Elektronische Post

Elektronische Post
Verfassen einer E-Mail in Sylpheed

Die (auch das) E-Mail [ˈiːmeɪl] (kurz Mail; von englisch: „electronic mail“; zu Deutsch: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht. Eindeutschungen wie „E-Brief“, „E-Post“ oder „Netzbrief“ sind weniger verbreitet.

E-Mail wird – noch vor dem World Wide Web – als wichtigster und meistgenutzter Dienst des Internets angesehen. Allerdings ist seit ca. 2002 über die Hälfte und seit 2007 mehr als 90 % des weltweiten E-Mail-Aufkommens auf Spam zurückzuführen.

Inhaltsverzeichnis

Artikel und Schreibweise

Standardsprachlich hat sich in Deutschland die feminine Form („die E-Mail“) des grammatischen Geschlechts weitgehend durchgesetzt, in der Schweiz hingegen das Neutrum („das E-Mail“), während in Österreich und in Teilen Südwestdeutschlands beide Formen verwendet werden.[1]

Gemäß Duden, Wahrig und dem amtlichen Regelwerk der deutschen Sprache ist „E-Mail“ die einzig richtige Schreibweise.[2][3][4] Daneben sind jedoch auch die Schreibweisen Email und eMail verbreitet, wobei jedoch, besonders bei ersterer Variante, Verwechslungsgefahr mit dem Schmelzüberzug Email besteht.

Geschichte

Vor dem Aufkommen von E-Mail wurden Nachrichten als Brief oder Telegramm, später als Fernschreiben und Teletex (die letzteren beiden waren immerhin schon digitale Übertragungsverfahren) sowie Fax übermittelt. Ende der 1980er Jahre begann dann der Siegeszug der E-Mail – sie war eine der ersten Anwendungen, welche die Möglichkeiten des Arpanets nutzte. Die Einführung von E-Mail wurde nicht gezielt geplant, sondern eroberte das Netzwerk wegen des Benutzerverhaltens. Dies überraschte die Arpanet-Initiatoren, denn noch 1967 hatte Lawrence Roberts, der spätere Leiter von IPTO, gesagt, die Möglichkeit des Austausches von Botschaften unter den Netzwerkteilnehmern sei „not an important motivation for a network of scientific computers“ (dt.: „kein wichtiger Beweggrund, um ein Netzwerk von wissenschaftlichen Rechnern aufzubauen“). Bereits 1971 überstieg das Gesamtvolumen des elektronischen Mailverkehrs das Datenvolumen, das über Telnet und FTP abgewickelt wurde.

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Als Erfinder der elektronischen Post gilt der Computertechniker Ray Tomlinson. Erste Tests erfolgten 1971, und gegen Ende (November oder Dezember) 1971 hatten die von ihm entwickelten Programme (SNDMSG/READMAIL) Premiere. Der damals beim privaten Forschungsunternehmen BBN (Bolt, Beranek and Newman) in Cambridge, Massachusetts, mit dem Aufbau des ARPANET beschäftigte Erfinder kann aber nach eigenen Angaben nicht mehr genau sagen, was der Inhalt der ersten Botschaft war. Die erste Buchstabenreihe einer amerikanischen Computertastatur „QWERTYUIOP“ sei aber sehr wahrscheinlich.

Parallel zum Internet entwickelten sich zu Beginn der 1980er Jahre in den meisten Netzwerken Systeme, mit denen sich Nachrichten übertragen ließen. Dazu gehörten unter anderem Mailbox-Systeme, X.25, Novell und BTX. Diese Systeme wurden Mitte der 1990er durch die Verbreitung des Internet stark verdrängt. Aus dieser Zeit, nämlich aus dem Jahr 1982, stammt auch das Protokoll RFC 822, das erstmals das Format von Textnachrichten im Arpanet definierte. RFC 822 wurde im Jahr 2001 durch RFC 2822 ersetzt, das wiederum im Jahr 2008 durch RFC 5322 ersetzt wurde.

