Eisenbahnbetrieb

Eisenbahnbetrieb

Der Begriff Bahnbetrieb, früher Betriebsdienst oder Eisenbahnbetriebsdienst, umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung des Fahrbetriebes bei einer Eisenbahn zusammenhängen. Es geht dabei im weitesten Sinne um alles, was mit dem „rollenden Rad“ zusammenhängt.

Seit der Zusammenfassung und Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG wird der Wortteil „-dienst“ vermieden, weil er an eine Behörde erinnert. Aus dem Terminus „Betriebsdienst“ wurde daher „Bahnbetrieb“.

Zum Bahnbetrieb zählen u. a. folgende Tätigkeiten

  • das Rangieren, insbesondere die Arbeiten, die beim „Bilden“ (Zusammenstellen) und Auflösen der Züge, beim Bereitstellen von Güterwagen zum Be- und Entladen und beim Zuführen und Abholen von Reisezug- und Güterwagen zu und von den Werkstätten und Abstellanlagen anfallen.

Aufgaben im Bahnbetrieb werden wahrgenommen vom

Sie können Aufgaben übertragen an andere, geeignete Mitarbeiter (z. B. Schrankenwärter, Zugmelder, Zugvorbereiter, Rangierbegleiter, Rangierer, Zugschaffner, örtliche Aufsicht).

Früher wurden diese Mitarbeiter und dispositives Personal unter dem Begriff Betriebseisenbahner zusammengefasst.

Regelbetrieb

Eisenbahnfahrzeuge sind auf den Schienen spurgeführt. Sie können den eingestellten Fahrweg nicht verlassen oder gar unvermittelt ausweichen, wie etwa Straßenfahrzeuge. Daher regeln eine Vielzahl von Vorschriften (insbesondere Fahrdienst- und Signalvorschriften), wann und unter welchen Bedingungen Züge oder Rangierabteilungen fahren dürfen, ohne dass es zu Zusammenstößen, Auffahrten oder sonstigen gefährlichen Ereignissen (früher: Bahnbetriebsunfall) kommen kann. Der Triebfahrzeugführer erhält hierfür genau definierte Aufträge und Informationen über Signale. Umfangreiche Leit- und Sicherungstechnik in den Stellwerken und Außenanlagen schließt Signale gegeneinander aus, die zu einer gefährlichen Bewegung führen würden. Korrespondierende Technik auf den Triebfahrzeugen kann Fahrten gegen Signale durch Zwangsbremsung stoppen, sofern Fahrzeuge und Strecken damit (z. B. mit Zugbeeinflussungstechnik) ausgerüstet sind. Vom Regelbetrieb spricht man, wenn alle technischen Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur und der Schienenfahrzeuge funktionieren und die Schienenfahrzeuge der Regel nach bewegt werden. Vom Regelbetrieb muss abgewichen werden, wenn:

  • technische Einrichtungen gestört sind (deren Funktionen müssen durch andere Maßnahmen ersetzt werden, um die gleiche Sicherheit für weitere Fahrten zu gewährleisten);
  • Zug- oder Rangierfahrten nicht ordnungsgemäß beendet wurden;
  • ein gefährliches Ereignis eingetreten ist;
  • sonstige Unregelmäßigkeiten auf den Fahrwegen oder an Fahrzeugen bemerkt wurden.

Auch für diese Abweichungen vom Regelbetrieb gibt es genau definierte Handlungsabläufe, an die alle beteiligten Betriebseisenbahner (siehe oben) gebunden sind. Über Streckenfernsprecher oder Zugfunk werden dann mündliche oder schriftliche Informationen, Aufträge oder Befehle übermittelt.

In den Bahnbetrieb hinein greifen auch

  • die Zugförderung, zu der das Bereitstellen der Triebfahrzeuge und des Triebfahrzeugpersonals mit den technischen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an den Triebfahrzeugen und das Befördern der Züge gehört,
  • die Sicherungstechnik, hier die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Sicherungsanlagen,
  • die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Fahrleitungsanlagen,
  • die Wagenuntersuchung und -Instandhaltung, auch technischer Wagendienst genannt.

Siehe auch: Eisenbahnbetriebsleiter


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