walter Stahlecker am 22. Juni 1941 gebildet wurde. Es hatte die Aufgabe auf einem etwa 25 km breiten, auf litauischem Boden liegenden Grenzstreifen die Vernichtung der Juden und der kommunistischen Funktionäre durchzuführen.
- Einsatzgruppe z. b. V. unter der Führung von SS-Oberführer Karl Eberhard Schöngarth, der vom RSHA beauftragt wurde, zusätzliche „Einsatzkommandos bzw. Einssatztrupps“ für Galizien aufzustellen. Im Juli 1941 wurden sie ad hoc aus Angehörigen der Sicherheitspolizei im Generalgouvernement zusammengestellt und in Lemberg, Brest-Litowsk und Bialystok stationiert. Im Herbst 1941 wurden sie wieder aufgelöst.
- Für die Spurenvernichtung der Einsatzgruppen wurde das Sonderkommando 1005 unter SS-Standartenführer Paul Blobel in der Zeit vom Juli 1942 bis Oktober 1944 eingesetzt.
Einsatz im Osten
Die vier Einsatzgruppen versammelten sich Anfang Juni 1941 in Bad Düben, um von dort dem Ostheer nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ zur Ausführung ihres Auftrages zu folgen oder wie Heinz Höhne formulierte: „3000 Männer jagten Rußlands 5 Millionen Juden.“ („Der Orden unter dem Totenkopf“ S. 330). Von diesen fünf Millionen lebten jedoch nur vier Millionen in dem von der Wehrmacht eroberten russischen Gebieten. Weitere 1,5 Millionen konnten sich durch Flucht dem Zugriff der Einsatzgruppen entziehen, so dass 2,5 Millionen in den Wirkungskreis von Heydrichs Einheiten gerieten.
Die Masse der sowjetischen Juden waren von den wohlorganisierten Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppen völlig überrascht. Besonders die Städte, in denen 90 % der jüdischen Bevölkerung lebten, wurden zur Falle. Unmittelbar nach Eroberung und Besetzung durch die Wehrmacht folgten die Sonderkommandos der Einsatzgruppen. Anfänglich die Unbedarftheit ihrer Opfer ausnutzend, wurden diese durch Plakatanschlag und Aufruf zur Versammlung an einem zentralen Ort oder Gebäude veranlasst. Von dort wurden sie dann in der Regel unter dem Vorwand der Umsiedlung oder des Arbeitseinsatzes zum Ort ihrer Tötung transportiert. Nachdem sich das den Juden zugedachte Schicksal unter der Bevölkerung zunehmend herumgesprochen hatte, wurde die Erfassung der jüdischen Einwohner mit Zwangsmaßnahmen sichergestellt. Dabei wurden die Ortschaften und einzelne Stadtteile teilweise auch unter Mithilfe von Wehrmachtseinheiten durch Postenketten abgeriegelt und Haus für Haus durchsucht.
In der Anfangsphase versuchten die Einsatzgruppen durch die Entfachung von „spontanen“ Pogromen, die antijüdische Haltung von Teilen der Bevölkerung besonders in den baltischen Staaten für ihre Zwecke auszunutzen und damit neben der Entlastungsfunktion die einheimische Bevölkerung in die Verantwortung für das Geschehen mit einzubinden. So töteten antikommunistische Aufständische auf äußerst brutale Weise durch Erschlagen auf offener Straße in der litauischen Stadt Kaunas 3.800 Juden. Weitere große Pogrome fanden in Riga und Lemberg (Lwow) statt.
Die Einsatz- oder Sonderkommandos operierten weitgehend selbstständig. Art und Weise der Gefangennahme ihrer Opfer und der Exekutionen unterschieden sich nur in Details bei den einzelnen Einheiten. Im Folgenden soll deshalb, stellvertretend für die grundsätzliche Vorgehensweise, der entsprechende Passus aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 in der Strafsache gegen Otto Bradfisch und andere zitiert werden:
„In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschiessungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. […] Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten – im damaligen Sprachgebrauch als „Überholung“ bezeichnet – geschah in der Weise, dass die Ortschaften oder Strassenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschliessend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. Die Opfer wurden dann entweder im unmittelbaren Anschluss an ihre Gefangennahme mit Hilfe von Lastkraftwagen an die vorher bereits festgelegten und vorbereiteten Erschiessungsstätten transportiert oder in dafür geeigneten Gebäuden (Schulen, Fabrikgebäuden) oder an sonstigen Örtlichkeiten gefangen gehalten, bis sie dann am nächsten Tag oder einige Tage später erschossen wurden. Schon bei diesen sogenannten „Durchkämmungsaktionen“ kam es zu körperlichen Misshandlungen und in einzelnen Fällen auch zur Tötung alter und kranker Leute, die nicht mehr gehfähig waren und infolgedessen in ihren Behausungen oder deren unmittelbarer Nähe erschossen wurden.
