Eisenbahnneugliederungsgesetz

Eisenbahnneugliederungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Zusammenführung
und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Kurztitel: Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
Abkürzung: BEZNG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 930-8
Datum des Gesetzes: 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1994
Letzte Änderung durch: Art. 15 Abs. 112 G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 273)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz – BEZNG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 1 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.

Es behandelt die Zusammenführung der SondervermögenDeutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ zu einem einheitlichen Bundeseisenbahnvermögen.

Es wird intern in

  • einen unternehmerischen Bereich und
  • einen Verwaltungsbereich

gegliedert mit jeweils eigener Wirtschafts- und Rechnungsprüfung.

Der unternehmerische Bereich umfasst das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur.

Der Verwaltungsbereich umfasst die hoheitlichen Aufgaben, die bisher von den Sondervermögen wahrgenommen worden sind, und die Verwaltung des Personals, der Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens sowie der nicht bahnnotwendigen Grundstücke.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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