In Deutschland wurde am 2. August 1984 die erste Internet-E-Mail empfangen: Werner Zorn von der Universität Karlsruhe (TH) empfing unter seiner Adresse „zorn@germany“ eine Grußbotschaft der US-amerikanischen Plattform CSNET zur elektronischen Kommunikation von Wissenschaftlern.[5]

„Wilkommen bei CSNET.“

Erste nach Deutschland gesendete Internet-E-Mail.

Heute werden E-Mails vorwiegend per SMTP über das Internet und in lokalen Netzen übertragen, lediglich X.400, ein offener, weltweiter Standard, wird daneben noch ernsthaft benutzt.

Die erste große E-Mail-Diskussionsgruppe, die im Arpanet entstand, war eine Mailingliste namens „SF-LOVERS“, in der sich eine Reihe von DARPA-Forschern an öffentlichen Diskussionen über Science Fiction beteiligte (Rheingold, 1994). SF-LOVERS tauchte in den späten 1970er Jahren im Arpanet auf. Zunächst wurde versucht, dagegen einzuschreiten, weil derartige Aktivitäten selbst bei liberalster Auslegung mit Forschung wenig zu tun hatten. Für einige Monate wurde die Liste deshalb gesperrt. Schließlich wurden die Verantwortlichen der DARPA aber mit dem Argument überzeugt, dass SF-LOVERS ein wichtiges Pilotprojekt zur Erforschung der Verwaltung und des Betriebs großer Mailinglisten war (Hauben, 1993). Die Systemingenieure mussten das System wiederholt umbauen, damit es das explosionsartig ansteigende Nachrichtenaufkommen bewältigen konnte.

Technische Details

Aufbau einer E-Mail

Das Format einer E-Mail wird durch den RFC 5322 festgelegt. Danach bestehen E-Mails nur aus Textzeichen (7-Bit-ASCII-Zeichen). E-Mails sind intern in zwei Teile geteilt: Den Header mit Kopfzeilen und den Body mit dem eigentlichen Inhalt der Nachricht.

Header – der Kopf der E-Mail

Hauptartikel: Header (E-Mail)

Die Header genannten Kopfzeilen einer E-Mail geben Auskunft über den Weg, den eine E-Mail genommen hat, und bieten Hinweise auf Absender, Empfänger, Datum der Erstellung und Stationen der Übermittlung.

Body – der Inhalt der E-Mail

Der Body einer E-Mail ist durch eine Leerzeile vom Header getrennt und enthält die zu übertragenden Informationen in einem oder mehreren Teilen.

Eine E-Mail darf gemäß RFC 5322 Abschnitt 2.3 nur Zeichen des 7-Bit-ASCII-Zeichensatzes enthalten. Sollen andere Zeichen, wie zum Beispiel deutsche Umlaute, oder Daten, wie zum Beispiel Bilder, übertragen werden, müssen diese zuvor passend kodiert werden. Geregelt wird das durch RFC 2045 ff (siehe auch MIME und Base64). Aktuelle E-Mail-Programme kodieren Text und Dateianhänge (vergleiche unten) bei Bedarf automatisch. Die Nachricht kann aus einem Klartext, einem formatierten Text (beispielsweise HTML) und/oder Binärdaten (beispielsweise einem Bild oder Fax) bestehen. Es können auch mehrere Formate als Alternativen gesendet werden oder weitere beliebige Dateien angehängt werden (siehe dazu weiter unten).

HTML

HTML-Mails werden teils ungewollt und unbewusst durch die Voreinstellung des E-Mail-Programms, insbesondere von Microsoft-Programmen, versandt, teils bewusst, um Schriftauszeichnungen verwenden zu können, etwa in E-Mail-Newslettern.