Die Massenerschiessungen fanden jeweils ausserhalb der „überholten“ Stadt oder Ortschaft statt, wobei entweder natürliche Bodenvertiefungen, verlassene Infanterie- und Artilleriestellungen und vor allem Panzergräben oder von den Opfern selbst geschaufelte Massengräber als Exekutionsorte dienten. Bei den Exekutionen, die während der ersten Wochen des Russlandfeldzuges erfolgten, wurden nur Männer etwa im Alter zwischen 18 und 65 Jahren getötet, während man Frauen und Kinder offenbar zunächst noch verschonte. Spätestens ab August 1941 jedoch – bereits bei den Erschiessungen in Minsk – ging man dazu über, Männer und Frauen jeder Altersstufe und auch Kinder zu töten. Nach Abschluss der Vorbereitungen wurden die Opfer, die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgrube von den Lastkraftwagen abgeladen wurden und auf dem Boden sitzend auf die weiteren Ereignisse warten mussten, entweder durch Angehörige des EK 8 an die Gruben herangeführt oder durch Gassen, die von Kommandoangehörigen gebildet wurden, an die Gruben, notfalls mit Hilfe von Stockschlägen herangetrieben. Nachdem sie zunächst ihre Wertsachen und die gut erhaltenen Kleidungsstücke abgegeben hatten, sofern dies nicht bereits bei der Gefangennahme geschehen war, hatten sie sich mit dem Gesicht zum Boden in die Grube zu legen und wurden dann durch Schüsse in den Hinterkopf getötet. Bei den anfänglichen Erschiessungsaktionen (Bialystok, Baranowicze, Minsk), aber auch gelegentlich noch später anlässlich von Grossaktionen, wurden aus den Angehörigen der Einsatzkommandos und den zugeteilten Polizisten Hinrichtungspelotons zusammengestellt, die in ihrer Stärke der Zahl der jeweils zur Erschiessungsgrube getriebenen Menschengruppen entsprachen oder in einzelnen Fällen auch die doppelte Stärke besassen, so dass jeweils ein Schütze oder zwei Schützen auf ein Opfer zu schiessen hatten. Diese Erschiessungskommandos, die mit Karabinern ausgerüstet waren, wurden zumeist aus Polizeiangehörigen zusammengestellt und von einem Zugführer der unterstellten Polizeieinheit entsprechend den ihm von der Führung des EK 8 erteilten Anordnungen befehligt. Bei diesen von Erschiessungspelotons vorgenommenen Exekutionen kam es gelegentlich auch vor, dass die Opfer sich am Grubenrand aufstellen mussten, um anschliessend in die Gruben „hineingeschossen“ zu werden.
Im Laufe des Einsatzes ging man jedoch immer mehr dazu über, die Erschiessung durch Gewehrsalven abzustellen und die zur Exekution bestimmten Menschen durch Einzelfeuer aus Maschinenpistolen zu töten. Der Grund hierfür lag einmal darin, dass die Erschiessung mittels Gewehrsalven verhältnismässig lange Zeit in Anspruch nahm, zum anderen, dass die Wirkung der aus kürzester Entfernung abgegebenen Schüsse so heftig war, dass das Erschiessungskommando und sonstige an den Aktionen beteiligten Personen von Blut und von Gehirnteilen der Getöteten bespritzt wurden, ein Umstand, der die ohnehin schon ausserordentliche seelische Belastung der zu den Hinrichtungskommandos eingeteilten Männer so sehr steigerte, dass häufig Fehlschüsse vorkamen und dadurch eine Verlängerung der Leiden der Opfer eintrat.
