Erholungszuschlag

Erholungszuschlag

Die Erholungszeit besteht nach REFA aus der Summe der Sollzeiten aller Ablaufabschnitte, die erforderlich sind, damit ein Mensch sich von einer vorhergehenden, über der Dauerleistungsgrenze liegenden, aus einer Arbeitsbelastung resultierenden Arbeitsbeanspruchung erholen kann.[1]. Sie bezieht sich auf die Mengeneinheit 1.

Es handelt sich also nicht um eine Arbeitspause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sondern um eine Unterbrechung der Arbeit, die abhängig von der Art der durchzuführenden Arbeiten anfällt und möglichst unmittelbar nach der Beanspruchung vorzusehen ist (siehe auch: Arbeitszeit). Dabei können unter Umständen Zeiten für Ablaufbedingtes Unterbrechen und Störungsbedingtes Unterbrechen als Erholungszeiten ausgewiesen werden[2]. Durch geeignete Arbeitsstrukturierung, insbesondere durch die Arbeitsorganisation des Jobrotation kann oft statt durch eine Erholungszeit die Beanspruchung auch durch einen Belastungswechsel ausgeglichen werden.

Die Erholungszeit kann auch in Form eines prozentualen Erholungszuschlag zur Grundzeit angegeben werden:

Z_er = \frac{t_er}{t_g} * 100

Verfahren zur Ermittlung von Erholungszeiten

Es gibt eine Anzahl von Verfahren, um erforderliche Erholungszeiten zu ermitteln. Da es sich hierbei um einen Aspekt handelt, der im Blickpunkt der Tarif- und Betriebsparteien steht, kann nicht ein beliebiges herangezogen werden. REFA weist auf folgende Verfahren hin:

  • Analytisches Verfahren zur Erholungszeitermittlung,
  • Ermittlung der Erholungszeiten mit Hilfe von Tafeln für den Kalorienumsatz,
  • Physiologische Verfahren zur Erholungszeitermittlung und
  • langandauernde Zeitaufnahmen.

Neben diesen Angaben gehört ein REFA-Standardprogramm Erholungszeitermittlung zur REFA-Methodenlehre. Das Verfahren ist unter Arbeitswissenschaftlern durchaus umstritten. Es weist aber die Vorzüge auf, in seiner Anwendung leicht erlernbar zu sein, relativ wenig Anwendungsaufwand zu verursachen und vor allem, als REFA-Methode, mit den Tarifparteien abgestimmt zu sein. Dies erleichtert erheblich die betriebliche Anwendung in einem umstrittenen Tarifgebiet.

Angesichts erheblicher Fortschritte in der Automatisierung, der Arbeitsgestaltung und vor dem Hintergrund der erheblichen Verlagerung körperlich arbeitsintensiver Produktionsprozesse ins Ausland sind Erholungszeitermittlungen in Deutschland nur noch selten erforderlich.

Quellen

  1. REFA Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre des Betriebsorganisation : Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser, 1993. - ISBN 3-446-17523-7. Seite 71.
  2. Luczak, Holger: Arbeitswissenschaft. 2. vollständig neubearbeitete Auflage Berlin: Springer, 1998. - ISBN 3-540-59138-9. S. 655.

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