Obwohl das HTML-Format standardisiert ist, war es ursprünglich nicht für den Einsatz in E-Mails gedacht. Das führte unter anderem dazu, dass es in der Vergangenheit viele, auch konzeptuelle, Sicherheitslücken in den HTML-Rendering-Engines von E-Mail-Programmen gab, die einerseits zur Verbreitung von E-Mail-Würmern beigetragen haben und andererseits ungewollte Informationen über den Empfänger preisgegeben haben (Zählpixel). Diese Situation hat sich seitdem verbessert und bekannte Probleme, wie die standardmäßige Ausführung aktiver Inhalte (beispielsweise JavaScript) oder das automatische Nachladen externer Bilder, wurden durch andere Voreinstellungen entschärft. Die oft inkonsistente Deaktivierung potentiell gefährlicher HTML-Features in verschiedenen E-Mail-Programmen hat allerdings auch den Effekt, dass optische Effekte oder Formatierungen oft nicht so dargestellt werden, wie dies vom Absender gedacht war.

HTML-Mails stehen im Ruf, unsicherer als reine Text-Mails zu sein. Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass das Rendering von HTML-Mails anfälliger für Sicherheitslücken ist als die Anzeige von Klartext, empfehlen auch heute noch viele EDV-Ratgeber und Softwarehersteller die HTML-Anzeige von E-Mails zumindest im Vorschaufenster des E-Mail-Programms zu deaktivieren, wenn nicht gar ganz auszuschließen.

Signature – die Unterschrift unter der E-Mail

Eine Unterschrift ist optional, sie ist gegebenenfalls Teil des Bodys. Die am häufigsten zu findende Unterschrift ist die sogenannte Signature, sie gibt nähere Erläuterung zum Absender, zum Beispiel dessen Klarnamen, Arbeitsstelle, persönliche Vorlieben und ähnliches. Sofern diese Unterschrift den Absender angibt, stellt sie eine elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dar. Neben oder alternativ zu dieser „einfachen“ elektronischen Signatur kann eine E-Mail auch eine digitale Signatur enthalten, die Fälschungen oder Verfälschungen der E-Mail erkennbar macht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Signatur rechtlich eine qualifizierte elektronische Signatur darstellen, und dann eine zur manuellen Unterschrift eines Briefes gleichwertige Rechtskraft besitzt. Siehe dazu auch Abschnitt Beweiskraft.


Die Größe von E-Mails ist prinzipiell nicht begrenzt. In der Realität zeigen sich allerdings Grenzen durch technische oder administrative Beschränkungen der Systeme, welche die E-Mail übertragen oder empfangen. Provider, Mailboxen und beteiligte Mailserver können die Größe einer E-Mail begrenzen. In solchen Fällen sollte der begrenzende Mailserver dem Absender eine Bounce Message (Fehlermeldung) senden.

Generell wird eine (deutschsprachige) E-Mail durch den verwendeten 7-Bit-ASCII-Zeichensatz (s. o. bei Body) etwas größer als der Ursprungstext, da jedes 8-Bit-Sonderzeichen durch mehrere 7-Bit-Zeichen ersetzt wird. Dateianhänge werden Base64-kodiert, was ihre Größe etwa um 1/3 gegenüber ihrer binären Originaldatei erhöht.

Elemente einer E-Mail

Die E-Mail-Adresse

Hauptartikel: E-Mail-Adresse

Eine E-Mail-Adresse ist die Angabe, welche den Empfänger einer E-Mail eindeutig bezeichnet und damit eine Zustellung an diesen Empfänger ermöglicht. Eine E-Mail-Adresse, wie sie für den Transport per SMTP im Internet verwendet wird, besteht aus zwei Teilen: Einem lokalen Teil, im Englischen local-part genannt, und einem globalen Teil, im Englischen domain-part genannt. Beide Teile werden durch das „@“ (At-Zeichen) verbunden. Bei der E-Mail-Adresse info@wikipedia.org ist wikipedia.org der domain-part, info der local-part. Andere Transportmechanismen wie zum Beispiel UUCP oder X.400 verwenden eine andere Adress-Syntax.