Die Erschiessungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, dass die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschiessenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten. Diese Art der Exekution führte allerdings zwangsläufig dazu, dass ein Teil der Opfer, auf den schlecht oder überhaupt nicht abgedeckten Leichen liegend und den sicheren Tod vor Augen, längere Zeit warten mussten, bis sie selbst den Todesschuss erhielten. In einigen Fällen wurde die Tötung der Opfer in der Weise durchgeführt, dass diese im Laufschritt an die Erschiessungsstätte herangetrieben, in die Grube gestossen und dann im Fallen erschossen wurden. Während bei den Erschiessungen in Bialystok und Baranowicze, zum Teil auch noch bei den Exekutionen in Minsk, die Leichen mit Sand oder Erde mehr oder weniger gut abgedeckt worden waren, bevor die nächste Gruppe an die Grube herangetrieben oder herangeführt wurde, fand eine solche Abdeckung bei den späteren Erschiessungsaktionen nur noch selten statt, so dass die nachfolgenden Opfer, soweit sie in der Grube erschossen wurden, sich jeweils auf die Leichen der unmittelbar vorher Getöteten zu legen hatten. Aber auch in den Fällen, in denen die Leichen flüchtig mit Sand oder Erde zugeworfen worden waren, spürten die nachfolgenden Opfer die Körper ihrer getöteten Schicksalsgenossen, deren Körperteile häufig noch aus der dünnen Erd- oder Sandschicht herausragten.
Ein Arzt wurde zu den Exekutionen nicht hinzugezogen. Falls eines der Opfer noch Lebenszeichen von sich gab, wurde ihm von einem Angehörigen des Kommandos, zumeist einem Führer, mit der Pistole ein Nachschuss verabreicht.
Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so dass für die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit – dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar –, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschiessungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten. Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefasst in den Tod.“[5]
Obwohl Himmler immer wieder betonte, dass er für alles, was die Einsatzgruppen im Osten auszuführen hätten, vor Gott und Hitler die alleinige Verantwortung trage, so dass das grauenhafte Geschehen nicht zu einer Gewissenbelastung des einzelnen Mannes führen könne, wurden für alle Tötungsaktionen Pseudobegründungen angeführt. So war es einmal die Sorge vor Seuchengefahren, dann angebliche Partisanen oder Partisanenverdächtige oder pauschal die „jüdische Gefahr“ schlechthin, die die Erschießungsaktionen rechtfertigten. Insassen von Irrenanstalten mussten erschossen werden, weil sie eine Gefahr für die Umgebung darstellten usw. Die psychologische Rechtfertigung ging soweit, dass ohne eine derartige Scheinbegründung schließlich keine Liquidierungen mehr durchgeführt wurden.
Ereignismeldungen UdSSR
Die mit Abstand bedeutendste historische Quelle über die Einsatzgruppen in der Sowjetunion sind die ihre Einzelberichte zusammenfassenden Ereignismeldungen UdSSR mit dem Briefkopf des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich. Für den Zeitraum vom 23. Juni 1941 bis zum 24. April 1942 erschienen insgesamt 195 Ereignismeldungen, von denen 194 erhalten sind, welche insgesamt über 2.900 Schreibmaschinenseiten umfassen. Sie können im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde im Bestand R 58/214 bis 221 eingesehen werden. Die Authentizität der Originale ist unbestritten und von zahlreichen Beschuldigten und deren Verteidigern in Strafprozessen vor bundesdeutschen Gerichten nicht angezweifelt worden. Für eine gerichtliche Feststellung der Erschießungszahlen besitzen die Ereignismeldungen jedoch keinen Beweiswert, da nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, dass von den einzelnen Einheiten gefälschte Zahlen gemeldet wurden, wie dies z. B. im Einsatzgruppenprozess (Einsatzkommando 8) im Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 Nr. 22 Ks 1/61 festgestellt wurde.
Die Ereignismeldungen umfassen, entsprechend den Aufgliederungen der Einsatzgruppen und -kommandos, inhaltlich den gesamten Tätigkeitsbereich der jeweiligen Abteilungen Gestapo, Kriminalpolizei und SD. Die Meldungen über den Massenmord an den sowjetischen Juden nehmen infolgedessen nur einen relativ kleinen Teil der gesamten Berichterstattung ein.
