- Erweiterungvertrag
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Der Beitrittsvertrag 2003 war ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und zehn Ländern (Tschechien, Estland, Republik Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei) über den Beitritt dieser Länder zur EU. Gleichzeitig änderte der Vertrag einige Bestimmungen, die ursprünglich durch den Vertrag von Nizza festgelegt worden waren.
Der Beitrittsvertrag 2003 wurde am 16. April 2003 in Athen von den Staats- und Regierungschefs sowie den Aussenministern der EU-Mitgliedstaaten und den Vertretern der zehn Beitrittsländer unterzeichnet.
Er trat am 1. Mai 2004 in Kraft und löste damit den Vertrag von Nizza ab, der die EU-Erweiterung 2004 vorbereitet hatte. Der Beschluss zur Erweiterung war – nach über zehnjährigen Beitrittsverhandlungen – bereits im Dezember 2002 in Kopenhagen endgültig gefasst worden. Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten mit den Beitrittsländern auf ein Finanzpaket für die ersten Jahre ab der Erweiterung.
Der Titel des Hauptvertrags lautet: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union.
Der Vertrag wurde zusammen mit den anderen Beschlüssen zur Erweiterung am 23. September 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das umfangreiche Vertragswerk umfasst außer dem eigentlichen Vertrag die Einzelverträge mit den Betrittsländern, Übergangsbestimmungen und viele weitere Abkommen. Die 10 Jahre, die an der Erweiterung gearbeitet wurde, spiegeln sich auch im Umfang der Texte wieder.
Der Vertrag selbst enthält die Namen und Unterschriften aller 25 Vertragspartner und hält den Grundsatz der Erweiterung um die zehn neuen Mitgliedstaaten fest. Für die Aufnahmebedingungen und die erforderlichen Anpassungen der EU-Verträge verweist der Vertrag auf die separate Akte, die Bestandteil des Vertrags ist.
Bestimmungen des Vertrags
Ein großer Teil der Texte befasst sich mit den Übergangsfristen und den Finanzhilfen für die Beitrittsländer. Aber auch allgemeine, teilweise bereits im Vertrag von Nizza festgelegte Bestimmungen berührt der Erweiterungsvertrag. So wird z.B. in den Übergangbestimmungen das Datum der Einführung der neuen Doppelten Mehrheit im Rat der Europäischen Union vom 1. Januar 2005 auf den 1. November 2004 verschoben.
Weblinks
- Amtsblatt der EU: Akte betreffend den Beitritt
- Amtsblatt der EU: Anlagen zu den Anhängen
- Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union
Vertrag von Paris (1951) | Vertrag zur Gründung der EG (1957) | EURATOM-Vertrag (1957) | Schengener Abkommen (1985) | Einheitliche Europäische Akte (1986) | Vertrag über die EU (1992) | Vertrag von Amsterdam (1997) | Vertrag von Nizza (2001) | Beitrittsvertrag (2003) | Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004; abgelehnt) | Vertrag von Lissabon (2007; noch nicht in Kraft)
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