Dateianhänge

Ein Dateianhang (engl. attachment) ist eine Datei, welche im Body einer E-Mail verschickt wird. Dies wird durch das MIME-Protokoll ermöglicht, welches die Unterteilung des Bodys und die Kodierung der Datei regelt. Dateianhänge können Computerviren beinhalten, daher sollte sorgsam mit ihnen umgegangen werden. Die Größe eines Attachments ist zwar prinzipiell nicht begrenzt, wird aber in der Realität durch Größenbeschränkungen für die gesamte E-Mail sowie für das Postfach des Empfängers limitiert.

Versand

Beispiel eines Ablaufs, s. a. Abbildung:

  1. Client schickt SMTP-Anfrage an den Quell-Mail-Server (a.org)
  2. Mail-Server erfragt „Mail eXchanger record“ beim DNS-Server (ns.b.com)
  3. DNS-Server liefert MX-Record mit Prioritätsliste von Ziel-Mail-Servern (b.com)
  4. a.org sendet E-Mail nacheinander an alle b.com, bis einer die E-Mail annimmt
  5. Der Ziel-Mail-Server speichert die E-Mail, bis der Nutzer „Bob“ seine E-Mails per POP3 abholt.

Verwendete Protokolle

  • SMTP ist ein Protokoll zum Mailversand und -transport. Zum Versenden über ein E-Mail-Programm benötigt man den Namen eines SMTP-Relay-Rechners, oft auch als SMTP-Server bezeichnet. Dieses entspricht beim Versand eines Postbriefes dem gelben Postbriefkasten im Stadtteil.
  • POP3 dient zum Abruf von Mails aus dem Postfach eines Mailservers. Für die Briefpost entspricht es dem Gang zum Briefschlitz an der Haustür.
  • IMAP dient ebenfalls dazu, auf Postfächer zuzugreifen, die auf Mailservern liegen. Im Gegensatz zu POP3 ist IMAP darauf ausgelegt, die Mails am Server zu belassen und dort in Ordnern zu verwalten.
  • SMAP ist eine Weiterentwicklung von IMAP, die sich noch im experimentellen Stadium befindet.
  • UUCP ist ein Protokoll, mit dem E-Mails gesammelt werden und beim nächsten Verbindungsaufbau verschickt werden. Durch zunehmende günstige und permanente Vernetzung hat es heute stark an Bedeutung verloren.

Heutzutage sind hauptsächlich SMTP, POP3 und IMAP in Verwendung, oft in Verbindung mit SSL-Verschlüsselung (siehe SMTPS, POP3S und IMAPS).

Überwachung

Hauptartikel: E-Mail-Überwachung

Inzwischen wird in vielen Ländern der E-Mail-Verkehr vom Staat überwacht. In Deutschland sind seit dem Jahr 2005 Internetdienstanbieter verpflichtet, entsprechende Hard- und Software vorzuhalten, um einer Überwachungsanordnung sofort Folge leisten zu können, ohne für die daraus erwachsenden Kosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Benutzerschnittstelle

Zur Erzeugung, zum Versand und zum Empfang von E-Mails gibt es mehrere Möglichkeiten.

Hauptartikel: E-Mail-Programm

Zur Nutzung von E-Mail kann ein E-Mail-Programm, auch E-Mail-Client oder Mail-User-Agent (MUA) genannt, verwendet werden. Ein solches Programm ist auf dem Rechner des Benutzers installiert und kommuniziert mit einem oder mehreren Mail-Servern.

Hauptartikel: Webmail

Als alternatives Verfahren zur Verwendung eines E-Mail-Programms hat sich auch die Nutzung von Webmail etabliert. Statt mit einem lokal installierten Programm werden hierbei die E-Mails mit einem Web-Browser auf einem Webserver des Mail-Providers bearbeitet.