Über die Erstellung und Verwendung der „Ereignismeldungen“ hat das Landgericht Ulm ermittelt und in seinem Urteil vom 29. August 1958 (Ulmer Einsatzgruppen-Prozess) Folgendes ausgeführt:
„Die Einsatzkommandos waren angewiesen, über ihre Tätigkeit dem Leiter ihrer Einsatzgruppen Tätigkeitsberichte vorzulegen. Die Einsatzgruppenleiter ihrerseits hatten weisungsgemäss die bei ihnen eingegangenen Tätigkeitsberichte ihrer Einsatzkommandoführer durch Kuriere, Funk oder Fernschreiber an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), Amt IV (Müller) weiterzumelden. Bei der unter der Leitung des Regierungsrats Jupp Vogt stehenden Abteilung A 1 des Amtes IV vom RSHA wurden jeden Morgen die bei diesem Amt sowie etwaige bei Amt III vom SD eingegangene Meldungen nach einem vom Amtschef Müller bestimmten System ausgewertet und zusammengestellt, so u.a. von Vogt selbst oder von den Abteilungsangehörigen Fum. (Zeuge) und Dr.Kno. (Zeuge). Die auf Matrizen geschriebenen Ereignismeldungen wurden dem Amtschef Müller zur Durchsicht vorgelegt, wobei von ihm zum Teil geringfügige Abänderungen vorgenommen wurden. Jedenfalls gaben die Ereignismeldungen im grossen und ganzen den Inhalt der ursprünglichen Meldungen der Einsatzgruppen bezw. -kommandos, vor allem die genauen Zahlen der Getöteten, wieder.
Die Ereignismeldungen UdSSR wurden laufend nummeriert, mit Datum und mit dem Kopf “Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt IV A 1–B Nr.1 B/41 g.Rs.” sowie mit dem augenfälligen Aufdruck “Geheime Reichssache” versehen und nach einem ganz bestimmten, ursprünglich sehr niedrig gehaltenen Verteilerplan an interessierte Partei- und Regierungsstellen, vor allem auch an die Amtschefs des RSHA, weitergeleitet.
Dadurch, dass die Ereignismeldungen als “Geheime Reichssache” unter den höchsten Geheimschutz fielen, war gewährleistet, dass nur ein ganz kleiner Personenkreis etwas über die von den Einsatzgruppen durchgeführten Massenvernichtungsmassnahmen erfuhr. Um das Durchsickern von Nachrichten über die Massenvernichtungsmassnahmen in das deutsche Volk zu verhindern, wurden die einzelnen Angehörigen der Einsatzgruppen zu strengstem Stillschweigen verpflichtet. Außerdem wurde durch einen Erlass des Reichsführer-SS vom November 1941 das Fotografieren der Exekutionen verboten und die Einziehung und Vernichtung bezw. Übersendung der bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Lichtbilder an das RSHA als Dokumentenmaterial befohlen. Soweit solche Lichtbilder von den Alliierten Streitkräften sichergestellt werden konnten, wurden sie in den Nürnberger Prozessen als Beweismaterial verwertet.“[6]
Aus dem überaus reichlichen Material werden hier zur Illustration einige Abschnitte aus den Ereignismeldungen zitiert, die die exekutive Tätigkeit des Sonderkommandos 4a betreffen, das von allen Kommandos der Einsatzgruppe C die mit Abstand höchste Exekutionsrate aufzuweisen hatte.
Ereignismeldung UdSSR Nr. 97 vom 28. September 1941 über den Einmarsch des Sonderkommando 4a in Kiew:
- Bei den ersten Aktionen 1.600 Festnahmen. Angeblich 150.000 Juden vorhanden. Maßnahmen eingeleitet zur Erfassung des gesamten Judentums. Exekution von mindestens 50.000 Juden vorgesehen. Wehrmacht begrüßt Maßnahmen und erbittet radikales Vorgehen. Stadtkommandant (Anm.: Generalmajor Kurt Eberhard) öffentliche Hinrichtung von 20 Juden befürwortet.
Ereignismeldung UdSSR Nr. 101 vom 2. Oktober 1941:
- Das Sonderkommando 4a hat in Zusammenarbeit mit Gruppenstab und zwei Kommandos des Polizei-Regiments Süd am 29. und 30. September 1941 in Kiew 33.771 Juden exekutiert.
Ereignismeldung UdSSR Nr. 111 vom 12. Oktober 1941, Abschnitt des Gruppenstabs der Einsatzgruppe C:
- Den von den Kommandos durchgeführten Exekutionen liegen folgende Motive zugrunde: Politische Funktionäre, Plünderer und Saboteure, aktive Kommunisten und politische Ideenträger, Juden, die unter falschen Angaben die Entlassung aus dem Gefangenenlager erschlichen haben, Agenten und Zuträger des NKWD, Personen, die durch Falschaussagen und Zeugenbeeinflussung maßgeblich an der Verschickung von Volksdeutschen beteiligt waren, jüdischer Sadismus und Rachgier, unerwünschte Elemente, Asoziale, Partisanen, Politruks (Anm.: politische Kommissare), Pest– und Seuchengefahr, Angehörige russ. Banden, Freischärler, Versorgung russ. Banden mit Lebensmitteln, Aufrührer und Hetzer, verwahrloste Jugendliche, Juden allgemein.
