Erbteilungsrecht

Erbteilungsrecht

Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von Kleinstparzellen mit der Zeit ansteigt. Im Gegensatz dazu steht das Anerbenrecht. Auch in adligen Familien war dieses Prinzip verbreitet und führte unter anderem auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches zur Kleinstaaterei.

Realteilung wurde in Deutschland etwa südlich einer Linie Aachen, Bonn, Marburg, Erfurt praktiziert. Im Norden Deutschlands war der älteste Sohn der einzige Erbe. Andere Kinder wurden ausbezahlt, wenn überhaupt. Es gab auch Mischgebiete z. B. in Hessen. Dort wurde der Besitz nur ungeteilt weitergegeben, wenn er eine bestimmte Größe hatte, etwa > 5 ha.

Die Realteilung führte besonders in armen Gebieten zu absurden Ergebnissen, wenn etwa eine Bibel oder ein Springerle-Model real geteilt und damit nutzlos gemacht wurden.

In der Landwirtschaft führte die fortgesetzte Realteilung zu einer Zersplitterung des Ackerlandes in eine Vielzahl kleiner Äcker, oft in Form schmaler Streifen. Diese waren sehr ineffizient zu bearbeiten, zudem ging ein relativ hoher Anteil der nutzbaren Fläche für Grenzstreifen und Zufahrtswege verloren. Aus ökologischer Sicht führte dies zwar zur Entwicklung artenreicher Wiesen- und Heckenbiotope, wirtschaftlich gesehen ist dieser Zustand jedoch zunehmend unhaltbar. Daher wurden in der Geschichte immer wieder Flurbereinigungen durchgeführt. Dabei wird der Grundbesitz an Ackerland (teilweise auch Waldbesitz) in einem bestimmten Gebiet mit dem Ziel umverteilt, anstelle zahlreicher kleiner nur noch wenige zusammenhängende Grundstücke von insgesamt zumindest gleichem Wert zu erhalten.

Soziale Folgen der Realteilung am Beispiel Altwürttembergs

Die Realteilung in Württemberg hatte eine Vielzahl gesellschaftlicher Folgen. Die Realteilung förderte eine gewisse Gleichheit, weil Frauen und Männer gleichmäßig erbberechtigt waren und weil ein einzelnes Kind armer Eltern mehr erben konnte, als ein Vermögender aus einer kinderreichen Familie.

Die Realteilung führte dazu, dass die Äcker bald zu klein waren, um eine Familie zu ernähren, deshalb gab es in Württemberg schon früh Nebenerwerbslandwirte, die nebenbei ein Handwerk betrieben. Gleichzeitig sicherte das ererbte Gut einen Mindestunterhalt, denn man erbte nicht nur ein Stück Acker, sondern auch einen Anteil am elterlichen Haus. Allerdings waren das oft nur einzelne Zimmer, in denen sich ganze Familien zusammendrängten.

Als Württemberg industrialisiert wurde, konnten die Fabrikanten auf eine breite Schicht von erfahrenen Kleinhandwerkern zurückgreifen, die gern in die Fabrik eintraten, weil hier die Verdienstmöglichkeiten besser waren. Allerdings mussten die Fabrikanten noch lange dagegen kämpfen, dass ihre Arbeiter in der entsprechenden Jahreszeit eher ihre Feldarbeit erledigten.

Andererseits fühlten sich die württembergischen Arbeiter lange nicht als Angehörige des Proletariats, sondern sie waren eben auch Landbesitzer. Deshalb war die Arbeiterbewegung hier traditionell eher gemäßigt.

Siehe auch

Weblinks

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