E-Mail-Archive

E-Mails werden normalerweise nicht jede einzeln als eigene Datei gespeichert, sondern in entsprechenden Archiv-Dateien gesammelt (beispielsweise im mbox-Format).

Für einzelne E-Mails gibt es unter anderem die Dateiendung .eml.

Vor- und Nachteile

Das E-Mail-System besitzt einige Vor- und Nachteile, die im Folgenden aufgeführt sind:

Authentizität und Schutz des Inhaltes

E-Mails können prinzipiell auf jedem Rechner gelesen werden, den die Nachricht auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger passiert. Zieht man eine Analogie zur Briefpost, ist eine E-Mail also eher mit einer Postkarte vergleichbar als mit einem Brief, der durch einen Umschlag vor neugierigen Blicken geschützt ist.

Ähnlich einfach wie bei einem Brief oder einer Postkarte lassen sich E-Mails mit einer falschen Absenderadresse verschicken, was zum Beispiel bei Spam oft zu beobachten ist. Empfänger-, Kopie- und Blindkopie-Adressen (im E-Mail-Kopf gekennzeichnet mit TO, CC beziehungsweise BCC) lassen sich gleichermaßen fälschen (Mail-Spoofing).

Die Lösung für diese beiden Probleme sind Verschlüsselung und Absenderauthentifizierung. Hierzu existieren (unter anderem) die Verfahren Pretty Good Privacy und dessen freie Variante GNU Privacy Guard, sowie S/MIME (vorwiegend im Business-to-Business-Bereich), die jedoch nicht weit verbreitet sind. Selbst solche Verschlüsselungsverfahren decken lediglich den Inhalt der E-Mail ab, aber nicht die Betreff-Zeile, das E-Mail-Datum und nicht die Größe des Datenstroms. Dadurch können unter Umständen Rückschlüsse auf den Inhalt einer verschlüsselten Mail gezogen werden.

Veröffentlichung von E-Mails im Netz

Allgemein

Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. Lediglich aus dem Inhalt der Mail kann sich ein Recht des Autors ergeben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Dabei sind verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[6] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein, allerdings wird auch vertreten, dass jedenfalls unverschlüsselte E-Mails aufgrund ihrer technisch bedingten Mitlesbarkeit durch Dritte bei der Durchleitung zum Empfänger eher wie Postkarten zu behandeln wären, woraus ein geringerer rechtlicher Schutz folgen würde.

Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung (OLG Rostock, Beschluss vom 17. April 2002 – 2 U 69/01), nach der hinsichtlich Geschäftsbriefen, die im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit gewechselt werden, eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht beider Vertragsparteien gilt, die Briefe vertraulich zu behandeln, auch auf geschäftliche E-Mails anwendbar ist, zumindest, wenn diese verschlüsselt versandt worden sind.

Urteil des Landgerichts Köln 2006

Das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[7] entschieden:

  1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.
  2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Die Veröffentlichung einer fremden E-Mail an einen Dritten auf einer Internetseite kann ausweislich dieses Urteils einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Insofern ist die Widerrechtlichkeit jedoch nicht indiziert, sondern im Einzelfall positiv festzustellen, wofür eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenüber stehen sich der Zweck der Veröffentlichung und der von der veröffentlichenden Partei angestrebte Zweck sowie die Form, die Art und das Ausmaß des Eingriffs. Ein Verstoß löst eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz aus.

Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.

Beweiskraft

E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde.[8]

Durch eine digitale Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister, wie zum Beispiel der elektronische Notariatsservice eWitness, bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren („E-Mail-Einschreiben“).