Ereignismeldung UdSSR Nr. 128 vom 3. November 1941 der Einsatzgruppe C:
- Was die eigentliche Exekutive anbelangt, so sind von den Kommandos der Einsatzgruppe bisher etwa 80.000 Personen liquidiert worden. Darunter befinden sich etwa 8.000 Personen, denen aufgrund von Ermittlungen eine deutsch-feindliche oder bolschewistische Tätigkeit nachgewiesen werden konnte. Der verbleibende Rest ist aufgrund von Vergeltungsmaßnahmen erledigt worden. Mehrere Vergeltungsmaßnahmen wurden im Rahmen von Großaktionen durchgeführt. Die größte dieser Aktionen fand unmittelbar nach der Einnahme Kiews statt; es wurden hierzu ausschließlich Juden mit ihrer gesamten Familie verwandt. Die sich bei der Durchführung einer solchen Großaktion ergebenden Schwierigkeiten – vor allem hinsichtlich der Erfassung – wurden in Kiew dadurch überwunden, daß durch Maueranschlag die jüdische Bevölkerung zur Umsiedlung aufgefordert worden war. Obwohl man zunächst nur mit einer Beteiligung von etwa 5.000 bis 6.000 Juden gerechnet hatte, fanden sich über 30.000 Juden ein, die infolge einer überaus geschickten Organisation bis unmittelbar vor der Exekution noch an ihre Umsiedlung glaubten. Wenn auch bis jetzt auf diese Weise insgesamt etwa 75.000 Juden liquidiert worden sind, so besteht doch schon heute Klarheit darüber, daß damit eine Lösung des Judenproblems nicht möglich sein wird. Es ist zwar gelungen, vor allem in kleineren Städten und auch in Dörfern eine restlose Bereinigung des Judenproblems herbeizuführen; in größeren Städten dagegen wird immer die Beobachtung gemacht, daß nach einer solchen Exekution zwar sämtliche Juden verschwunden sind, kehrt aber alsdann nach einer bestimmten Frist ein Kommando nochmals zurück, so wird immer wieder eine Anzahl Juden festgestellt, die ganz erheblich die Zahl der exekutierten Juden übersteigt.
Ereignismeldung UdSSR Nr. 132 vom 12. November 1941:
- Die Zahl der durch das Sonderkommando 4a durchgeführten Exekutionen hat sich inzwischen auf 55.432 erhöht. In der Summe der in der zweiten Hälfte des Monats Oktober 1941 bis zum Berichtstage durch das Sonderkommando 4a Exekutierten sind wiederum neben einer relativ geringen Anzahl von politischen Funktionären, aktiven Kommunisten, Saboteuren usw. in erster Linie Juden, und hier wieder ein großer Teil von durch die Wehrmacht überstellten jüdischen Kriegsgefangenen, enthalten. In Borispol wurden auf Anforderung des Kommandanten des dortigen Kriegsgefangenenlagers durch einen Zug des Sonderkommandos 4a am 14. Oktober 1941 752 und am 18. Oktober 1941 357 jüdische Kriegsgefangene, darunter einige Kommissare und 78 vom Lagerarzt übergebene jüdische Verwundete, erschossen. Gleichzeitig exekutierte derselbe Zug 24 Partisanen und Kommunisten, die vom Ortskommandanten in Borispol festgenommen worden waren. Hierzu ist zu bemerken, daß die reibungslose Durchführung der Aktion in Borispol nicht zuletzt auf die tatkräftige Unterstützung durch die dortigen Wehrmachtsdienststellen zurückzuführen war. […] Im Bereich des Sonderkommandos 4b wurde seitens der Wehrmacht der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit des Sonderkommandos überall volles Verständnis entgegengebracht.
Opferzahlen
Zum Ende des Jahres 1941 meldeten die Einsatzgruppen folgende Zahlen:
- EGr A: 249.420 getötete Juden
- EGr B: 45.467 getötete Juden
- EGr C: 95.000 getötete Juden
- EGr D: 92.000 getötete Juden
Die Gesamtzahl der von allen beteiligten Einheiten getöteten Juden bis Ende 1941 belief sich somit auf etwa 500.000. Die Einsatzgruppe A versuchte dabei als erste der vier Einsatzgruppen, eine systematische Vernichtung der Juden in ihrem Einsatzgebiet zu erreichen.
