- Einsinktiefe
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Tauchtiefe bezeichnet in den amtlichen Befahrensregeln und Bekanntmachungen für die Binnenschifffahrt die Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe eines Wasserfahrzeugs.
- Tiefgang ist dabei der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt eines Schiffes in Ruhe und der Ebene des Wasserspiegels;
- Einsinktiefe ist das Maß, um das ein Schiff durch innere und/oder äußere Einwirkungen gegenüber seiner Ruhelage einsinkt. (Ein in Fahrt befindliches Schiff taucht in der Regel mit seinem Heck tiefer ein.)
Die in den amtlichen Bekanntmachungen (z. B. Nachrichten für die Binnenschifffahrt, ELWIS) angegebene Tauchtiefe ist das für die Nutzung einer Wasserstraße höchstzulässige Maß und hängt stark von dem aktuellen Pegel des Gewässers bzw. der Fahrrinne ab. Die Binnenschifffahrt muss deshalb Route und Beladung des Schiffes ausgehend von den angegebenen Tauchtiefen planen. Wenn das Schiff für einen bestimmten Pegelstand zu viel geladen hat, muss es einen Hafen anlaufen, um zu leichtern. Bei besonders niedrigen Pegelständen wird die Tauchtiefe auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.
Eine weitere gebräuchliche amtliche Tiefenangabe ist die Abladetiefe und bezeichnet "den einem bestimmten Beladungszustand entsprechenden Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand".
Siehe auch:
- Beim U-Boot gibt die Tauchtiefe die Tiefe des Bootes bei Unterwasserfahrt an.
Weblinks
ELWIS - Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (Deutschland)
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