In der juristischen Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass eine E-Mail bereits mit dem Eingang auf dem Server des Empfänger-Providers als zugestellt gilt. Das Eintreffen einer E-Mail in dem persönlichen Account des Empfängers ist nicht unbedingt notwendig, um den Status des Zugestelltseins zu erreichen. Übermittlungsfehler bei der Übersendung einer E-Mail von Empfänger-Provider an den individuellen E-Mail-Account des Empfängers könnten vom Empfänger nicht geltend gemacht werden, um die Rechtsfolgen einer E-Mail in Frage zu stellen.[9]

Laufzeit

Die E-Mail wurde, anders als zum Beispiel Telefon oder Internet Relay Chat, nicht für zeitgleiches (synchrones) Senden und Empfangen entwickelt, sondern ist wie Briefpost ein asynchrones Kommunikationsmedium – der Sender kann seine Nachricht auch senden, wenn der Empfänger sie nicht sofort entgegennehmen kann.

Die Laufzeit der E-Mail kann ein Problem darstellen, da sie – anders als zum Beispiel beim Telefax – nicht vorhersehbar ist und unter ungünstigen Voraussetzungen stark schwanken kann. Die Schwankungen der Laufzeit werden durch eine Vielzahl von Parametern beeinflusst, vor allem durch die Auslastung der beteiligten Mailsysteme sowie der für E-Mail bereitstehenden Übertragungskapazität der die Mailsysteme verbindenden Leitungen. Ist der Mailserver des Empfängers länger nicht erreichbar, oder wird die Mail nur in großen Zeitabständen auf den Server des Empfängers übertragen, kann es durchaus zu Laufzeiten von einigen Tagen kommen.

Die Nachteile der nicht fest definierten Laufzeit sind jedoch bei den heutigen modernen E-Mail-Systemen nahezu vernachlässigbar (weltweit selten mehr als eine Minute), da bei gut gepflegten Systemen nur noch relativ selten größere Fehler auftreten, durch die längere Laufzeiten verursacht werden könnten. Verzögerungen können allerdings auch bei modernen E-Mail-Systemen durch diverse Spamschutz-Maßnahmen auftreten (beispielsweise dem Greylistingverfahren).

Absenderauthentifizierung

Im Jahre 2004 gab es verschiedene Versuche, das Spam-Problem in den Griff zu bekommen. Dabei konkurrierten die Verfahren Sender ID von Microsoft, Sender Policy Framework (SPF), DomainKeys von Yahoo, RMX und AMTP um die Gunst der Umsetzung. Eine IETF-Arbeitsgruppe versuchte, einen Standard zu definieren. Die Funktionsweise ist dabei bei allen Verfahren ähnlich. Durch einen Zusatzeintrag im DNS sollte es möglich sein, den sendenden Mailserver zu verifizieren. Die IETF-Arbeitsgruppe scheiterte aber letztendlich an ungeklärten Patentansprüchen von Seiten Microsofts. Die verschiedenen Verfahren sollen nun in eigenen Verfahren als RFCs umgesetzt werden.

Dokumentation

Anders als beim Telefonat erhalten Absender und Empfänger von E-Mails automatisch eine schriftliche Dokumentation über den kommunizierten Inhalt. Diese kann im benutzten E-Mail-Programm oder in einem Archivsystem aufbewahrt und später zur Rekapitulation herangezogen werden.

Qualität der Kommunikationsinhalte

Gegenüber den spontanen Aussagen während eines Telefongespräches bietet die schriftliche Formulierung die Chance, die zu übermittelnden Inhalte besser zu durchdenken und zu strukturieren. Ebenso verringert sich die Gefahr einer unbedachten und im Nachhinein bereuten Aussage.

Andererseits muss – im Gegensatz zum Telefonat – der Verfasser einer E-Mail damit rechnen, dass seine Äußerungen langfristig beliebig oft nachgelesen werden können und vom Empfänger mit geringstem Aufwand oder gar unbedacht an eine praktisch beliebige Auswahl von Mitlesern weitergeleitet werden können. Sie haben somit einen stärkeren Öffentlichkeitscharakter.