Diese als erste Tötungswelle definierte Phase wurde nach einer Zwischenphase von einer zweiten Welle abgelöst, die sich unterschiedlich je nach Einheit und Einsatzgebiet mit der ersten zeitlich überschnitt und ab Herbst 1941 anzusetzen ist. An dieser zweiten Tötungswelle nahm verstärkt auch Wehrmachtspersonal unterstützend teil. Die Einsatzgruppen wurden den höheren SS- und Polizeiführern unterstellt und die Führer der Einsatzgruppen zu Befehlshabern (BdS) der Sicherheitspolizei ernannt.
Die zweite Phase hatte mit der Tötung der noch verbliebenen Juden im Besatzungsgebiet die völlige Vernichtung des jüdischen Bevölkerungsanteils zum Ziel und war aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie der verstärkten Kräfte weit effizienter als die erste Tötungswelle. Neben der organisatorischen Konsolidierung wurden die Einsatzgruppen auch durch einheimische sog. „Schutzmannschaften“ (Schuma) verstärkt, die schließlich am Jahresende 1942 eine Stärke von 47.974 Mann aufwiesen. Hinzu kamen die sog. „Bandenkampfverbände“ mit einer Stärke von 14.953 Deutschen und 238.105 Ost-Hilfswilligen (Hiwis) Ende 1942. Der „Chef der Bandenkampfverbände“, der HSSPF Mitte, Gruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski, konnte ad hoc für bestimmte Aktionen auch auf Wehrmachtsangehörige der Sicherungsdivisionen, Polizei und SS sowie Personal der Einsatzgruppen zurückgreifen, die dann als „Bandenkampfverbände“ galten und die in die Wälder geflohenen Juden pauschal als Partisanen erschossen. Deutlich wird dies etwa bei der Bilanz der „Aktion Sumpffieber“ im Februar/März 1942. Erschossen wurden 389 Partisanen, 1774 Verdächtige und 8.350 Juden.
Die Zahl der Opfer dieser zweiten Phase wird mit 400.000 beziffert, so dass die Gesamtzahl der jüdischen Opfer der mobilen Vernichtungsaktionen ca. 900.000 betrug. Zusammen mit denen zusätzlicher Tötungsaktionen von Einsatzgruppen, HSSPF, Bandenkampfverbänden und deutscher und rumänischer Armee beträgt die Zahl der jüdischen Opfer der mobilen Vernichtungsaktion in der Sowjetunion ca. 1,35 Millionen.
Spurenvernichtung
Gegen Ende der zweiten Tötungswelle wurde das Problem der Spurenverwischung immer dringlicher. Die nur notdürftig verscharrten Leichenberge zeugten überall von den Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppen. Die durch den Verwesungsprozess aufgeblähten Leichen hoben sich und drangen somit wieder an die Oberfläche. Himmler ordnete daher im Juni 1942 an, die Spuren der Exekutionen zu verwischen und beauftragte damit den Kommandeur des SK 4a, SS-Standartenführer Paul Blobel. Dieser stellte hierfür ein eigenes Sonderkommando mit der Bezeichnung „1005“ (Sonderkommando 1005) zusammen, das die Massengräber zu öffnen und die Leichen zu verbrennen hatte. Er konnte jedoch nur einen Teil der Spuren verwischen, ehe die Rote Armee schließlich 1944 die betroffenen Gebiete zurückeroberte.
Weitere Entwicklung der „Endlösung“
Das Erschießen der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern, verursachte den Tätern zunehmend psychische Probleme. Es wurde daher ein Verfahren gesucht, das die unmittelbare Konfrontation mit den Opfern und dem blutigen Handwerk weitgehend ausschließen sollte. Hierfür bot sich die „Vergasung“ der Opfer an, wie dies bereits bei der Aktion T4, der euphemistisch als Euthanasie bezeichneten Tötung von geistig und körperlich Behinderten, in den Jahren 1940 und 1941 praktiziert wurde. Das dabei verwendete und in Stahlflaschen abgefüllte Kohlenmonoxid ließ sich jedoch nur mit großem Aufwand über weite Entfernungen transportieren. Der Leiter der Abteilung II D im RSHA, Obersturmbannführer Walter Rauff, entwickelte deshalb einen Plan, Lastkraftwagen mit einem geschlossenen Aufbau auszustatten und als fahrbare Gaskammern zu verwenden. Zur Tötung der Opfer sollten hierbei die Motorabgase in den geschlossenen Aufbau geleitet werden. Nach einer Probevergasung von russischen Kriegsgefangenen im KZ Sachsenhausen im Herbst 1941 wurden die in der Tarnsprache der Endlöser als S(onder)-Wagen bezeichneten Gaswagen bis Juni 1942 in einer Stückzahl von 20 Fahrzeugen an die Einsatzgruppen ausgeliefert.
Funktion und Einsatz dieser Gaswagen beschrieb ein Angehöriger des EK 4a bei seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung nach dem Krieg wie folgt:
„Es waren zwei Gaswagen im Einsatz. Ich habe sie selbst gesehen. Sie fuhren in den Gefängnishof, und die Juden, Männer, Frauen und Kinder, mußten von der Zelle direkt in den Wagen einsteigen. Ich kenne auch die Gaswagen im Innern. Sie waren mit Blech beschlagen und mit einem Holzrost belegt. Die Auspuffgase wurden in das Innere des Wagens geleitet. Ich höre noch das Klopfen und die Schreie von den Juden: ‚Liebe Deutsche, laßt uns raus!’. Die Juden gingen ohne Bedenken durch unsere Absperrung in den Wagen. Der Fahrer hat den Motor anlaufen lassen, nachdem die Türen geschlossen waren. Er fuhr dann in ein Gelände außerhalb von Poltawa. Auch ich war an jenem Ort außerhalb von Poltawa, als der Wagen anhielt. Beim Öffnen der Türen kam zuerst ein Qualm heraus und dann ein Knäuel verkrampfter Menschen. Es war ein schreckliches Bild.“
Insgesamt erfüllte das System der mobilen Gaswagen jedoch nicht die Erwartungen, so dass für die Vernichtung der Juden in der Provinz Posen (Poznan) und Litzmannstadt (Łódź) das erste Vernichtungslager in Kulmhof (Chelmno) eingerichtet wurde. Das hierfür zusammengestellte Sonderkommando Lange unter dem gleichnamigen Hauptsturmführer Herbert Lange verwendete dabei drei Gaswagen im stationären Einsatz. Die Opfer wurden in Kulmhof konzentriert und bis zu ihrer Tötung gefangengehalten. Diese geschah in den Gaswagen während des Transports zum sog. „Waldlager“, wo die Leichen verscharrt bzw. verbrannt wurden. Das Schwurgericht Bonn hat 1962/63 die Tötung von mindestens 152.676 Menschen in Kulmhof festgestellt. Da nur gerichtsverwertbare Beweise zugelassen waren, liegt die tatsächliche Opferzahl mit Sicherheit weit höher.
Die Endlösung erreichte schließlich mit der „Aktion Reinhard“ 1942/43 und der Errichtung der drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka ihren Höhepunkt. Nach Auflösung dieser Lager übernahmen die KZ Auschwitz-Birkenau und Majdanek die nunmehr fabrikmäßige Judentötung durch Vergasung mit Zyklon B.
Nachkriegs-Verfahren gegen die Täter
Der sogenannte Einsatzgruppen-Prozess war einer der Nürnberger Folgeprozesse, der Fall IX der 1947 bis 1948 stattfand und in dem 17 Einsatzgruppenleiter der Schutzstaffel (SS) verurteilt wurden. Die Anklagepunkte (nach der Anklageschrift vom 25. Juli 1947) waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen. Anklage erhoben die Vereinigten Staaten. Am 10. April 1948 wurden vierzehn Todesurteile verhängt, zweimal lebenslange Haft und fünf Freiheitsstrafen zwischen 10 und 20 Jahren.
Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess begann im Jahre 1958 vor dem Schwurgericht Ulm und richtete sich gegen Gestapo,- SD- und Polizeiangehörige, die an der Erschießung von Juden im litauisch-deutschen Grenzgebiet beteiligt waren. Vor Gericht standen der ehemalige Polizeichef von Memel, Bernhard Fischer-Schweder, sowie neun weitere Angehörige der Einsatzgruppe A. Sie wurden 1958 wegen Mord und Beihilfe zum Mord in 4000 Fällen schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt.
Der Begriff in anderem Zusammenhang
- Jörg Friedrich verwendet das Wort Einsatzgruppen für die Piloten des Strategischen Bomberkommandos der Royal Air Force im Zweiten Weltkrieg.
- Bekannt waren als Spezialeinheiten im Sinne des engl. Begriffs Task Force die Einsatzgruppen der NATO. Daneben wird die Task Force als Bezeichnung auch bei der Polizei und in der Feuerwehr verwendet.