E-Mails werden sprachpsychologisch von ihren Empfängern oftmals als kräftiger und härter empfunden, als dies vom Verfasser tatsächlich beabsichtigt war. Im Gegensatz zum Telefonat oder persönlichen Gespräch entfällt die sofortige Rückkopplung noch während des Verfassens der Kommunikation und damit eine wesentliche Regelungsfunktion.

Ortsunabhängigkeit

Durch die relativ starke Verbreitung des Internets als Infrastruktur jedes nicht-lokalen E-Mail-Systems ist es heute quasi möglich, von jedem Ort aus (und zu jeder Zeit) per E-Mail zu kommunizieren. Diese Ortsunabhängigkeit stellt neben der Zeitunabhängigkeit und den geringen Kosten für viele Menschen einen entscheidenden Vorteil gegenüber den traditionellen Kommunikationsmitteln (Telefon und Post) dar.

Kommerzielle Nutzung

  • Seit 1. Januar 2007 ist in Österreich das Unternehmensgesetzbuch in Kraft. Darin wird für Unternehmer eine Impressumspflicht für E-Mails vorgeschrieben.
  • In Deutschland gelten durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 seit dem 1. Januar 2007 für E-Mails, Faxe, Postkarten und andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Diese Regelungen gelten ebenfalls für alle gewerblichen E-Mails wie Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter. Die E-Mail muss demzufolge die gleichen Angaben wie in klassischer Briefform versandte Nachrichten, also beispielsweise den vollständigen Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden, enthalten. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet oder durch Wettbewerber abgemahnt werden.

Kurioses

Obwohl die jiddische Sprache noch stärker als die Deutsche von der englischen Sprache beeinflusst ist, haben sich dort die nichtfremdsprachlichen Begriffe בליצפאסט Blitzpost und בליצבריוו Blitzbriv durchgesetzt.

Zu diesen Begriffen passt der Ausdruck Schneckenpost (engl. Snail Mail), der verschiedentlich zur Unterscheidung für den klassischen Brief verwendet wird.

2003 verbot das französische Ministerium für Kultur den Gebrauch des Wortes E-Mail in offiziellen Schreiben staatlicher Einrichtungen und setzte stattdessen das französisch klingende Wort „courriel“ ein (von „courrier électronique“).[10]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

  • RFC 2142Mailbox Names for Common Services, Roles and Functions
  • RFC 2368The mailto URL scheme
  • RFC 5321Simple Mail Transfer Protocol
  • RFC 5322Internet Message Format
  • RFC 5335Internationalized Email Headers

Einzelnachweise

  1. Vierte Runde: E-Mail (Genus), Atlas der deutschen Alltagssprache, Phil.-Hist. Fakultät, Universität Augsburg, 23. Dezember 2007
  2. http://faql.de/fremdwort.html#mail
  3. Duden-Newsletterarchiv – Artikel vom 4. Juli 2000
  4. Duden-Newsletterarchiv – Was Sie schon immer wissen wollten – Artikel vom 21. April 2006
  5. „Meine Mail-Adresse lautete zorn@germany“ – Interview der Tagesschau mit Werner Zorn (18. September 2007)
  6. BGHZ 13, 334 – Veröffentlichung von Briefen
  7. LG Köln Urteil v. 6.9.2006 Az. 28 O 178/06
  8. Sozialgericht Aachen, September 2006, Az. S 11 AL 13/06 – „E-Mails gehen verloren.“
  9. Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP 2008, Heft 22, Seite 1239–1246), "Der Zugang von E-Mails im Rechtsverkehr - Risikoverteilung bei der Behandlung des digitalen Briefkastens", Rechtsanwalt Paul E. Mertes, Rechtsreferendar Johannes J. W. Daners
  10. http://www.daniel-von-der-helm.com/internet/chronologische-geschichte-des-internet.html Chronologische Geschichte des Internets.
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