Siehe auch
Einzelbelege
- ↑ Helmut Krausnick: Hitlers Einsatzgruppen. Die Truppe des Weltanschauungskrieges 1938–1942, Frankfurt am Main 1998, S. 135
- ↑ Roland G. Foerster: Unternehmen Barbarossa, Oldenbourg, 1999, ISBN 3486559796, S. 156 (Textauszug online)
- ↑ Guido Knopp: Holokaust, Goldmann TB, München 2001, S. 103 ff.
- ↑ Otto Ohlendorf: Eidesstattliche Erklärung (2) (NS-Archiv)
- ↑ Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 (22 Ks 1/61.) zitiert bei: Irene Sagel-Grande (Bearb.): Justiz und NS-Verbrechen. Die vom 04.11.1960 bis zum 21.11.1961 ergangenen Strafurteile: lfd. Nr. 500–523. Band 17. Amsterdam University Press, Amsterdam 1977, ISBN 90-6042-017-9, S. 669ff.
- ↑ Urteil des Landgerichts Ulm vom 29. August 1958 (Ks 2/57). zitiert bei: Irene Sagel-Grande (Bearb.): Justiz und NS-Verbrechen. Die vom 04.07.1958 bis zum 08.07.1959 ergangenen Strafurteile: lfd. Nr. 465–480. Band 15. Amsterdam University Press, Amsterdam 1976, ISBN 90-6042-015-2, S. 36.
Literatur
- Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, übersetzt von Jürgen Peter Krause, rororo, Reinbek 1996, Bd. 1690, ISBN 3499199688.
- Philip W. Blood: Hitler’s Bandit Hunters. The SS and the Nazi Occupation of Europe, Potomac Books, Washington 2006, ISBN 1-59797-021-2.
- Peter Klein (Hrsg.): Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Edition Hentrich, Berlin 1997, ISBN 3894682000. (Quellenedition mit Einleitungen und Kommentaren zu den Einsatzgruppen A bis D von Wolfgang Scheffler, Christian Gerlach, Dieter Pohl und Andrej Angrick)
- Helmut Krausnick, Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938–1942. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1981, ISBN 3-421-01987-8. (Grundlegendes Werk)
- Ralf Ogorreck: Die Einsatzgruppen und die „Genesis der Endlösung“. Metropol, Berlin 1996, ISBN 392689329X. (Neue Erkenntnisse über den Übergang zur Ermordung jüdischer Kinder und Frauen durch die Einsatzgruppen)
- Richard Rhodes: Die deutschen Mörder. Die SS-Einsatzgruppen und der Holocaust, übersetzt und bearbeitet von Jürgen Peter Krause, Bergisch Gladbach 2004.
- Buchheim/Broszat/Jacobsen/Krausnick: Anatomie des SS-Staates, München 1967, ISBN 3-423-02915-3.
- Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Berlin 1982, ISBN 3-596-24417-X.
- Benjamin Ferencz: Von Nürnberg nach Rom. Rückblick. Ein Leben für die Menschenrechte. In: Aufbau. Das jüdische Monatsmagazin, Zürich: Februar 2006 (72. Jg., Nr. 2), S. 6, ISSN 0004-7813. (B.F. war u.a. Chefankläger im Einsatzgruppen-Prozess)
- Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, München, ISBN 3-570-05019-X.
- Kogon/Langbein/Rückerl u.a.: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Frankfurt 1983, ISBN 3-596-24353-X.
- Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.): Verbrechen der Wehrmacht, Hamburger Edition, Januar 2002, ISBN 3-930-90874-3.
- Andrej Angrick: Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion. 1941–1943. Hamburger Edition, Hamburg 2003, 796 Seiten, ISBN 3-930-90891-3.
- Harald Welzer/Michaela Christ: Täter. Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden. Fischer, Frankfurt 2007, 323 Seiten, ISBN 978-3596167326.
Film
- Der Ulmer Prozess. SS Einsatzgruppen vor Gericht, Dokumentation, Deutschland, Buch und Regie: Eduard Erne, Produktion: SWR, Erstausstrahlung: 4. Mai 2006.
Weblinks
- www.ns-archiv.de – Die eidesstattlichen Erklärungen der Einsatzgruppen-Täter (Otto Ohlendorf, Paul Blobel, Erwin Schulz, Ernst Biberstein, Erich Naumann und Karl Jonas)
- www.shoah.de
- Einsatzgruppen von hagalil.com
- Einsatzgruppen vom Deutschen Historischen Museum
- Einsatzgruppen auf geocities.com
- Einsatzgruppen auf deathcamps.org
- Buchbesprechung: Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943
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